Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Das Bundesverwaltungsgericht spricht ein Verbot aus unter dem Gesichtspunkt das ein Gegenstand fälschlich verwendet werden "könnte"...

Nun Lesen wir doch mal was sonst noch im §19 sachliche Verbote im Jagdgesetz steht.

(1) Verboten ist1.mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;
2.a)auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;
b)auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2 000 Joule haben;


Demnach könnten auch alle Schrotwaffen verboten werden weil es ja damit möglich "wäre" auf Seehunde zu schiessen. Oden alle KK Waffen, oder alle Waffen unter 6,5mm und weniger als 2000 Joule müssten verboten werden weil es ja möglich wäre damit auf schwere Sauen zu schiessen.
Da wird beim ersten lesen gern in einen Topf geworfen und dadurch durcheinandergebracht. Das ist aber normal, da es wirklich nicht ganz einfach zu verstehen ist.
Ich versuche das mal auf den KErn (vereinfacht) zusammenzufassen:
Die HA sind nach Meinung des BVerwG durch das Verbot im BJagdG komplett von jeglicher jagdlicher Verwendung ausgeschlossen.
Alle anderen genannten Beispiele haben jedoch neben den sachlichen Verboten auch legale Verwendungsmöglichkeiten und fallen daher nicht in die selbe Bewertung.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Habe nun begonnen mich durch die endlosen Seiten durchzukämpfen. Schlussendlich habe ich bei Seite 37 aufgehört und möchte nun etwas beitragen in der Hoffnung, dass es nicht bereits kam.

In der DVO des JWMG (BaWü) steht unter §17, Abs. 3:
(3) Anerkannte Nachsuchegespanne dürfen abweichend von § 31 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe c JWMG zum Zwecke einer sicheren Nachsuche auch halbautomatische Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zum Erlegen von Schalenwild einsetzen.
Scheinbar gibt es also doch Jäger, die solche Waffen einsetzen dürfen ;-)

Generell schließe ich mich der Meinung an, dass hier noch nichts abschließend (über das eigentliche Urteil hinaus) entschieden wurde. Vielmehr zeigt sich, dass das Waffenrecht (trotz, dass es Bundesrecht ist) in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich ausgelegt wird. Gleiches sieht man ja auch bei der SD-Debatte. Ich hoffe nur, dass meine Zuversicht nicht enttäuscht wird und bin deshalb jetzt schon froh darüber, dass von mehreren Stellen schon klar Position bezogen wurde und die Lobbyarbeit läuft.

PS: Mittlerweile haben auch alle verstanden, dass es wohl doch kein Aprilscherz ist :p

Wurde mehrfach genannt. Du hast das gleiche Unverständnis wie wir. ;)
Das Urteil gung nebenher gar nicht um diese Frage. Das Urteil stellt fest, dass die Eintragung 2-Schuss in die WBK rechtmäßig ist. Mehr ist nicht geurteilt worden. Dieses Urteil ist auch nicht mehr abzuändern.
Das Problem liegt nicht im Waffenrecht. Das ist natürlich bundeseinheitlich. Das Jagdrecht hingegen nicht. Hier können die Bundesländer das BJagdG einhalten, darüber hinaus gehen oder mehr erlauben.
Auch das war dem Richter anscheinend nicht bewusst.
 
Registriert
24 Jun 2015
Beiträge
73
Die HA sind nach Meinung des BVerwG durch das Verbot im BJagdG komplett von jeglicher jagdlicher Verwendung ausgeschlossen.
Alle anderen genannten Beispiele haben jedoch neben den sachlichen Verboten auch legale Verwendungsmöglichkeiten und fallen daher nicht in die selbe Bewertung.

Darf ich nicht mit meiner SLF ohne Magazinbegrenzung (laut BJagdG - da kein FederWILD) auf Krähen jagen, oder hab ich da was falsch verstanden?

edit: Danke für die Klarstellung. Wie gesagt einige Seiten habe ich "überlesen".
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
9.003
Auch eine Berner Konvention ist nicht auf Ewigkeiten in Stein gemeißelt. Man könnte z.B. die Entwicklung der Schwarzwildpopulation, auch durch externe Faktoren als die Jagd (Landwirtschaft, Klimawandel) zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, ob 2 Schuß noch passend sind.

Wenn Stöbi sagt, er könne mit dem Geradzugrepezierer mehr Schuss raushauen als mit dem HA, was könnte dann die nächste Forderung der Hoplophoben sein?
 
Registriert
27 Apr 2009
Beiträge
13.152
....Die HA sind nach Meinung des BVerwG durch das Verbot im BJagdG komplett von jeglicher jagdlicher Verwendung ausgeschlossen....

Nicht ganz: wenn die SLB bauartbedingt ein festes 2-Schuss-Magazin hat, ist sie noch erlaubt. Deshalb bietet Sauer die 303 z. B. für Frankreich in der Variante FM (festes Magazin) an.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Zum Thema: „Schnell mal Sportschütze werden...“ :biggrin:

Ich habe seit kurzem den JS und bin seit längerem Sportschütze. Eine Waffe, egal welche, habe ich noch immer nicht. Meine LW auf JS muss bestellt werden und mein Bedürfnis als Sportschütze ist noch immer nicht bestätigt!

Wer denkt, dass er mal schnell in einen „Schützenverein“ eintritt, 18 Termine runterreißt und dann ein Bedürfnis hat, liegt komplett neben der Spur.

Das Bedürfnis ist begründet, wenn man in der „Disziplingruppe“ z.B. Pistole/ Revolver EIN JAHR nachweisbar trainiert hat. Und dann auch nur in dieser Gruppe. Da hilft es auch nicht weiter, wenn man in zwei Wochen 18 Termine macht!

Was trainieren bedeutet, entscheidet der jeweilige Vereinsvorsitzende. Ich kenne Vorsitzende, die schicken Ihre eigenen Mitglieder wieder nach Hause, wenn diese am letzten Tag des Monats, fünf Minuten vor Schießschluss kommen, fünf Schuss abgeben und sich dafür einen Stempel holen wollen. Hier muss mindestens eine Disziplin komplett trainiert werden. Also 20 Schuss (in 5er Gruppen) Präzision und 20 Schuss (in 5er Gruppen) Duell. Dann hat man einen wirklichen Trainingstermin absolviert. Andere Vorsitzende mögen das anders handhaben. :unbelievable:

Als Sportschütze ist es mir jedoch wichtig, dass hier eine gewisse „Zucht und Ordnung“ herrscht. Denn wenn man sich als Verein auf dieser Ebene angreifbar macht, findet bestimmt der/ die/ das Eine oder Andere Gründe, den sportlichen Hintergrund zu hinterfragen und man ist ruckizucki dabei, das Sportschützentum in Frage zu stellen.

Was bedeutet EIN JAHR? :what:

Ihr müsst ein Jahr Mitglied in einem Verband sein, der über eine vom Bundesverwaltungsamt genehmigte Sportordnung verfügt. Verband – nicht Verein!

Im Verband (DSB, BDS...) könnt Ihr nicht persönlich Mitglied werden, sondern Euer Sportverein muss Euch dort melden. Dann bekommt Ihr einen vom Verband ausgestellten Sportschützenausweis (zumindest beim DSB).

Auch hier hängt es wieder vom Verein ab, wann das Jahr zu laufen beginnt. Ich habe von Vereinen gehört, die lassen erst mal per sé die Aufnahmeanträge ein halbes Jahr liegen. Dann ist man zwar ein Jahr im Verein, aber erst ein halbes im Verband. Das heißt, man kommt auf mindestens eineinhalb Jahre Wartefrist. Ziel dieser Verzögerung ist es wohl „Schießwütige“ auszubremsen.

Andere Vereine, vor allem die, die sehr am Leistungssport orientiert sind, haben bisweilen Pflichtstunden in Luftdruckschießen, bevor man den ersten Stempel ins Schießbuch bekommt. Auch das kann bei 50 Stunden Luft drei Monate dauern.

Wie man/ frau/ es es auch nimmt, ein Jahr kann lang werden. Länger als gedacht...

Zur 12/ 18-Regelung:

- 12 Termine, wenn man es schafft, jeden Monat mindestens ein Mal zu trainieren
- 18 Termine, wenn nicht. Dann aber über das Jahr verteilt

Wenn man dann das Jahr (in Abhängigkeit von dessen Beginn (s. Verbandseintritt, Beginn des Trainings mit erlaubnispflichtigen Waffen)) rum hat, kann man mit einer Bescheinigung, die die Behörden i.d.R. zu Verfügung stellen, zu seinem Vereinsvorsitzenden gehen und höflich fragen, ob er, aufgrund des Trainingsstandes der Meinung wäre, dass man ein eigenes Sportgerät haben dürfe.

Wenn es dem Vorsitzenden lieb ist, bescheinigt er dies auf dem Vordruck. Diesen schickt man dann (zusammen mit der Kopie des Schießbuches) an seinen Verband (in dem man hoffentlich durch frühzeitige Meldung des Vereins mittelbares Mitglied geworden ist).

Dort sitzt dann wieder jemand, der sich das alles nochmal anschaut und ggf. verbandsseitig (denn die Sportordnung des Verbandes ist beim Bundesverwaltungsamt genehmigt worden, nicht die des Vereins!) bestätigt, dass man ein Jahr nach den Regeln des Verbandes sportlich triniert hat.

Und erst DARAUS ergibt sich dann das Bedürfnis ein eigenes Sportgerät zu besitzen. :thumbup:

Wer also jetzt schnell in einen Sportverein eintreten will, kommt unter einem Jahr Training nicht weg. Erst dann hat er/ sie/ es das Bedürfnis.

***weiter im nächten posting***
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Was in der Zwischenzeit mit einer für Jäger urplötzlich illegal gewordenen Waffe passieren soll, steht in den Sternen.

Dann der übliche Weg mit Zuverlässigkeit, Geeignetheit, Sachkunde (die bei Jägern ja eigentlich vorliegen sollte).

Und wenn dann alles schön geschmeidig läuft, ist man mit viel Glück etwas über ein Jahr dabei, bevor man sein eigenes Sportgerät haben darf. Also ein BEDÜRFNIS hat.

Ich bin jetzt seit 17 Monaten Sportschütze. War aber durch o.g. ggf. auftretende verzögernde Effekte erst vor kurzem überhaupt in der Lage, ein Bedürfnis zu begründen (also 1 Jahr Verbandsmitgliedschaft, mindestens ein Jahr Training mit erlaubnispflichtigen Waffen (der erste „scharfe“ Schuss nach Sportordnung zählt).

Ich schieße in Meisterschaften vergleichsweise sehr gute Ergebnisse, weil ich mit Vereinswaffen viel trainiere. Ich habe in meinem ersten Jahr über 50 Termine. Ein eigenes Sportgerät habe ich noch immer nicht. :lol:

Seit vier Wochen liegt nun mein Antrag auf Bescheinigung eines Bedürfnisses beim Verband...

Und nun denkt über diese Alternative, um Eure HAs abzusichern, gern nochmal nach.

Horrido
Stefan

P.S. Aus persönlicher Erfahrung kenne ich Leute, die haben einfach unter sich ihren eigenen Verein gegründet, sich einem Verband angeschlossen und leben froh und zufrieden.

:trophy::trophy::trophy:
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Nicht ganz: wenn die SLB bauartbedingt ein festes 2-Schuss-Magazin hat, ist sie noch erlaubt. Deshalb bietet Sauer die 303 z. B. für Frankreich in der Variante FM (festes Magazin) an.

Ich rede hier selbsstverständlich nur von den einschlägig genannten HA. Es wird müssig, jedes MAl den gesamten Passus zu schreiben. Sollte das trotz des deutlichen Topics nach hunderten Beiträgen noch notwendig sein, werde ich mich gern an das vorliegende Niveau anpassen.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Darf ich nicht mit meiner SLF ohne Magazinbegrenzung (laut BJagdG - da kein FederWILD) auf Krähen jagen, oder hab ich da was falsch verstanden?

edit: Danke für die Klarstellung. Wie gesagt einige Seiten habe ich "überlesen".
Garnicht so einfach. Teilweise ja, teilweise nein. Das Verbot erwächst dann aber nicht aus dem BJagdG sondern aus
Art. 1 der Richtlinie 2009/147/EG (sog. Vogelschutz-Richtlinie): europäische Vogelarten[SUP]1)
[/SUP]
Besonders geschützt sind z.B. alle europäischen Singvögel incl. deren Unterarten, wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz.
Zusätzlich streng geschützt ist z.B. der Eisvogel.
Rabenvögel gehören zur Unterordnung der Singvögel.
Der Kolkrabe fällt nicht in dieses Verbot der BArtSchV, da er dem Jagdrecht unterliegt, welches in der BArtSchV ausgenommen ist. Er ist ganzjährig geschont.
Dann muss sieht man wieder in einzelne Bundesländer (Brandenburg) und findet Jagdzeiten für Kolkraben, Elster, Nebelkrähe und Raabenkrähe. Dann belibt aber wieder Frage, ob es dann nicht doch um Wild handelt. Das BVerwG definierte ja einfach wildlebende Tiere zum Wild. Hier weiss ich nicht, wie das systematisch begründbar oder widerlegbar wäre.
§ 4 Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
(1) Es ist verboten, in folgender Weise wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten:
Du siehst aber auch, warum der Tenor im Urteil eigentlich voller falscher Annahmen steckt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
22 Jun 2011
Beiträge
445
Zum Thema: „Schnell mal Sportschütze werden...“ :biggrin:

Ich habe seit kurzem den JS und bin seit längerem Sportschütze. Eine Waffe, egal welche, habe ich noch immer nicht. Meine LW auf JS muss bestellt werden und mein Bedürfnis als Sportschütze ist noch immer nicht bestätigt!

Das Bedürfnis ist begründet, wenn man in der „Disziplingruppe“ z.B. Pistole/ Revolver EIN JAHR nachweisbar trainiert hat. Und dann auch nur in dieser Gruppe. Da hilft es auch nicht weiter, wenn man in zwei Wochen 18 Termine macht!
***

Unsinn. Es reicht das schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen. also kannst du 18 Mal Pistole schießen und dann einen Revolver beantragen. alles andere sind Machtträume von irgendwelchen Vereinskönigen. Aber auch die werden ja von den Mitgliedern gewählt.
Und wenn bei uns jemand 18 mal KK geschossen hat und er will eine 50AE beantragen dann ist das doch OK.

Was trainieren bedeutet, entscheidet der jeweilige Vereinsvorsitzende. Ich kenne Vorsitzende, die schicken Ihre eigenen Mitglieder wieder nach Hause, wenn diese am letzten Tag des Monats, fünf Minuten vor Schießschluss kommen, fünf Schuss abgeben und sich dafür einen Stempel holen wollen. Hier muss mindestens eine Disziplin komplett trainiert werden. Also 20 Schuss (in 5er Gruppen) Präzision und 20 Schuss (in 5er Gruppen) Duell. Dann hat man einen wirklichen Trainingstermin absolviert. Andere Vorsitzende mögen das anders handhaben. :unbelievable:
***
Der Vereinsvorsistzende entscheidet? Niemals. Das entscheidet immer noch die Sportordnung. Und mir ist jemand der 1h lang Anschlag für Fallscheibe trainiert lieber wie so ein Humpel der seine 40 Schuss so rausrotzt damit er eine "Disziplin" geschossen hat.

Als Sportschütze ist es mir jedoch wichtig, dass hier eine gewisse „Zucht und Ordnung“ herrscht. Denn wenn man sich als Verein auf dieser Ebene angreifbar macht, findet bestimmt der/ die/ das Eine oder Andere Gründe, den sportlichen Hintergrund zu hinterfragen und man ist ruckizucki dabei, das Sportschützentum in Frage zu stellen.
***

Mit der Einstellung bist wahrscheinlich im richtigen Verein. :twisted:
Aber diese Gutmenschen-Sportschützen kenne ich leider auch zur Genüge.

Auch hier hängt es wieder vom Verein ab, wann das Jahr zu laufen beginnt. Ich habe von Vereinen gehört, die lassen erst mal per sé die Aufnahmeanträge ein halbes Jahr liegen. Dann ist man zwar ein Jahr im Verein, aber erst ein halbes im Verband. Das heißt, man kommt auf mindestens eineinhalb Jahre Wartefrist. Ziel dieser Verzögerung ist es wohl „Schießwütige“ auszubremsen.
***

Sachen gibt's... Sind eure Vereinsfürsten so überlastet? Kann man das neue Mitglied nicht zeitnah anmelden? Das 1 Jahr warten ist doch schon absolut ausreichend.

Andere Vereine, vor allem die, die sehr am Leistungssport orientiert sind, haben bisweilen Pflichtstunden in Luftdruckschießen, bevor man den ersten Stempel ins Schießbuch bekommt. Auch das kann bei 50 Stunden Luft drei Monate dauern.
***

Wir haben mehrere deutsche Meister bei uns im Verein. Also man könnte schon so ein wenig von Leistungssport reden. Aber so einen Unsinn machen wir nicht.
Aber wir haben ja zum Glück auch keine Luftdruckdisziplinen. Und in so einen Verein würde ich persönlich auch gar nicht wollen.

Wenn man dann das Jahr (in Abhängigkeit von dessen Beginn (s. Verbandseintritt, Beginn des Trainings mit erlaubnispflichtigen Waffen)) rum hat, kann man mit einer Bescheinigung, die die Behörden i.d.R. zu Verfügung stellen, zu seinem Vereinsvorsitzenden gehen und höflich fragen, ob er, aufgrund des Trainingsstandes der Meinung wäre, dass man ein eigenes Sportgerät haben dürfe.

Wenn es dem Vorsitzenden lieb ist, bescheinigt er dies auf dem Vordruck. Diesen schickt man dann (zusammen mit der Kopie des Schießbuches) an seinen Verband (in dem man hoffentlich durch frühzeitige Meldung des Vereins mittelbares Mitglied geworden ist).

Dort sitzt dann wieder jemand, der sich das alles nochmal anschaut und ggf. verbandsseitig (denn die Sportordnung des Verbandes ist beim Bundesverwaltungsamt genehmigt worden, nicht die des Vereins!) bestätigt, dass man ein Jahr nach den Regeln des Verbandes sportlich triniert hat.
***

Wenn es dem Vorsitzenden lieb ist? Was habt denn ihr für P.... als Vorstand? Der Vorstand genehmigt nichts. Er bestätigt bloß 18 Termine mit erlaubnispflichtigen Waffen und das die Disziplin für die die Waffe beantragt wird auf auch in dem Verein verwendet werden kann. Alles andere ist Machtgehabe. Bei uns hat jedes Mitglied nach 12 Monaten seine Waffe. Dauert insgesamt 12 Monate und 1 Woche für den Postweg.
Alles andere ist Schikane oder Machtgehabe.


***weiter im nächten posting***[/QUOTE]
Ich habe es befüchtet. Vielleicht wird es ja besser....:no:
 
Registriert
9 Mai 2010
Beiträge
1.088
Hallo,

@binnurich: ich wollte gerade drauf Antworten, der DSB und alle Waffenbesitzer sind stolz auf so einen Verein.

Gruß

PS: Meine Mitglieder für die ich das Bedürfnis ausstelle würde mich Lünchen wenn ich das so machen würde. ich Bescheinige nur was tatsächlich auch geschossen wurde, da kann ich garnichts selber verweigern.
 
Registriert
22 Jun 2011
Beiträge
445
Was in der Zwischenzeit mit einer für Jäger urplötzlich illegal gewordenen Waffe passieren soll, steht in den Sternen.

Dann der übliche Weg mit Zuverlässigkeit, Geeignetheit, Sachkunde (die bei Jägern ja eigentlich vorliegen sollte).

Und wenn dann alles schön geschmeidig läuft, ist man mit viel Glück etwas über ein Jahr dabei, bevor man sein eigenes Sportgerät haben darf. Also ein BEDÜRFNIS hat.

Ich bin jetzt seit 17 Monaten Sportschütze. War aber durch o.g. ggf. auftretende verzögernde Effekte erst vor kurzem überhaupt in der Lage, ein Bedürfnis zu begründen (also 1 Jahr Verbandsmitgliedschaft, mindestens ein Jahr Training mit erlaubnispflichtigen Waffen (der erste „scharfe“ Schuss nach Sportordnung zählt).

Ich schieße in Meisterschaften vergleichsweise sehr gute Ergebnisse, weil ich mit Vereinswaffen viel trainiere. Ich habe in meinem ersten Jahr über 50 Termine. Ein eigenes Sportgerät habe ich noch immer nicht. :lol:

Seit vier Wochen liegt nun mein Antrag auf Bescheinigung eines Bedürfnisses beim Verband...

Und nun denkt über diese Alternative, um Eure HAs abzusichern, gern nochmal nach.

Horrido
Stefan

P.S. Aus persönlicher Erfahrung kenne ich Leute, die haben einfach unter sich ihren eigenen Verein gegründet, sich einem Verband angeschlossen und leben froh und zufrieden.

:trophy::trophy::trophy:

Da haben wir es doch. 50 Termine im Jahr? Also ein mal die Woche? Und dann 17 Monate ohne Bedürfnis?

Also ich kann jedem nur empfehlen: schaut euch den Verein und den Verband genau an. Wer sich so einen raussucht wird auch keinen HA erhalten. Weil das ja für den "deutschen Sportschützen" keine Waffe ist. ich gehe auch als Gastschütze u diesen Vereinen hier in der Umgebung nicht mehr hin. Die kriegen schon bei einem .357er Schnappatmung. Und bei einem .22 HA ist bei denen der Krieg ausgebrochen. Eigentlich immer DSB Vereine.
dagegen sind die Jäger ein einiges Völkchen, selbst bei Schalldämpfer, Nachtoptik etc. ...:trophy::lol:

Wie gesagt: Bei uns sind 18 Termine Pflicht, nach einem Jahr besteht freie Auswahl was das Gesetz erlaubt. Und jeder hat im Schnitt nach 12 Monaten Plus Postweg 1 Woche sein Bedürfnis.

Eigenen Verein gründen dauert zu lange, ist zu teuer (7 Mann müssen dann ja auch den Stand mieten) und macht keinen Sinn.
 
Y

Yumitori

Guest
Auch eine Berner Konvention ist nicht auf Ewigkeiten in Stein gemeißelt. Man könnte z.B. die Entwicklung der Schwarzwildpopulation, auch durch externe Faktoren als die Jagd (Landwirtschaft, Klimawandel) zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, ob 2 Schuß noch passend sind.

Wenn Stöbi sagt, er könne mit dem Geradzugrepezierer mehr Schuss raushauen als mit dem HA, was könnte dann die nächste Forderung der Hoplophoben sein?

Mahlzeit,

Du hast natürlich einen guten Gedanken, aber irgendein freiheitsabgewandter, sicherheitshysterischer Hoplophob kommt natürlich auf die idee und sagt dann, d.externen Faktoren Gewaltktiminalität und Terrorismus sollen der Anlaß sein, alle möglichen Waffen aus Zivilhand zu entfernen. Schließlich sei doch ein unverletztes Gutmenschenleben (Verzeihung, das war unsachlich, ich formuliere neu;-):) Menschenleben wichtiger als ein paar Teuronen Wildschaden...
Ich überlege derzeit ernsthaft, anzuregen, die Diskussion in eine geschlossene Gruppe zu überführen (was ich nur anregen könnte) - einfach nur, damit wir den Feinden keine Argumentationshilfe liefern.
Es ist schlimm, so zu denken, ich weiß - aber es gilt heutzutage in meinen Augen tatsächlich wieder mal: ""Psst - Feind hört mit!""

Grüße, habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Registriert
22 Jun 2011
Beiträge
445
Hallo,

@binnurich: ich wollte gerade drauf Antworten, der DSB und alle Waffenbesitzer sind stolz auf so einen Verein.

Gruß

PS: Meine Mitglieder für die ich das Bedürfnis ausstelle würde mich Lünchen wenn ich das so machen würde. ich Bescheinige nur was tatsächlich auch geschossen wurde, da kann ich garnichts selber verweigern.

Und ich müsste bei uns wohl die Fallscheiben während des Schießbetriebs ohne Seil wieder aufstellen :lol:

Und wir dokumentieren nicht mal mehr was geschossen wurde, sondern nur noch das. Und da wir nur mit Erlaubnispflichtigen Waffen trainieren reicht das auch. Das Amt geht es nichts an mit was trainiert wurde oder mit welchem Ergebnis. Und was nicht dokumentiert ist kann einem auch nicht negativ ausgelegt werden.

Aber solche Vereine machen die ganze Jugendarbeit kaputt. Da sin 3 Junge Kerle (also so Mitte 20 bis 30) und die werden Mitglied. Und sagen auch das sie mit KK und GK anfangen wollen. Und kaum sind die Fürsten alleine: " Die werden sich noch umschauen. KK... Die werden sich erstmal mit Luft 1 Jahr hochdienen. Und GK können die sich eh abschminken..."
DSB Verein. Da bin ich dann auch nicht mehr hin. Es ist doch absehbar das die Kerls nach spätestens 3 Monaten wieder aufhören. Und die werden sicherlich nicht sehr positiv in Zukunft dem Schießsport gegenüber auftreten.:33:
 
A

anonym

Guest
Ich möchte dringend bitten, wieder zum Ursprungsthema zurückzukommen.

Was hier nicht hingehört, sind mögliche Verfahrensvorschläge und Hinweise, wie man möglichst schnell und am liebsten mit einem minimalen Trainingsaufwand an ein sportliches Bedürfnis für einen HA kommt.


Das ist einerseits kein jagdliches Thema, zum anderen liefert es Munition an Waffengegner, die das Bedürfnisprinzip schon lange in Frage stellen und kippen wollen. Damit schaden wir einerseits uns, andererseits den Kollegen auf Sportschützenseite.

Danke !

******


 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
155
Zurzeit aktive Gäste
417
Besucher gesamt
572
Oben