Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

G

Gelöschtes Mitglied 8964

Guest
Erschreckend ist meiner Meinung nach noch immer die Unwissenheit ("hä, was für ein Urteil?"), Unbekümmertheit ("also ich glaub da net so recht dran") bzw. Gleichgültigkeit ("is mir wurschd, hab keinen HA").

Die Zitate in Klammern sind alles Aussagen, die ich in den letzten Tagen von Jägern zu hören bekommen habe! Auf eine Rundmail in meinem Hegering mit entsprechenden Links kam auch keinerlei Reaktion.:thumbdown:

Wer jetzt noch net kapiert hat, worum es geht, der braucht sich net wundern, wenn er irgendwann nur noch mit der einläufigen Flinte mit 3 FLG rausgehen "darf".
 
D

Daimler1989

Guest
Erschreckend ist meiner Meinung nach noch immer die Unwissenheit ("hä, was für ein Urteil?"), Unbekümmertheit ("also ich glaub da net so recht dran") bzw. Gleichgültigkeit ("is mir wurschd, hab keinen HA").

Die Zitate in Klammern sind alles Aussagen, die ich in den letzten Tagen von Jägern zu hören bekommen habe! Auf eine Rundmail in meinem Hegering mit entsprechenden Links kam auch keinerlei Reaktion.:thumbdown:

Wer jetzt noch net kapiert hat, worum es geht, der braucht sich net wundern, wenn er irgendwann nur noch mit der einläufigen Flinte mit 3 FLG rausgehen "darf".

genauso ist das. Solange sich jeder selbst genug ist und das hat, was ihm reicht, haben die leichtes Spiel, die scheibchenweise alles verbieten wollen. So wird aus alles irgendwann nichts, weil jeder mit dem bisschen von seinem so zufrieden war, dass einen die anderen nicht interessieren mussten. Genau betrachtet ist das die grundhaltung, die aus einer demokratie irgendwann eine Diktatur werden lässt. Weil nur wenige die Notwendigkeit sehen, auch in einer Demokratie ihre Freiheit zu verteidigen
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
8.324
Erschreckend ist meiner Meinung nach noch immer die Unwissenheit ("hä, was für ein Urteil?"), Unbekümmertheit ("also ich glaub da net so recht dran") bzw. Gleichgültigkeit ("is mir wurschd, hab keinen HA").

Die Zitate in Klammern sind alles Aussagen, die ich in den letzten Tagen von Jägern zu hören bekommen habe! Auf eine Rundmail in meinem Hegering mit entsprechenden Links kam auch keinerlei Reaktion.:thumbdown:

Wer jetzt noch net kapiert hat, worum es geht, der braucht sich net wundern, wenn er irgendwann nur noch mit der einläufigen Flinte mit 3 FLG rausgehen "darf".

Willkommen in der Realität! Es gibt zwar jede Menge Jagdscheininhaber, die sogar mal ne Hegeringsitzung besuchen, aber aktive Jäger dürften davon mal grad 1/4 sein. Wenn überhaupt.:unbelievable:
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
Und dann nicht auf die Magazinkapazität abzustellen sondern meinetwegen einfach die Zahl der Patronen im Magazin beschränken wenn´s denn schon sein muss. Also "...auf Wild zu schießen wenn mehr als 2 (5,xyz) Patronen im Magazin geladen sind".
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.832
Moin,

das ist doch schon wieder Unsinn:

DJV schrieb:
(...) fordern die Verbände konkrete Neuformulierungen im Bundesjagdgesetz, die wieder Rechtssicherheit herstellen:

„Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG)

„Verboten ist die Verwendung vollautomatischer Waffen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.e BJagdG)
(Quelle: DJV, Halbautomatische Waffen: Verbände fordern Klarstellung)


Warum nur krank geschossenes Wild? Werden beim DJV in der Ecke keine Hauptschweine von LKW angefahren?
Wenn man schon im BJagdG herumdoktert, formuliert man das doch besser direkt waidgerecht!

Es müsste wohl richtig heißen: "Davon ausgenommen sind: die Nachsuche auf krankes Wild, Aufgaben des Jagdschutzes, jagdliches Übungsschiessen, (...)".

Ausserdem fehlt somit noch immer eine Klarstellung in Bezug auf die Verwendung halbautomatischer Kurzwaffen (insbesondere bei Nachsuche und HF@DJ).

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Apr 2016
Beiträge
80
Moin,

das ist doch schon wieder Unsinn:

(Quelle: DJV, Halbautomatische Waffen: Verbände fordern Klarstellung)


Warum nur krank geschossenes Wild? Werden beim DJV in der Ecke keine Hauptschweine von LKW angefahren?
Wenn man schon im BJagdG herumdoktert, formuliert man das doch besser direkt waidgerecht!

Es müsste wohl richtig heißen: "Davon ausgenommen sind: die Nachsuche auf krankes Wild, Aufgaben des Jagdschutzes, jagdliches Übungsschiessen, (...)".

Ausserdem fehlt somit noch immer eine Klarstellung in Bezug auf die Verwendung halbautomatischer Kurzwaffen (insbesondere bei Nachsuche und HF@DJ).

Glück Auf,
Schnepfenschreck.

Ich habe große Zweifel, ob eine Änderung von § 19 Abs. 1 Nr. 2 c) BJagdG gangbar ist. Die Norm gibt den Inhalt der Berner Konvention wieder. Das wird der Bundesgesetzgeber nicht anpacken wollen, sonst riskiert er ein völkerrechtliches Vertragsverletzungsverfahren.

Besser wäre ein neuer Absatz 4 in § 19 BJagdG: „Die in Abs. 1 Nr. 2 bestimmten Verbote gelten nur für die Verwendung der genannten Sachen bei der Erlegung von Wild und sind kein Verbot, diese Sachen für andere nach diesem Gesetz erlaubten Zwecke zu verwenden, insbesondere für den Fangschuss, die Nachsuche, den Jagdschutz und das jagdliche Schießtraining.“


PS: Die im DJV-Vorschlag verwendete Formulierung "untere Jagdbehörde" sollte in "zuständige Jagdbehörde" geändert werden...
 
Registriert
16 Dez 2012
Beiträge
5.308
Ich habe große Zweifel, ob eine Änderung von § 19 Abs. 1 Nr. 2 c) BJagdG gangbar ist. Die Norm gibt den Inhalt der Berner Konvention wieder. Das wird der Bundesgesetzgeber nicht anpacken wollen, sonst riskiert er ein völkerrechtliches Vertragsverletzungsverfahren.

Besser wäre ein neuer Absatz 4 in § 19 BJagdG: „Die in Abs. 1 Nr. 2 bestimmten Verbote gelten nur für die Verwendung der genannten Sachen bei der Erlegung von Wild und sind kein Verbot, diese Sachen für andere nach diesem Gesetz erlaubten Zwecke zu verwenden, insbesondere für den Fangschuss, die Nachsuche, den Jagdschutz und das jagdliche Schießtraining.“

PS: Die im DJV-Vorschlag verwendete Formulierung "untere Jagdbehörde" sollte in "zuständige Jagdbehörde" geändert werden...


Einen HA braucht man hauptsächlich für die Drückjagd.
Gibt es einen Grund, warum das nie angesprochen wird?

TH
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
2 Aug 2013
Beiträge
722
Mir wurde heute geraten (vom SB) mal über das sportliche Schießen nachzudenken und somit wieder ein Bedürfnis zu erlangen.
Er selbst wird den Teufel tun und WBK widerrufen.
Ihn interessiert auch nicht ob man das Magazin wechseln kann und ob man nur 2 Schuss Magazine hat.
Er selbst ist Jagdscheininhaber und Sportschütze.
 
Registriert
19 Okt 2014
Beiträge
148
Genau betrachtet ist das die grundhaltung, die aus einer demokratie irgendwann eine Diktatur werden lässt. Weil nur wenige die Notwendigkeit sehen, auch in einer Demokratie ihre Freiheit zu verteidigen

Ganz genau. Oder wie der deutsche Frosch im Topf sagen würde: "Wie? Gratis warmes Wasse ist doch super! Da lad' ich gleich noch meine Froschkollegen zum Planschen ein."

Selbst wenn man die (nach wie vor massiven) Probleme der Rassentrennung und die wie auch immer mitgetragenen Konflikte ausserhalb des eigenen Landes mit einbezieht, haben es die USA zumindest geschafft, das über einen längeren Zeitraum nach innen stabilere politsche System (Demokratie:what:;-)) im Vergleich zu anderen Ländern aufzubauen. Und für dass das Land im Vergleich zum reichen Deutschland eigentlich schon seit fast zwei Jahrzehnten pleite sein müsste, funktioniert der Laden da noch erschreckend gut.

Wobei ich aber auch davor warne, daraus Prognosen für die Zukunft abzuleiten, weil eigentlich bei beiden Ländern seit geraumer Zeit die Weichen für die zukünftige langfristige Entwicklung gestellt werden. Und da sind jeweils immer noch beide Richtungen möglich.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
154
Zurzeit aktive Gäste
466
Besucher gesamt
620
Oben