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Ist hier in der Runde die Begrifflichkeit " Magazin " besprochen worden? laut Wikipedia kommt der Begriff aus dem arabischen und bedeuted "Schatzkammer". Im Bereich Waffenrecht steht hier:
Ein Magazin kann die Eigenschaften -herausnehmbar,-angebaut,-integriert haben. Im letzten Fall spricht man von einem "Magazinkasten"(integriert in die Waffe,Kann nicht entfernt werden).
Das Bundesjagdgesetz §19 blabla... spricht aber nicht von einem Magazinkasten > 2 Schuß, sondern ausdrücklich vom Magazin,welches die Eigenschaft des Wechseln in sich trägt.
Könnte mal einer den Gedanken auffassen und zuende denken,vielleicht liege ich ja falsch.:what:
Ein Magazin kann die Eigenschaften -herausnehmbar,-angebaut,-integriert haben. Im letzten Fall spricht man von einem "Magazinkasten"(integriert in die Waffe,Kann nicht entfernt werden).
Das Bundesjagdgesetz §19 blabla... spricht aber nicht von einem Magazinkasten > 2 Schuß, sondern ausdrücklich vom Magazin,welches die Eigenschaft des Wechseln in sich trägt.
Könnte mal einer den Gedanken auffassen und zuende denken,vielleicht liege ich ja falsch.:what: