Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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1 Jan 2010
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Moin,

ein ziemlich miserabler - wer ein Urteil dermaßen verbiegt, versteht sein Metier nicht. Oft sitzen in den Referentensesseln Menschen,die zwar ein Jurastudium begonnen haben, die Ausbildung aber - aus mancherlei Gründen, die durchaus ehrenwert sein können - nicht voll- oder beendet haben (wer kennt den Unterschied:biggrin:). Und denen fällt dann leichter, so etwas zu verbrechen.
U n d hin und wieder kriegt auch mal einer eine Anweisung, einfach:biggrin:, um rauszufinden, wie die Volksseele darauf reagiert, sozusagen die Minenhund-Taktik... .

Habe die Ehre und
Waidmannsheil

Dass "Referenten" ohne Studienabschluss in den Verwaltungen tätig sind, muss schon lange her sein. Ich kenne das in Einzelfällen, wenn es galt irgendeine Schnecke aus der Presseabteilung unterzubringen, die sitzt dann aber nicht an den Hebeln der Macht.
Gerade an Ministerien sind besonders gute Volljuristen tätig und nicht Leute, die mit 4 Punkten durchs Examen getragen wurden.
Jedenfalls in BW und im Bund ist das so.
 
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....

Rein politisch dürfte es ohnehin wichtig sein, gegen diese unsäglichen Urteile jedes erdenkliche Rechtsmittel einzulegen. Wir sollten nur die Erwartungen zurückschrauben...
Schon richtig. Aber nur, um wirklich nichts auszulassen. Und deswegen unterstütze ich diese Vorgehensweise auch.

Deutlich bessere Aussichten, diese Urteile im Ergebnis obsolet zu machen, würde ich der Arbeit im politischen Raum zuschreiben. M.E. sollte mindestens ebensoviel Gehirnschmalz und Engagement in eine immer noch mögliche Änderung des in der Ressortabstimmung / Verbändeanhörung befindlichen Entwurfs der Änderung des BjagdG gesteckt werden. Und zwar nicht nur von Seiten der Verbände, die vermutlich sich nicht wirklich engagieren werden. Sondern vornehmlich über die lokalen Bundestagsabgeordneten.

Teddy
 
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Das sieht dann z.B. so aus (BVerfG 2 BvR 1141/05 - LG Aachen): "Es erscheint evident sachfremd und daher grob unverhältnismäßig und willkürlich, wegen einiger Verkehrsordnungswidrigkeiten, für die Geldbußen von je 15 Euro festgesetzt wurden, die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts zu durchsuchen." - Was man für die sonst eher gediegenen juristischen Umgangsformen in dem Fall auch mit "Tickt ihr noch sauber?" übersetzen kann. :lol: (allerdinds auch wieder erschreckend, dass man für so eine Erkenntnis erst nach Karlsruhe gehen muss :25:)

Dann wenden wir das mal auf unseren Fall:

"Es erscheint evident sachfremd, die waffenrechtlichen Vorschriften entgegen einer jahrzehntelangen, vom Gesetzgeber hingenommenen Verwaltungspraxis, unter Missachtung des Wortlautes von Art. 8 der Berner Konvention (Verwendungsverbot statt Besitzverbot) sowie wiederholter Falschzitierung der relevanten Norm des BjagdG ("das Magazin" statt "ein Magazin") auszulegen und unter völliger Außerachtlassung der Handlungs- und Eigentumsfreiheit des Betroffenen ein Verbot auszusprechen, das weder Gegenstand des Rechtsstreits noch Inhalt der angegriffenen behördlichen Entscheidung war."
 
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Dann wenden wir das mal auf unseren Fall...

Das wäre zwar im Prinzip wünschenswert, aber für Deutschland doch recht unwahrscheinlich.

Besonders das Recht auf Eigentum hat in Deutschland in etwa den Stellenwert, wie in anderen Ländern Scheixx am Schuh. Ein Beispiel von leider viel zu vielen, siehe u.a. Fall Gurlitt. Und da war die Rechtslage offensichtlicher und eindeutiger als im Fall des Leipziger Urteils. Ähnlich rechtsstaatlich hat sich die Bundesregierung auch bei der Rücknahme der AKW-Laufzeitverlängerung verhalten (auch wenn sich da mein Mitleid da in Grenzen hält), ohne dass da bisher ein Gericht "dazwischengefunkt" hätte. Steuergesetzgebung und Kapitalmarkt ("Bankenrettung", "Fachkräftekampagne", EZB-Negativzinsen etc.) wären da weitere Beispiele.

Da würde ich in der Tat eher interessanter finden, ob sich z.B. Karlsruhe an der sehr blumig-ausschweifenden Art und Weise der Urteilsbegründung der Leipziger Kollegen stört, in der Form eines "Wer-hat-den-Längeren-Vergleichs" auf höherem Niveau. Das wäre vermutlich dann der Fall, wenn man durch diese "Rechtspraxis" seine Arbeit in Zukunft erschwert sehen würde, weil man dann vor lauter Wildwuchs gar nicht mehr damit hinterherkäme. Selbst dann wage ich aber zu bezweifeln, dass sich für den Kläger und die Betroffenen grundsätzlich im Ergebnis etwas ändert.

Verfassungsrechtlich ist übrigens (meiner bescheidenen Meinung nach) noch nicht mal die Wirtschaftsform unseres Landes fetsgeschrieben. Ebenso haben wir kein irgendwoher ableitbares Recht auf Waffenbesitz, bzw. aus verfassungsrechtlicher Sicht braucht man zur Jagd weder eine Waffe zuhause, noch eine eigene. Und im Zweifelsfall macht der Nanny-State-Wasserkopf was er am besten kann, sich selbst unersetzbar, indem er einfach staatlich-ökologisch-geprüfte Berufsjäger einstellt.

Viele vergessen einfach, dass die primäre Aufgabe eines jeden komplexen (soziotechnischen) Systems der Selbsterhalt ist. Egal ob das jetzt z.B. Partei, Regierung, oder Staat heisst. Und da heiligt im Zweifelsfall der Zweck die Mittel, bzw. auch "was nicht passt, wird passend gemacht" wenn die Ressourcen knapper werden.

Prinzipiell unterstütze ich zwar die Klage allein schon aus formellen Gründen, warne aber vor zu hohen Erwartungen. Was nicht heißt, dass es nicht parallel an anderer Stelle bessere Möglichkeiten und Wege mit größerer Erfolgswahrscheinlichkeit gibt. Aber da reicht dann eben nicht eine Überweisung für aus...;-)
 
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Viele vergessen einfach, dass die primäre Aufgabe eines jeden komplexen (soziotechnischen) Systems der Selbsterhalt ist. Egal ob das jetzt z.B. Partei, Regierung, oder Staat heisst. Und da heiligt im Zweifelsfall der Zweck die Mittel, bzw. auch "was nicht passt, wird passend gemacht" wenn die Ressourcen knapper werden.
:thumbup::thumbup::thumbup:
 
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Tja, schauen wir mal... Mit der Eigentumsgarantie kann man maximal die Zulässigkeitshürde nehmen... In der Sache wird das BVerfG nur einschreiten, wenn es die Auffassung teilt, das BVerwG habe sich zum Ersatzgesetzgeber aufgeschwungen...
...ein Vorwurf, dem sich das BVerfG selbst auch in letzter Zeit schon gelegentlich ausgesetzt sah [emoji6]

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Moin!

Gerade an Ministerien sind besonders gute Volljuristen tätig und nicht Leute, die mit 4 Punkten durchs Examen getragen wurden.
Jedenfalls in BW und im Bund ist das so.

Ja, aber es wäre IMHO besser, wenn da auch ein paar mehr Leute mit umfassender fachlicher und nicht nur juristischer Ahnung zwischen wären. :twisted:

Sorry, aber gerade mit den Nur-Juristen hat man ab und an seine liebe Not.

Viele Grüße

Joe
 
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Yumitori

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Moin!



Ja, aber es wäre IMHO besser, wenn da auch ein paar mehr Leute mit umfassender fachlicher und nicht nur juristischer Ahnung zwischen wären. :twisted:

Sorry, aber gerade mit den Nur-Juristen hat man ab und an seine liebe Not.

Viele Grüße

Joe


Moin zusammen,
dies ist eine grundsätzliche Äusserung, nicht unbedingt n u r zum thread:
Ich muss mal was geraderücken: Es ist bei den Juristen wie bei den Medizinern (und wahrscheinlich allen Berufen, deren "Lehre" mit einer Prüfung endet): Die gute Note allein macht noch nicht den guten Juristen, Arzt, Architekten, Dachdecker usw. .
Ich hatte über fast zwei Jahrzehnte einen sehr netten u nd engagierten Berufskollegen gegenüber sitzen, der freiwillig gestand, sein zweites Examen mal eben gerade so bestanden zu haben. Ich habe es lange genug erlebt, was er an Prozessvorbereitungen für die für unsere Firma bei Gericht auftretenden RAe ablieferte: Allererste Sahne.
Deshalb Vorsicht,was Noten anlangt !
Ansonsten ist auch konkrete Fachkenntnis ganz bestimmt kein Schaden - nicht umsonst holt sich ein guter Richt er oder ein gutes Kollegialgericht einen Gutachter, wenn es an Fachkenntnis fehlt, etwa keiner der Richter Ahnung von Jagd und/oder Schießwesen hat und man mit abstrakter Logik nicht weiterkommt.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Moin!

Mein Beitrag sollte kein generelles Juristen-bashing sein und ich hoffe, das kam nicht so rüber. Aber je höher die Entscheidungsebene, desto größer ist potenziell der durch mangelndes Wissen angerichtete Schaden, egal in welchem Bereich. Und dummerweise verwechseln viele (Ministerial)beamte, Juristen, Politologen, ... Kenntnisse der jeweiligen Gesetze mit 'Ahnung vom Fach haben'. So wie in meinem Bereich Modellierer rumlaufen, die umfassende Kenntnisse alleine der Literatur für Ahnung von Waldbewirtschaftung halten.

Viele Grüße

Joe
 
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Yumitori;2423564[... schrieb:
Ich muss mal was geraderücken: Es ist bei den Juristen wie bei den Medizinern (und wahrscheinlich allen Berufen, deren "Lehre" mit einer Prüfung endet): Die gute Note allein macht noch nicht den guten Juristen, Arzt, Architekten, Dachdecker usw. .[...]

Es gibt ein arabischen Sprichwort, dem ich möglichst versuche zu folgen: "Frage den Erfahrenen, nicht den Gelehrten."
 
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Yumitori

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Moin!

Mein Beitrag sollte kein generelles Juristen-bashing sein und ich hoffe, das kam nicht so rüber. Aber je höher die Entscheidungsebene, desto größer ist potenziell der durch mangelndes Wissen angerichtete Schaden, egal in welchem Bereich. Und dummerweise verwechseln viele (Ministerial)beamte, Juristen, Politologen, ... Kenntnisse der jeweiligen Gesetze mit 'Ahnung vom Fach haben'. So wie in meinem Bereich Modellierer rumlaufen, die umfassende Kenntnisse alleine der Literatur für Ahnung von Waldbewirtschaftung halten.

Viele Grüße

Joe

Moin,

habe i c h auch nicht so verstanden ; ich wollte nur mal - auch wegen der angeführten.
"Brucheinser"-Diskussion - im Grunde geenau das sagen, was Du angeführt hast.
Prüfungswissen ergibt Prüfungsnote - und ohne theoretisches Rüstzeug geht es nun mal nicht - aber in jedem Beruf muss man aufpassen, dass man vor lauter Prüfungswissenweder die Praxis noch das Gefühl für die Materie verliert.
Es gibt sehr viele Juristen, die hohes Rüstzeug um sich herum gebaut haben, das Theorie ist.
Insbesondere, weil allzu viele glauben, sie müssten a l l e s können und wissen.
Das geht heutzutage nicht mehr, weshalb ich hohe Achtung vor all denen habe, die in ihrem Beruf auch mal sagen, "...das weiß ich nicht, ich muss da einen Spezialisten fragen!"
Nun will aber der Normalbürger gerne sofort eine Antwort aus dem Handgelenk und fördert damit - ein wenig - die Theoretiker, die Paragraphen auswendig lernen können (ich n i c h t!)-
aber eine absolut theoretische Entscheidung treffen.
:cheers:

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Tja, schauen wir mal... Mit der Eigentumsgarantie kann man maximal die Zulässigkeitshürde nehmen... In der Sache wird das BVerfG nur einschreiten, wenn es die Auffassung teilt, das BVerwG habe sich zum Ersatzgesetzgeber aufgeschwungen...


Aber ich als Laie würde sagen das das BVerwG genau das getan hat:
Es sollte entscheiden ab das Oberverwaltungsgericht richtig entschieden hat, das Variante A in die WBK
NICHT gehört. Oder ob es doch rechtens sei das Variante A in die WBK gehört wie die Behörde meint.

Aber das Gericht hat dafür gesorgt das es gar keine Rolle spielt ob Variante A in die WBK gehört oder nicht. Denn Sie haben entschieden, das schon viel Früher ein Tatbestand bestand, das die Grundwaffe hätte gar nicht erst eingetragen werden dürfen, weil sie illegal für die Jagd ist, gegen bestehnde Rechtsauffassung von allen Anderen Behörden und Gerichten. Und damit ein Ersatzgesetzgebung geschaffen hat, das aktuell viele Legalen Waffenbesitzer in die gleiche Schublade wie "krimminelle Waffenbesitzer" gesteckt werden.
 
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Das stimmt doch schonmal nicht, keiner ist kriminalisiert worden.

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