Manche lesen in den Antworten der Bundesländer von HDF-Tresore aber auch nur was sie gern lesen wollen.
Mal zur Übersicht:
Niedersachsen: Wenn der Hersteller Verankerung vorschreibt ist das zwingend zu tun.
Thüringen: 0/1er-Schränke unter 1000kg müssen laut Norm verankert werden
Bremen: 0/1er-Schränke unter 1000kg müssen laut Norm verankert werden
Hessen: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Berlin: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Rheinland-Pfalz: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Nordrhein-Westfalen: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Bayern: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Sachsen: Zertifizierung gilt unabhängig von Verankerung, eine generelle Pflicht zur Verankerung gibt es nicht
Nur ein einziges Bundesland hat also angedeutet man müsse einen Waffenschrank nicht verankern.
Die meisten Bundesländer verweisen lediglich darauf, das es sowohl im Waffengesetz als auch in der Durchführungsverordnung keine diesbezügliche Vorschrift gibt. Was wie schon mehrmals durchgekaut völlig richtig ist, aber eben nicht ausschließt das es andere Vorschriften geben könnte die es dennoch vorschreiben.
Immerhin drei schreiben aber das ein Schrank unter 1000kg immer zu verankern ist. Da fällt mir nicht schwer zu erraten welche der antwortenden Länder tatsächlich Zugriff auf die Norm hatten und mal reingeschaut haben.
Inzwischen sind wenigstens mal zwei Anleitungen im Faden zu finden die auch beide eine Verankerung vorschreiben, da sonst die Zertifizierungsrichtlinien nicht erfüllt werden. Ich frage mich warum das so wenig sind. Soviele wie hier mitschreiben müssten doch einige Tresore in Benutzung sein. Da kann man doch mal reingucken und hier berichten um eine Lagebild zu bekommen.
Ich bezweifle weiterhin, dass es eine Anleitung gibt die die Verankerung nicht vorschreibt.
Gut ist ja schonmal das die 5to Befestigungskraft, die in dem englischsprachigen Normfetzen zu lesen waren, allem Anschein nach doch nicht erfüllt werden müssen, sondern nur bedeutend weniger.
Das die Widerstandsklassen-Zertifizierung nicht zwischen dem Verwendungszweck Wertschutzschrank oder Waffenschrank unterscheidet sollte mittlerweile auch klar sein.
@peng Du verstehst was eine (harmonisierte) Norm ausmacht? Vermutungswirkung lautet da das Zauberwort. Heißt nichts anderes als das ein Produkt die übergeordneten Richtlinien erfüllt wenn es gemäß Norm ausgeführt wurde. Dazu gehören im Fall der Wertschutzschränke/Waffenschränke auch Prüfungen.
Was in der Norm steht ist aber nicht kriegsentscheidend für uns, da wir als Normalsterbliche Endkonsumenten die Norm nicht kennen müssen. Nur der Hersteller muss das. Und der hat dann:
1. sein Produkt dementsprechend zu bauen
2. seine technische Dokumentation, inkl. Bedienungsanleitung, dementsprechend zu formulieren das die Produkteigenschaften auch im Gebrauch erhalten bleiben
Was der Hersteller vorschreibt steht dann sogar über der Norm!
Denn er darf zwar stupide nach Norm bauen um die Vermutungswirkung zu erfüllen, er darf aber auch davon abweichen und Dinge im Detail anders lösen solange er die übergeordnete Richtlinie weiterhin erfüllt. Produkte müssen nur mit wenigen Ausnahmen zwingend einer einschlägigen Norm entsprechen. Im Falle der Wertschutzschränke und den verbundenen Haftungsrisiken würde ich aber davon ausgehen, dass hier meist strikt nach Norm gebaut wird.
Ich habe in meine Bedienungsanleitung schon reingeguckt, da steht drin, dass ich verankern muss um WK1 zu erreichen. Der Zug ist damit abgefahren.
Interessant wäre der Wortlaut der Norm nun aber natürlich trotzdem um eine generelle Aussage zur Verankerungspflicht für alle Tresore nach EN1143 treffen zu können.
Wer seinen SB anfragt muss auch die richtige Fragen stellen. Wenn in der Anleitung die Verankerspflicht drin steht wird ihn wohl kein SB der Welt davon befreien.
Die Frage muss daher lauten: "Der Hersteller meines Waffenschranks schreibt eine Verankerung vor um die Widerstandsklasse zu erfüllen. Muss ich den wirklich verankern?"
Die Antwort wird "Ja" lauten, auch in Sachsen, da auch dort nur eine generelle Verankerungspflicht verneint wurde, nicht aber eine individuelle die aus den Herstellerangaben resultiert.