Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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:thumbup: Yeah, die Bayern!
Leute, ich bin stolz auf Euch! Und etwas neidisch...:bye:
Gruß-Spitz
 
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Pistolen sind wenn ich es richtig im Kopf habe in 19-2-d erwähnt. Da ist die Fallenjagd und der Fangschuss ausdrücklich nicht berboten, also erlaubt. Oder habe ich jetzt nicht verstanden was du meinst?

1) Verboten ist
2.
c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;
d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;


Eine halbautomatische Pistole ist wie die Bezeichnung schon sagt eine halbautomatische Waffe, deshalb kann unabhängig von d trotzdem das Verwendungsverbot von c gelten. Deshalb ist es gut, dass c künftig von halbautomatischen Langwaffen und automatischen Waffen spricht, damit ist die halbautomatische Kurzwaffe völlig aus c draußen.
 
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@Spitz44

[video=youtube;o1xpjcwya3Y]https://www.youtube.com/watch?v=o1xpjcwya3Y[/video]

Kimmst hoit zu mia, Rapsjagd mitm HA und anschließend a Gerstensaft-Sextett ;-)
 
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Ich habe heute morgen mit meiner SA bei der Kreispolizei telefoniert und Ihr war nichtmal bewusst, dass die Novelle ansteht da sie drei Wochen außer Landes war. Somit hier im HSK auch immernoch Eintragungsstopp.
Zur Verwendung hatte ich vergessen sie zu fragen aber ich denke dass, bis eindeutige Anweisungen vom LKA an die Waffenbehörde gehen, weiter von der Handhabung abgeraten ist.
 
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Sehr geehrter Herr Bausaujäger,

Für Ihr Lob zu meiner Rede im Deutschen Bundestag bedanke ich mich sehr herzlich bei Ihnen. Kritik wird deutlich häufiger ausgesprochen als Lob, deshalb freut es mich besonders.

Wichtig ist, dass wir unser Ziel, ein neues Bundesjagdgesetz auf den Weg zu bringen, erreichen. Ich werden mich weiter dafür einsetzen, auch beim Ministerpräsidenten in Bayern.

Ihnen wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen


Rita Stockhofe MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Email: rita.stockhofe@bundestag.de
Tel.: 030 - 22774710
Fax: 030 - 22774708
Von meinem iPhone gesendet

:thumbup::thumbup::thumbup:

Bausaujäger
 
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Nö.
Lex specialis derogat legi generali

Stimmt, aber nur wenn es eine lex specialis ist und darüber könnte man trefflich streiten. Da sind wir eben wieder im juristischen Deutungsbereich und wo so etwas enden kann wurde uns ja so eben erst vor Augen geführt. Man muss einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass sich mehrere verschiedene Verwendungsverbote nicht zwingend ausschließen sondern für eine Sache auch mehrere Verbote zutreffen können, alles andere ist Schlaumeierei oder Vogel-Strauß-Politik. Je klarer die Lösung desto weniger Deutungshoheit entsteht.

Im übrigen gilt auch für meine Meinung der Spruch von Harry Callahan :), also locker bleiben.
 
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