Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Damit wären auch legale Varianten, wie für Sportschützen oder jagdliche Repetierer gleich mit illegal.
Keine so gute Idee.
 
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Hätte da mal noch eine Verständnis Frage:

Also diese Fünf Richter am Bundesverwaltungsgericht haben zu dem Fall ein Urteil gefällt.
Was mich beschäftigt, ist als Laie, ob tatsächlich alle Fünf Richter zu 100% hinter dem Urteil
stehen müssen, oder ob es evtl. auch möglich wäre, das nach Langer Beratung, ein Richter sagte,
mit diesem Urteil bin ich nicht einverstanden. Und ab dieser Richter, dann ausgewechselt werden müsste,
oder ob seine Zweifel irgend wo vermerkt werden, oder ob es nur zu einem Urteil kommen kann,
wenn alle Fünf Richter dieses Urteil unterschreiben?

Und ob es in der Vergangenheit z.B. schon ähnliche Urteile gegeben hat, wo nicht nur direkt über einen Verwaltungsakt geurteilt wurde, sondern in dem es so weitreichende Folgen für eine grössere Bevölkerungsgruppe gegeben hat?
 
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Soweit ich weiss sind es deshalb 5 und nicht 4 oder 6 richter damit keine 50:50 situation rauskommen kann falls die richter verschiedener ansichten sind.
 
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Die Richter werden sich an den politischen Willen angelehnt haben.

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Soweit ich weiss sind es deshalb 5 und nicht 4 oder 6 richter damit keine 50:50 situation rauskommen kann falls die richter verschiedener ansichten sind.

Kann man das an zuverlässiger Stelle im Netz nachlesen, wie eine solche Urteils-, bzw. Beschlussfindung abläuft ? Rein interessehalber.
 
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Kann man das an zuverlässiger Stelle im Netz nachlesen, wie eine solche Urteils-, bzw. Beschlussfindung abläuft ? Rein interessehalber.
Es wird abgestimmt. Wer wie gestimmt hat, kriegst Du nicht raus....sogenanntes Beratungsgeheimnis

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Es wird abgestimmt. Wer wie gestimmt hat, kriegst Du nicht raus....sogenanntes Beratungsgeheimnis

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Ok, das klingt zunächst einmal relativ simpel. Mir ging es hier auch weder um den speziellen, vorliegenden Fall noch darum, wer wie abgestimmt hat, sondern lediglich um die Vorgehensweise bei der "finalen" Urteilsfindung.
 
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Jedes nicht fest mit der Waffe verbundene Magazin ist da das Problem.

Das haben die Richter so geschrieben, weil es mit dem Gesetz ja nach ihrem Verständnis nicht anders vereinbart ist und somit alle HA mit Wechselmagazin quasi verboten.

Was machst du wenn das Verfassungsgericht es genauso sieht, gibst du die Kanone dann ab?

DANN wäre eine Magazinbeschränkung eine politische Lösung.

Die Amis kennen das aus Clintonzeiten.

und die hiesigen Heger dürften weiter mit AR15 raus, genauso wie vorher.

und wenn es für große Magazine Ausnahmen für Sportschützen gibt, auch kein Problem.
Es gibt ja auch HA die Sportschützen nicht kaufen dürfen aber Jäger.

https://www.progun.de/de/shop/kurzw...?s=1&s_hk=1&s_sk=25&h=1&o=preis_d&hs=qe9403gm
 
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anonym

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Ok, das klingt zunächst einmal relativ simpel. Mir ging es hier auch weder um den speziellen, vorliegenden Fall noch darum, wer wie abgestimmt hat, sondern lediglich um die Vorgehensweise bei der "finalen" Urteilsfindung.

Jetzt weißt Du es.

Als ob das irgendwas ändern würde.
 
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Kann man das an zuverlässiger Stelle im Netz nachlesen, wie eine solche Urteils-, bzw. Beschlussfindung abläuft ? Rein interessehalber.
Das ist recht simpel. Einer schaut sich das an und bildet sich eine Meinung. Die trägt er dann den anderen vor und die nicken das dann kurz ab (so geht das reium und so sind in der Zeit 5 statt nur eines Urteils gefällt). Einarbeiten tut sich da keiner groß. Dafür ist die Zeit gar nicht da
 
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Das haben die Richter so geschrieben, weil es mit dem Gesetz ja nach ihrem Verständnis nicht anders vereinbart ist und somit alle HA mit Wechselmagazin quasi verboten.

Was machst du wenn das Verfassungsgericht es genauso sieht, gibst du die Kanone dann ab?

DANN wäre eine Magazinbeschränkung eine politische Lösung.

Die Amis kennen das aus Clintonzeiten.

und die hiesigen Heger dürften weiter mit AR15 raus, genauso wie vorher.

und wenn es für große Magazine Ausnahmen für Sportschützen gibt, auch kein Problem.
Es gibt ja auch HA die Sportschützen nicht kaufen dürfen aber Jäger.

https://www.progun.de/de/shop/kurzw...?s=1&s_hk=1&s_sk=25&h=1&o=preis_d&hs=qe9403gm
Dann wäre weiter der Wechsel möglich und nichts erreicht außer einem weiteren Verbot.
Es ist den Jäger ja bereits jetzt verboten mit >2 auf wild zu schießen. Das reichte dem Gericht nicht. Die Möglichkeit sollte ausgeschlossen werden.
 
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Und ab dieser Richter, dann ausgewechselt werden müsste,
oder ob seine Zweifel irgend wo vermerkt werden, oder ob es nur zu einem Urteil kommen kann,
wenn alle Fünf Richter dieses Urteil unterschreiben?



Moin,

es ist bei Senatsentscheidungen nicht gänzlich unüblich, erheblich vom Tenor abweichende (Einzel-) Meinungen in der Urteilsbegründung als Ergänzung anzuhängen.
Fehlt dieser Anhang, kann man dennoch lediglich darauf schließen, daß es eine Mehrheit im Senat für dieses Urteil gab.

Richter eines Senates werden nicht wegen abweichender Meinung "ausgetauscht".

Und zum Verständnis: Rechtswissenschaft ist keine "exakte" Wissenschaft. Je besser Gesetze (vom Gesetzgeber!) formuliert sind, um so konkreter und wiederholbarer werden sie auf alltägliche Sachverhalte angewendet werden können. Wenn der ganze Senat eines Obersten Gerichtes hier zu einer von der jahrzehntelangen Auslegung abweichenden Auffassung gelangt, sagt das weniger über den Senat als über die Qualität des Gesetzes aus! Mit weniger Spielraum kann auch weniger interpretiert werden.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 

8-)

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Mal rein zum nachdenken..... Wenn ein Gesetz kommt, dass man in Deutschland nur noch 120 fahren darf. Darf man dann noch Autos kaufen, die schneller fahren könnten? Auch wird eine elektronische Drossel dann nicht gelten, weil man rückbauen kann. Auch keine Motorräder mehr, deren Leistung höhere Geschwindigkeiten zulässt. Also nur noch120ccm?

Außer man ist Politiker, die bekommen alles was sie wollen ;)
 
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Im vorliegenden Fall kann man einfach davon ausgehen, dass sich nur sehr oberflächlich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt wurde.
Es gibt nur einen Berichterstatter. Der Rest beschäftigt sich überhaupt nicht mit der Thematik.
 

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