Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Polizei gibt Informationen zur Verwaltungspraxis bekannt

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Potsdam, 26.04.2016. Im Polizeipräsidium und in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern und Kommunales des Landes Brandenburg sind die Abstimmungen zu den beiden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 7. März 2016 (Az.: 6C59.14 und 6C60/14) dass §19 Abs.1 Nr.2 Buchst. c Bundesjagdgesetz die für Jäger ein generelles Erwerbs- und Besitzverbut im Sinne des § 13 Abs.1 Nr.2 Waffengesetz für halbautomatische Waffen enthalten, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen, weil diese für die Jagd verboten seien, getroffen worden.
Durch die Polizei des Landes Brandenburg als Waffenbehörde wird zunächst der Besitz von halbautomatischen Langwaffen durch Jäger weiter gestattet, sofern die Waffe in die WBK eingetragen ist.
Der Erwerb derartiger Waffen ist Jägern ab sofort nicht mehr gestattet. Für den Erwerb derartiger Waffen ist ab sofort ausnahmslos eine in eine WBK eingetragene gültige Erwerbserlaubnis gemäß §10 Abs.1 Satz 1 WaffG (sogenannter Voreintrag) erforderlich. Ein gültiger Jagdschein ist nicht mehr ausreichend. Der Verstoß hiergegen ist strafbar!
Das Überlassen darf nur an Personen erfolgen, die über die vorgenannte Erlaubnis verfügen, nicht jedoch an Personen, die lediglich über einen gültigen Jagdschein verfügen. Der Verstoß hiergegen ist strafbar!
Die Verwaltungspraxis des Vollzugs des Waffengesetzes in diesem Zusammenhang wird bis auf weiteres wie folgt gestaltet: Jägern durch Eintragung in eine WBK erteilte Besitzerlaubnisse für die in Rede stehenden Waffen bleiben unangetastet. Anträge auf Erteilung einer WBK bzw. Eintragung in eine WBK gemäß §13 Abs.3 Satz 2 WaffG für derartige Waffen werden entgegengenommen, ihr Eingang schriftlich mit den Hinweisen (s.o.) bestätigt und die Bearbeitung unter Hinweis auf die unklare Rechtslage ausgesetzt.
Solange die Klärungsprozesse nicht abgeschlossen sind, sollten Jäger aufgrund der Strafbewehrung möglicher verstöße gegen das Waffengesetz Waffen der betroffenen Bauart weder erwerben noch führen noch ohne Rücksprache mit ihrer Waffenbehörde an andere überlassen.
Pressestelle Polizei Brandenburg
 
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Moin!

Ein Link wäre trotzdem nett, denn die haben sich nur zu Langwaffen geäussert.

PS:
Nur mal so zur Info für den Rest der Republik: Der BB Justizminister ist gerade zurückgetreten, weil er sich privat im Fuhrpark des Ministeriums bedient hatte um ein Motorrad zu transportieren ... :roll:

Viele Grüße

Joe
 
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Tachchen.

Steht auf der Seite des Landesjagdverband Brandenburg.Mehr als diese Pressemitteilung haben die wohl auch nicht.Ich habe es eingestellt,weil dort nur von LW die Rede ist.
 
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"Der Verstoß hiergegen ist strafbar".

Weil? Wusste gar nicht, dass sich das Gesetz geändert hat.
 
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Jetzt aber bitte keine Diskussionen darüber, dass sie KW eigentlich mit einschließen müssten. Haben Sie nicht und damit ist es gut.

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Nur mal so zur Info für den Rest der Republik: Der BB Justizminister ist gerade zurückgetreten, weil er sich privat im Fuhrpark des Ministeriums bedient hatte um ein Motorrad zu transportieren ... :roll:

OT:
Auch so eine Lächerlichkeit, vom Neid der besitzlosen initiiert.
Als Chef eines ähnlich großen Betriebes in der Wirtschaft hätte er einem der Fahrer gesagt, daß sie sein Motorrad in die Werkstatt bringen sollen und niemanden hätte es gejuckt.
 
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OT:
Auch so eine Lächerlichkeit, vom Neid der besitzlosen initiiert.
Als Chef eines ähnlich großen Betriebes in der Wirtschaft hätte er einem der Fahrer gesagt, daß sie sein Motorrad in die Werkstatt bringen sollen und niemanden hätte es gejuckt.



Nö: als Justizminister sollte er zwischen "mein" und "dein" trennen können und auch über die persönlichen Mittel verfügen, einen Transport selbst bezahlen zu können.

Das ist schon von öffentlichem Interesse, welches Selbstverständnis ein Justizminister ins Amt einbringt.
 
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Geldwerter Vorteil juckt auch da, die Veruntreuung von Steuergeldern zur Privaten Bereicherung geht garnicht. Zurückzahlen in dem Staatssäckel inkl. Disziplinarmaßnahme hätte aber ausgereicht.
Ich vermute aber, dass er an dieser Stelle politisch nicht mehr gewollt war.

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OT:
Auch so eine Lächerlichkeit, vom Neid der besitzlosen initiiert.
Als Chef eines ähnlich großen Betriebes in der Wirtschaft hätte er einem der Fahrer gesagt, daß sie sein Motorrad in die Werkstatt bringen sollen und niemanden hätte es gejuckt.

Ich widerspreche hier nur halb ...

Als Chef eines ähnlich großen Betriebes unterliegt man nach wie vor einem gewissen Leistunsgprinzip, trägt eventuell nach wie vor unternehmerische Risiken und ist Herr über sein eigenes Anlagevermögen.

Hier reden wir von einem Politiker. Keine der vorgenannten Qualifikationen passen. Es sind nicht mal die "eigenen", sondern durch Steuergelder finanzierte Ressourcen, derer er sich bedient. Das ist dann grundsätzlich immer noch nix schlimmes, nur hinkt der Vergleich. Da wo Zeiten frei sind, bidde, lass die Staatsdiener Ihren privaten Kram mit regeln, alles gut.
 
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Moin!

Der ist über seine Selbstbedienungsmentalität und seine Unfähigkeit in Sachen Krisenmanagement gestolpert. Der Einsatz von Dienstfahrzeugen ist z. B. für Förster zu privaten Zwecken hier nicht erlaubt, da sollte ein Justizminister, egal ob er das - so hatte er sich rausreden wollen - wegen irgendwelcher regeln darf oder nicht - mit entsprechendem Beispiel vorangehen.

Das hat er getan und damit natürlich ein Zeichen gesetzt. :twisted: :bye:

Gut, dass der nicht demnächst Vorsitzender der JM-Konferenz wird ... (ja, das ist für dieses Thema relevant!!)

Viele Grüße

Joe
 
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trägt eventuell nach wie vor unternehmerische Risiken und ist Herr über sein eigenes Anlagevermögen.

Als Geschäftsführer?

Sorry, das sind Kleinigkeiten, der Wagen war da und gekostet hat es 10€ Sprit im höchsten Fall. WAS SOLL DAS?
Wir reden ja nicht Ferienflügen mit der Flugbereitschaft der Bundeswehr.
 
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Es geht nicht ums Geld (400 € oder so), sondern ums Prinzip und um den Umgang mit Menschen. Da sollte man als Politiker ein bischen Gespür haben. Hatte er nicht, deshalb ist er jetzt weg.

Joe
 

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