Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Küstenhase/mrbigshot, so weit ich das verstanden habe sagte dazu das Amt "Wenn wir Sie auf dem Stand mit größerem Magazin erwischen, kassieren wir die Waffe ein!"Wenn das kein guter Grund zur Klage ist dann weiß ich es auch nicht.Es ist jetzt der Große Gun Grab im Gange, das sieht man am Urteil und der EU, da mag ich nicht mehr an Zufälle glauben.Recht wird zu Unrecht und Unrecht zu Recht.Bald leben wir in einem Irrenhaus und es wird uns als ganz normal verkauft...
Wieso "bald"?????

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Ich lese immer nur, dass empfohlen wird den Selbstlader mit wechselbarem Magazin nicht mehr jagdlich zu führen.

Ist es jetzt verboten oder nicht ? Und müsste man dann kein Schreiben von der UJB bekommen, dass diese nicht mehr auf der Jagd genutzt werden dürfen?
 
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Küstenhase/mrbigshot, so weit ich das verstanden habe sagte dazu das Amt "Wenn wir Sie auf dem Stand mit größerem Magazin erwischen, kassieren wir die Waffe ein!"Wenn das kein guter Grund zur Klage ist dann weiß ich es auch nicht.Es ist jetzt der Große Gun Grab im Gange, das sieht man am Urteil und der EU, da mag ich nicht mehr an Zufälle glauben.Recht wird zu Unrecht und Unrecht zu Recht.Bald leben wir in einem Irrenhaus und es wird uns als ganz normal verkauft...

Es ist Krieg! Gegen uns! Mit unlauteren und undemokratischen Mitteln werden unsere Fundamente untergraben und uns gleichzeitig jede demokratische Wehr unmöglich gemacht. Alles ist in dieser Doktrin erlaubt!
Aber uns nicht...
Gruß-Spitz
 
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Hier wird ja teilweise den Sachbearbeitern und teilweise den Verwaltungsgerichts-Klägern Vorwürfe gemacht. Ich habe mal versucht, dass für mich zu sortieren.

Kläger-Perspektive:
Es gibt zahlreiche Gründe, wegen der einschränkenden Eintragung zu klagen. Hätte einer der Kläger hier im Forum angedeutet "Ich habe hier bei meinem HA folgende Eintragung in der WBK: ..2 Schuss.." hätten mehrere Mitleser hier sicherlich zu einen Rechtsmittel geraten. So eine einschränkende Eintragung könnte halt - wenn es dumm läuft - zu Schwierigkeiten führen. Warum also etwas in der WBK stehen lassen, was nach gängiger und gefestigter Rechtssprechung falsch ist. Der Schritt zu einem Rechtsmittel ist da meines Erachtens nur ein kleiner. Und nur dieses erste, kleine Rechtsmittel wurde vom Kläger eingelegt.

SB-Perspektive:
Einen HA ohne 2-Schuss-Erwähnung einzutragen war vor den beiden Urteilen des BVerwG völlig unbedenklich möglich. Niemand würde die Rechtmäßigkeit einer solchen Eintragung anzweifeln.

Dennoch ist es natürlich möglich, Gesetze anders auszulegen und ggf. eine andere Meinung zu vertreten. Vorliegend wurden, offenbar in einer Fortbildung zu dem Thema, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bisherigen Erlaubnispraxis geschürt, so dass zwei Sachbearbeiter in NRW die 2-Schuss-Eintragung in der WBK vornahmen. Ich glaube auch nicht, dass ein Sachbearbeiter alleine diesen Entschluss fasst, sondern sich sicherlich mit Kollegen darüber ausgetauscht hat, die Zweifel jedoch nicht ausgeräumt werden konnten. Wenn man sich dann den Schuh nicht anziehen möchte, eventuell zu viel erlaubt zu haben, trägt man die 2-Schuss-Einschränkung ein - wie in der Fortbildung vorgeschlagen.

Soweit alles noch üblich im Alltagsgeschäft. Auf die Eintragung folgt nun das berechtigte Rechtsmittel des Betroffenen und das zu erwartende Urteil des Verwaltungsgerichts: Einschränkung unzulässig.

Bis zu diesem Urteil bewegt sich alles im normalen Rahmen. Da es in NRW (da kann ich mich irren!) kein Widerspruchsverfahren gibt, sondern sofort geklagt werden muss, kann ich mir auch vorstellen, dass die Behördenleitung oder ein Vorgesetzter des SB bis hierher noch gar nicht im Boot sitzt.

Ab jetzt muss man sich aber fragen, warum das Verfahren nicht beendet ist. Gegen das Urteil wird seitens der Behörde ein Rechtsmittel eingelegt. Spätestens diese Entscheidung dürfte der SB nicht alleine getroffen haben. Auch beim OVG verliert man und entschließt sich, dass Verfahren vors BVerwG zu bringen. Das ist an dieser Stelle doch eine politische Entscheidung, oder? Beide Verfahren kommen aus NRW. Ich denke, in einem anderen Bundesland wäre es vorher zu Ende gewesen. Mich würde interessieren, wer hier (in Person) die treibende Kraft war, die so vehemend entweder die Auffassung vertritt, dass die Eintragung richtig ist oder auf keinen Fall in waffenrechtlichen Fragen etwas durchgehen lassen möchte. Leider habe ich von Kräfteverteilungen und Zuständigkeiten im Innenministerium keine Ahnung..

Und noch ein Wort zu der Sachbearbeitung nach den beiden Urteilen des BVerwG: In zwei Urteilen des höchsten Verwaltungsgerichts wird festgestellt, dass "halbautomatische Waffen" für die Jagd verboten sind und folglich das Bedürfnis durch einen Jagdschein nicht mehr belegt werden kann. Davor kann man die Augen nicht verschließen, sonst würde man seinen Job nicht ernst nehmen. Immerhin hat der Bundesminister Christian Schmidt zumindest die Pistolen und Revolver aus der Schusslinie genommen und seine Rechtsauffassung in eine Pressemitteilung gepackt. Als Sachbearbeiter kann man sich dieser Auslegung dann recht gut anschließen, solange man nichts gegenteiliges hört und auch keine andere Weisung "von oben" hat. Das derzeitige Chaos liegt jedenfalls nicht am SB.

Meine Hoffnung liegt auf dem neuen BJagdG. Aber das Gefühl von hoher See ist allgegenwärtig..
 
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Moin,

es wurde in diesem Thread auch schon früher einmal angesprochen (irgendwo um Seite 50-60): der Eintrag lautete "2-schüssig".

Eine Bockbüchse oder ein Bergstutzen sind "2-schüssig". Ein HA ist es nicht.

Sollte auf die Magazinkapazität abgestellt werden, hätte die Auflage lauten müssen: "mit 2-Schuss Magazin".

Der Eintrag "2-schüssig", der erstmal in der Formulierung sachlich völlig falsch ist, ist auch noch eine über §19 BJagdG hinausgehene Auflage, denn bisher galt bei HA: 2+1.
Also zwei Patronen im Magazin und eine im Lauf.

Alles in Allem absolut Grund genug, nicht nur gegen das "überhaupt" dieses Eintrages, sondern auch gegen das "wie" und "was" vorzugehen.
Der/die Kläger konnten mit diesem Ausgang nicht rechnen. Daher sind Schuldzuweisungen hier völlig fehl am Platz.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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Meine Hoffnung liegt auf dem neuen BJagdG.

Auch das wird von Leuten gemacht die davon nur wenig oder keine Ahnung aber gute Lobbyisten haben! Deine Hoffnung sollte nicht allzu groß sein, denn von Seiten der Politik ist die Abschaffung von Waffen in Privatbesitz bereits beschlossene Sache. Die Abschaffung der Jagd in DE ist nicht mehr all zu fern. Wir befinden uns wieder vor der Revolution:sad:

Füxlein
 
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Tatsächlich, unter Art der Waffe wurde 2-schüssig und im anderen Fall 2-Schuss ergänzt. Das war mir gar nicht aufgefallen. Das ist ja noch falscher, als ich dachte! OMG
 
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Genau aus dem Grund wäre es mir egal gewesen, ich hätte den Eintragenden auf seinen Fehler hingewiesen und dann die Waffe so genutzt wie und wofür sie konstruiert wurde.

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Auch das wird von Leuten gemacht die davon nur wenig oder keine Ahnung aber gute Lobbyisten haben!

Füxlein

Bist Du Verschwörungstheoretiker? Wer arbeitet denn nach Deiner Meinung da dran und hat keine Ahnung? Gerade beim BJagdG kann man das so pauschal wahrlich nicht sagen.

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Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Ich lese immer nur, dass empfohlen wird den Selbstlader mit wechselbarem Magazin nicht mehr jagdlich zu führen.

Ist es jetzt verboten oder nicht ? Und müsste man dann kein Schreiben von der UJB bekommen, dass diese nicht mehr auf der Jagd genutzt werden dürfen?

Mensch-Maggus.... Das dachte ich mir gerade beim lesen auch!

Erstens, die wenigsten werden einen HA mi nicht-wechselbarem Magezin haben.
Zweitens: weiß bei vielen die UJB nicht im Ansatz, welcher Jäger welche Waffe hat. Vielerorts ist nämlich die Polizei dafür zuständig.
Drittens: hat dich die Straßenmeisterei schon angeschrieben und dir mitgeteilt, dass dein Lkw-Führerschein bald abläuft?

Die schreiben nicht jeden an. Warum auch. Du hast dich zu informieren, so traurig es auch ist.
 
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Unser Straßenverkehrsamt erinnert einen an das Ablaufen des Lkw-Führerscheins.

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Unser Straßenverkehrsamt erinnert einen an das Ablaufen des Lkw-Führerscheins.

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Nicht ohne Grund habe ich die Straßenmeisterei genannt. Das sind die mit den orangenen Autos und Schlaglöchern ;-)

Anderes Beispiel:
Hat dich die Führerscheinstelle angeschrieben und dich über die aktuell geltende Promillegrenze informiert obwohl du vor 20 Jahren den Schein gemacht hast? Darst du trotzdem mit 0,8 Promille fahren?
 
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Drittens: hat dich die Straßenmeisterei schon angeschrieben und dir mitgeteilt, dass dein Lkw-Führerschein bald abläuft?

Die schreiben nicht jeden an. Warum auch. Du hast dich zu informieren, so traurig es auch ist.
Ok, bei einem abgelaufenen Führerschein oder einem geänderten Gesetz, meinetwegen.

Aber bin ich tatsächlich verpflichtet, mich über jede Urteilsbegründung in jedem BVerwG Urteil zu informieren? Das HA-Verbot steht ja hier im Urteil gewissermassen im Nebensatz, da es in der Hauptsache ja nicht einmal um diese Frage ging.
 
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Thersites schrieb:
Ich wäre nie darauf gekommen, diese Eintragung mit Gewalt ändern zu lassen

:thumbup::thumbup:

Küstenhase/mrbigshot, so weit ich das verstanden habe sagte dazu das Amt "Wenn wir Sie auf dem Stand mit größerem Magazin erwischen, kassieren wir die Waffe ein!"Wenn das kein guter Grund zur Klage ist dann weiß ich es auch nicht.Es ist jetzt der Große Gun Grab im Gange, das sieht man am Urteil und der EU, da mag ich nicht mehr an Zuf..........

Unser Jagdschein hat uns bisher waffenrechtlich legitimiert, HA mit 2 Schuss im Magazin auf der Jagd zu verwenden, soweit so gut.

Kann mir daraus ableitend jemand einleuchtend erklären, warum man als Jäger "zwingend" eine Legitimation benötigt, um mit einem größeren Magazin auf dem Stand zu üben?

Oder wäre es nicht logischer, dass die Schützen, die gerne HA mit Großmagazinen auf den Ständen schießen möchten, sich die dazu notwendige waffenrechtliche Legitimation über die Schützenvereine etc. besorgen?

Warum soll der Jagdschein/ das Jagdrecht für etwas herhalten, was in der praktischen Jagdausübung ohnehin nicht erlaubt ist?
 

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