Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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12 Nov 2001
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... muss erst die großen "Brüder" vom BUND oder NABU fragen.... oder so....;-)


.... OK - Nehm ich zurück ! (passt hier nicht zum Thema)

Der Ansatz war .... damit das jetzige Problem mit HA nur durch eine Jagdgesetzänderung gelöst werden kann... ruft sowas wie oben bei mir ab ( es ist eben davon auszugehen, dass dann nicht nur der Punkt zur Disposition steht ) ....

Ein Verein der sein sog. jagdliches Auftreten rein auf die Säulen dreier Worte stellt, ( WvW) ruft eine Haut wie bei "große weiße Vogel" hervor ....

Gruß
 
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Moin,

habe i c h auch nicht so verstanden ; ich wollte nur mal - auch wegen der angeführten.
"Brucheinser"-Diskussion - im Grunde geenau das sagen, was Du angeführt hast.
Prüfungswissen ergibt Prüfungsnote - und ohne theoretisches Rüstzeug geht es nun mal nicht - aber in jedem Beruf muss man aufpassen, dass man vor lauter Prüfungswissenweder die Praxis noch das Gefühl für die Materie verliert.
Es gibt sehr viele Juristen, die hohes Rüstzeug um sich herum gebaut haben, das Theorie ist.
Insbesondere, weil allzu viele glauben, sie müssten a l l e s können und wissen.
Das geht heutzutage nicht mehr, weshalb ich hohe Achtung vor all denen habe, die in ihrem Beruf auch mal sagen, "...das weiß ich nicht, ich muss da einen Spezialisten fragen!"
Nun will aber der Normalbürger gerne sofort eine Antwort aus dem Handgelenk und fördert damit - ein wenig - die Theoretiker, die Paragraphen auswendig lernen können (ich n i c h t!)-
aber eine absolut theoretische Entscheidung treffen.
:cheers:

Habe die Ehre und
Waidmannsheil

Meine Erfahrung ist, dass juristische Fähigkeiten vor Gericht oftmals viel weniger wichtig sind, als Laien denken.

Die Gerichte wollen nämlich keine juristischen Subsumtions-Roboter sein, sondern "gerechte" Entscheidungen treffen.

Deshalb kommt es auch darauf an, glaubwürdig zu argumentieren. Das demonstriere ich am Beispiel Eigentumsgarantie und Halbautomaten:

Stellen wir uns vor, dem BVerfG liegen zwei Verfassungsbeschwerden vor:

Kläger 1 ist Freiherr von und zu Sowieso und will sich eine MR 308 als 78. Langwaffe in seine 10. WBK einlassen. Er lässt sich von drei Anwälten einer Großkanzlei vertreten, deren Stundensatz gerichtsbekannt nicht unter 400,00 Euro (je Anwalt) liegt. Dass er diese Kosten selbst im Erfolgsfall nicht erstattet bekommt und die Kosten den Wert der Waffe weit übersteigen, nimmt der Kläger offenbar in Kauf.

Kläger 2 ist der Rentner Max Krause, dem die Stasi in der DDR die Jagd verboten hat und der 3 Jahre in Bautzen saß. Von seiner Opferrente hat er sich einen Selbstlader von Merkel geholt, der seine einzige Waffe ist. Er lässt sich vertreten von einem Anwalt, der erkennbar kein Experte ist, ausweislich seiner schriftlichen Ausführungen sogar überhaupt keine Ahnung vom Waffen- und Jagdrecht hat. Allerdings erinnert noch aus dem Grundkurs im Studium, welche Frist und Form zu wahren war. Vorsorglich beantragt der Anwalt Prozesskostenhilfe.

Beide Kläger berufen sich vehement auf die Eigentumsgarantie.

Juristisch sind beide Fälle völlig gleich. Aber wessen Verfassungsbeschwerde wird wohl zur Entscheidung angenommen???
 
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Moin!

Eins dürfte auch klar sein: in Zukunft wird sicherheitshalber JEDER Prozessbeteiligte, der die Möglichkeit dazu hat, auf einer mündlichen Verhandlung bestehen, wenn man sonst Gefahr läuft, so einen weit ausufernden Murks präsentiert zu bekommen ... :roll: Haben die in Leipzig nicht genug zu tun oder was? :what:

Viele Grüße

Joe
 
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Die Gerichte wollen nämlich keine juristischen Subsumtions-Roboter sein, sondern "gerechte" Entscheidungen treffen.


...oder sich zum Ersatzgesetzgeber aufschwingen, statt einfach mal die Kresse zu halten, wenn man offensichtlich keine Ahnung hat (auf das Gericht bezogen).

Zitat: "Die Behörden, die dem Sportschützen eine Waffenbesitzkarte ausgestellt hatten, sowie die Verantwortlichen im Schützenverein hätten sich nichts zuschulden kommen lassen, betonte der Richter. Es sei Sache des Gesetzgebers, eventuelle Änderungen im Waffenrecht zu beschließen. "Denkbar wäre etwa, dass Schusswaffen nicht mehr mit nach Hause mitgenommen werden dürfen." Dies hatten zuvor auch Vertreter der Angehörigen vor Gericht gefordert."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/amoklauf-von-ansbach-schuetze-muss-in-psychiatrie-a-1086767.html



 
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Keine Ahnung, welche?

Die von Max Krause...

§ 93a Abs. 2 lit b) BVerfGG:
(1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.
(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,
...
b) wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht
 
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...um sodann schnurstraks zum SB auf die Behörde zu gehen und den unflätigst zu beschimpfen. Mission accomplished! :thumbup:
 
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Die kommen erst aus den Löchern wenn die Drillinge dran sind. :thumbup:

Davon sind wir nicht weit weg. Bald wird das BVerwG folgendes feststellen

"Auch der sog. Drilling fällt unter das Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 2 c) BJagdG. Nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung des Senats besteht kein jagdliches Bedürfnis für Waffen, die ohne zwischenzeitliches Nachladen mehr als 2 Patronen abfeuern können. Unbeachtlich ist insoweit, dass ein Drilling kein Magazin hat. Denn das Verbot muss erst recht gelten, wenn sich 3 Patronen bereits im Lauf bzw. den Läufen der Waffe befinden. Die Auffassung, dass sich neben den im Magazin befindlichen 2 Patronen eine weitere im Lauf befinden dürfe, findet im Gesetz keine Stütze. Auch der Berner Konvention lässt sich dies nicht entnehmen. Das Wild muss vor Dauerbeschuss geschützt werden, und davor, dass gleich 3 Läufe auf das arme Tier gerichtet werden. In diese Richtung weist auch der Gedanke der Gefahrenvorsorge... usw. usf."

PS: Das war ein Scherz, soweit kommt es (hoffentlich) nicht.
 
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Hab heute erfahren das unser Landratsamt keine Halbautomaten mehr in die WBK einträgt.Ist das rechtens was die da machen?Hab jetzt den ganzen Fred ned durchgelesen
 
A

anonym

Guest
Hab heute erfahren das unser Landratsamt keine Halbautomaten mehr in die WBK einträgt.Ist das rechtens was die da machen?Hab jetzt den ganzen Fred ned durchgelesen
Unverschämtheit!:no:
Du solltest diesen Sachverhalt unbedingt bis zum Bundesverwaltungsgericht durchklagen!:thumbup:
 

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