Verankerungspflicht Waffenschrank

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So schreibt es z.B. zu die zuständige Behörde im Kreis Olpe vor:
Waffenaufbewahrung in dauernd bewohnten Gebäuden:
Art und Anzahl der
erlaubnispflichtigen Waffen Aufbewahrung (Mindestanforderungen)
Bis zu 5 Kurzwaffen,
Langwaffen unbegrenzt,
Munition unbegrenzt
Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0, wenn das
Behältnis leichter als 200 kg ist.
Bis zu 10 Kurzwaffen,
Langwaffen unbegrenzt,
Munition unbegrenzt
Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0, wenn das
Behältnis schwerer als 200 kg ist oder die Verankerung gegen
Abriss über einem vergleichbaren Gewicht liegt
.....

Quelle: Kreispolizeibehörde Olpe
 
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So schreibt es z.B. zu die zuständige Behörde im Kreis Olpe vor:
Waffenaufbewahrung in dauernd bewohnten Gebäuden:
Art und Anzahl der
erlaubnispflichtigen Waffen Aufbewahrung (Mindestanforderungen)
Bis zu 5 Kurzwaffen,
Langwaffen unbegrenzt,
Munition unbegrenzt
Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0, wenn das
Behältnis leichter als 200 kg ist.
Bis zu 10 Kurzwaffen,
Langwaffen unbegrenzt,
Munition unbegrenzt
Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0, wenn das
Behältnis schwerer als 200 kg ist oder die Verankerung gegen
Abriss über einem vergleichbaren Gewicht liegt
.....

Quelle: Kreispolizeibehörde Olpe
Genau so steht es ja auch im WaffG. Da bleibt für einzelne Bundesländer oder gar für hochherrschaftliche Kreisbehörden keinerlei Spielraum.
 
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Manche lesen in den Antworten der Bundesländer von HDF-Tresore aber auch nur was sie gern lesen wollen.

Mal zur Übersicht:
Niedersachsen: Wenn der Hersteller Verankerung vorschreibt ist das zwingend zu tun.
Thüringen: 0/1er-Schränke unter 1000kg müssen laut Norm verankert werden
Bremen: 0/1er-Schränke unter 1000kg müssen laut Norm verankert werden

Hessen: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Berlin: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Rheinland-Pfalz: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Nordrhein-Westfalen: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Bayern: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz

Sachsen: Zertifizierung gilt unabhängig von Verankerung, eine generelle Pflicht zur Verankerung gibt es nicht

Nur ein einziges Bundesland hat also angedeutet man müsse einen Waffenschrank nicht verankern.
Die meisten Bundesländer verweisen lediglich darauf, das es sowohl im Waffengesetz als auch in der Durchführungsverordnung keine diesbezügliche Vorschrift gibt. Was wie schon mehrmals durchgekaut völlig richtig ist, aber eben nicht ausschließt das es andere Vorschriften geben könnte die es dennoch vorschreiben.
Immerhin drei schreiben aber das ein Schrank unter 1000kg immer zu verankern ist. Da fällt mir nicht schwer zu erraten welche der antwortenden Länder tatsächlich Zugriff auf die Norm hatten und mal reingeschaut haben.


Inzwischen sind wenigstens mal zwei Anleitungen im Faden zu finden die auch beide eine Verankerung vorschreiben, da sonst die Zertifizierungsrichtlinien nicht erfüllt werden. Ich frage mich warum das so wenig sind. Soviele wie hier mitschreiben müssten doch einige Tresore in Benutzung sein. Da kann man doch mal reingucken und hier berichten um eine Lagebild zu bekommen.

Ich bezweifle weiterhin, dass es eine Anleitung gibt die die Verankerung nicht vorschreibt.

Gut ist ja schonmal das die 5to Befestigungskraft, die in dem englischsprachigen Normfetzen zu lesen waren, allem Anschein nach doch nicht erfüllt werden müssen, sondern nur bedeutend weniger.

Das die Widerstandsklassen-Zertifizierung nicht zwischen dem Verwendungszweck Wertschutzschrank oder Waffenschrank unterscheidet sollte mittlerweile auch klar sein.

@peng Du verstehst was eine (harmonisierte) Norm ausmacht? Vermutungswirkung lautet da das Zauberwort. Heißt nichts anderes als das ein Produkt die übergeordneten Richtlinien erfüllt wenn es gemäß Norm ausgeführt wurde. Dazu gehören im Fall der Wertschutzschränke/Waffenschränke auch Prüfungen.

Was in der Norm steht ist aber nicht kriegsentscheidend für uns, da wir als Normalsterbliche Endkonsumenten die Norm nicht kennen müssen. Nur der Hersteller muss das. Und der hat dann:
1. sein Produkt dementsprechend zu bauen
2. seine technische Dokumentation, inkl. Bedienungsanleitung, dementsprechend zu formulieren das die Produkteigenschaften auch im Gebrauch erhalten bleiben

Was der Hersteller vorschreibt steht dann sogar über der Norm!
Denn er darf zwar stupide nach Norm bauen um die Vermutungswirkung zu erfüllen, er darf aber auch davon abweichen und Dinge im Detail anders lösen solange er die übergeordnete Richtlinie weiterhin erfüllt. Produkte müssen nur mit wenigen Ausnahmen zwingend einer einschlägigen Norm entsprechen. Im Falle der Wertschutzschränke und den verbundenen Haftungsrisiken würde ich aber davon ausgehen, dass hier meist strikt nach Norm gebaut wird.
Ich habe in meine Bedienungsanleitung schon reingeguckt, da steht drin, dass ich verankern muss um WK1 zu erreichen. Der Zug ist damit abgefahren.

Interessant wäre der Wortlaut der Norm nun aber natürlich trotzdem um eine generelle Aussage zur Verankerungspflicht für alle Tresore nach EN1143 treffen zu können.


Wer seinen SB anfragt muss auch die richtige Fragen stellen. Wenn in der Anleitung die Verankerspflicht drin steht wird ihn wohl kein SB der Welt davon befreien.
Die Frage muss daher lauten: "Der Hersteller meines Waffenschranks schreibt eine Verankerung vor um die Widerstandsklasse zu erfüllen. Muss ich den wirklich verankern?"
Die Antwort wird "Ja" lauten, auch in Sachsen, da auch dort nur eine generelle Verankerungspflicht verneint wurde, nicht aber eine individuelle die aus den Herstellerangaben resultiert.
 
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Was möchtet ihr eigentlich mit dieser Diskussion erreichen?

Die Diskussion erinnert in Teilen an Kleists Kohlhaas. Insbesondere an das Ende.
 
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Manche lesen in den Antworten der Bundesländer von HDF-Tresore aber auch nur was sie gern lesen wollen.

Mal zur Übersicht:
Niedersachsen: Wenn der Hersteller Verankerung vorschreibt ist das zwingend zu tun.
Thüringen: 0/1er-Schränke unter 1000kg müssen laut Norm verankert werden
Bremen: 0/1er-Schränke unter 1000kg müssen laut Norm verankert werden

Hessen: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Berlin: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Rheinland-Pfalz: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Nordrhein-Westfalen: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Bayern: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz

Sachsen: Zertifizierung gilt unabhängig von Verankerung, eine generelle Pflicht zur Verankerung gibt es nicht

Nur ein einziges Bundesland hat also angedeutet man müsse einen Waffenschrank nicht verankern.
Die meisten Bundesländer verweisen lediglich darauf, das es sowohl im Waffengesetz als auch in der Durchführungsverordnung keine diesbezügliche Vorschrift gibt. Was wie schon mehrmals durchgekaut völlig richtig ist, aber eben nicht ausschließt das es andere Vorschriften geben könnte die es dennoch vorschreiben.
Immerhin drei schreiben aber das ein Schrank unter 1000kg immer zu verankern ist. Da fällt mir nicht schwer zu erraten welche der antwortenden Länder tatsächlich Zugriff auf die Norm hatten und mal reingeschaut haben.


Inzwischen sind wenigstens mal zwei Anleitungen im Faden zu finden die auch beide eine Verankerung vorschreiben, da sonst die Zertifizierungsrichtlinien nicht erfüllt werden. Ich frage mich warum das so wenig sind. Soviele wie hier mitschreiben müssten doch einige Tresore in Benutzung sein. Da kann man doch mal reingucken und hier berichten um eine Lagebild zu bekommen.

Ich bezweifle weiterhin, dass es eine Anleitung gibt die die Verankerung nicht vorschreibt.

Gut ist ja schonmal das die 5to Befestigungskraft, die in dem englischsprachigen Normfetzen zu lesen waren, allem Anschein nach doch nicht erfüllt werden müssen, sondern nur bedeutend weniger.

Das die Widerstandsklassen-Zertifizierung nicht zwischen dem Verwendungszweck Wertschutzschrank oder Waffenschrank unterscheidet sollte mittlerweile auch klar sein.

@peng Du verstehst was eine (harmonisierte) Norm ausmacht? Vermutungswirkung lautet da das Zauberwort. Heißt nichts anderes als das ein Produkt die übergeordneten Richtlinien erfüllt wenn es gemäß Norm ausgeführt wurde. Dazu gehören im Fall der Wertschutzschränke/Waffenschränke auch Prüfungen.

Was in der Norm steht ist aber nicht kriegsentscheidend für uns, da wir als Normalsterbliche Endkonsumenten die Norm nicht kennen müssen. Nur der Hersteller muss das. Und der hat dann:
1. sein Produkt dementsprechend zu bauen
2. seine technische Dokumentation, inkl. Bedienungsanleitung, dementsprechend zu formulieren das die Produkteigenschaften auch im Gebrauch erhalten bleiben

Was der Hersteller vorschreibt steht dann sogar über der Norm!
Denn er darf zwar stupide nach Norm bauen um die Vermutungswirkung zu erfüllen, er darf aber auch davon abweichen und Dinge im Detail anders lösen solange er die übergeordnete Richtlinie weiterhin erfüllt. Produkte müssen nur mit wenigen Ausnahmen zwingend einer einschlägigen Norm entsprechen. Im Falle der Wertschutzschränke und den verbundenen Haftungsrisiken würde ich aber davon ausgehen, dass hier meist strikt nach Norm gebaut wird.
Ich habe in meine Bedienungsanleitung schon reingeguckt, da steht drin, dass ich verankern muss um WK1 zu erreichen. Der Zug ist damit abgefahren.

Interessant wäre der Wortlaut der Norm nun aber natürlich trotzdem um eine generelle Aussage zur Verankerungspflicht für alle Tresore nach EN1143 treffen zu können.


Wer seinen SB anfragt muss auch die richtige Fragen stellen. Wenn in der Anleitung die Verankerspflicht drin steht wird ihn wohl kein SB der Welt davon befreien.
Die Frage muss daher lauten: "Der Hersteller meines Waffenschranks schreibt eine Verankerung vor um die Widerstandsklasse zu erfüllen. Muss ich den wirklich verankern?"
Die Antwort wird "Ja" lauten, auch in Sachsen, da auch dort nur eine generelle Verankerungspflicht verneint wurde, nicht aber eine individuelle die aus den Herstellerangaben resultiert.
Naja, dann frage ich mich aber, ob alle anderen Tresorhersteller ausser HDF-Tresore fahrlässig handeln, indem sie "nur" eine Empfehlung abgeben und den Kunden damit ja anscheinend nicht richtig beraten.

Ich selbst habe meine Tresore verankert, aber nicht, weil es mir vorgeschrieben wurde (RLP), sondern aus eigenem Interesse und aus versicherungstechnischen Gründen, worauf das Tresorgewicht von < 1000 Kg abzielt.
MMn. soll das jeder so machen, wie er es möchte, nur sich dann später nicht beschweren, wenn es irgendeine Art Probleme mit dem Amt geben sollte (ob begründet oder unbegründet).

Desweiteren muss ich auch einwerfen, dass du ja eine Zertifizierungsplakette auf der Innenseite des Tresors hast, die dürfte, wenn er verankert werden muss ja dann auch erst angebracht werden, wenn dieses fachmännisch ausgeführt wurde. Du bekommst ja beim Auto auch keine TÜV Plakette, ohne abnahme eines Fachmanns.

Gruß
 
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Die Diskussion erinnert in Teilen an Kleists Kohlhaas. Insbesondere an das Ende.
Wie? Hat im Faden schon jemand damit gedroht eine/seine Behörde niederzubrennen?

Also ich habe einen nagelneuen Schrank, in dessen Bedienungsanleitung auch steht dass Klasse 1 nur mit Verankerung erfüllt wird. Ich schloss bislang daraus (aufgrund meines einfach & merkwürdig strukturierten Gehirns) dass er ohne Verankerung Klasse 0 ist. Dass dieser Ansatz fragwürdig ist braucht mir jetzt niemand mehr zu sagen, ich wollte es hier nur mal zur Diskussion stellen...

Übrigens ein kleiner Hinweis falls jemand Gewindestangen in den Betonboden und die Wand zu montieren (kleben) gedenkt: Falls man den Schrank jemals wieder entfernen möchte sollte man zumindest einen der Bolzen von innen wieder entfernen können, sonst könnte es schwierig werden. Reinkleben an Ort und Stelle geht, nur rauskleben eben nicht, und wenn dann jeweils der eine Bolzen das Abheben des Schranks vom anderen Bolzen blockiert, viel Spaß...
 
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Ich hab die 8 Waffenschränke von meinem Vater abgebaut. Die Wände schauen generell Kacke aus, wenn man das mit dicken Schlüsselschrauben festschraubt....
Das mit den Klebedüheln ist generell ne blöde Idee in Mietwohnungen. Hab in meiner ersten Wohnung in der Kammer meine Wiederladeplatte von Wand zu Wand gehabt. Die Auflagehölzer mit Klebedübel befestigt. War eine tolle Idee. Als ich ausgezogen bin.....
 
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Mal zur Übersicht:
Niedersachsen: Wenn der Hersteller Verankerung vorschreibt ist das zwingend zu tun.
Thüringen: 0/1er-Schränke unter 1000kg müssen laut Norm verankert werden
Bremen: 0/1er-Schränke unter 1000kg müssen laut Norm verankert werden

Hessen: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Berlin: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Rheinland-Pfalz: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Nordrhein-Westfalen: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz
Bayern: Keine Verankerungspflicht laut Waffengesetz

Sachsen: Zertifizierung gilt unabhängig von Verankerung, eine generelle Pflicht zur Verankerung gibt es nicht

Nur ein einziges Bundesland hat also angedeutet man müsse einen Waffenschrank nicht verankern.
Die meisten Bundesländer verweisen lediglich darauf, das es sowohl im Waffengesetz als auch in der Durchführungsverordnung keine diesbezügliche Vorschrift gibt. Was wie schon mehrmals durchgekaut völlig richtig ist, aber eben nicht ausschließt das es andere Vorschriften geben könnte die es dennoch vorschreiben.
Immerhin drei schreiben aber das ein Schrank unter 1000kg immer zu verankern ist. Da fällt mir nicht schwer zu erraten welche der antwortenden Länder tatsächlich Zugriff auf die Norm hatten und mal reingeschaut haben.


Inzwischen sind wenigstens mal zwei Anleitungen im Faden zu finden die auch beide eine Verankerung vorschreiben, da sonst die Zertifizierungsrichtlinien nicht erfüllt werden. Ich frage mich warum das so wenig sind. Soviele wie hier mitschreiben müssten doch einige Tresore in Benutzung sein. Da kann man doch mal reingucken und hier berichten um eine Lagebild zu bekommen.

Ich bezweifle weiterhin, dass es eine Anleitung gibt die die Verankerung nicht vorschreibt.

Gut ist ja schonmal das die 5to Befestigungskraft, die in dem englischsprachigen Normfetzen zu lesen waren, allem Anschein nach doch nicht erfüllt werden müssen, sondern nur bedeutend weniger.

Das die Widerstandsklassen-Zertifizierung nicht zwischen dem Verwendungszweck Wertschutzschrank oder Waffenschrank unterscheidet sollte mittlerweile auch klar sein.

@peng Du verstehst was eine (harmonisierte) Norm ausmacht? Vermutungswirkung lautet da das Zauberwort. Heißt nichts anderes als das ein Produkt die übergeordneten Richtlinien erfüllt wenn es gemäß Norm ausgeführt wurde. Dazu gehören im Fall der Wertschutzschränke/Waffenschränke auch Prüfungen.

Was in der Norm steht ist aber nicht kriegsentscheidend für uns, da wir als Normalsterbliche Endkonsumenten die Norm nicht kennen müssen. Nur der Hersteller muss das. Und der hat dann:
1. sein Produkt dementsprechend zu bauen
2. seine technische Dokumentation, inkl. Bedienungsanleitung, dementsprechend zu formulieren das die Produkteigenschaften auch im Gebrauch erhalten bleiben

Was der Hersteller vorschreibt steht dann sogar über der Norm!
Denn er darf zwar stupide nach Norm bauen um die Vermutungswirkung zu erfüllen, er darf aber auch davon abweichen und Dinge im Detail anders lösen solange er die übergeordnete Richtlinie weiterhin erfüllt. Produkte müssen nur mit wenigen Ausnahmen zwingend einer einschlägigen Norm entsprechen. Im Falle der Wertschutzschränke und den verbundenen Haftungsrisiken würde ich aber davon ausgehen, dass hier meist strikt nach Norm gebaut wird.
Ich habe in meine Bedienungsanleitung schon reingeguckt, da steht drin, dass ich verankern muss um WK1 zu erreichen. Der Zug ist damit abgefahren.

Interessant wäre der Wortlaut der Norm nun aber natürlich trotzdem um eine generelle Aussage zur Verankerungspflicht für alle Tresore nach EN1143 treffen zu können.


Wer seinen SB anfragt muss auch die richtige Fragen stellen. Wenn in der Anleitung die Verankerspflicht drin steht wird ihn wohl kein SB der Welt davon befreien.
Die Frage muss daher lauten: "Der Hersteller meines Waffenschranks schreibt eine Verankerung vor um die Widerstandsklasse zu erfüllen. Muss ich den wirklich verankern?"
Die Antwort wird "Ja" lauten, auch in Sachsen, da auch dort nur eine generelle Verankerungspflicht verneint wurde, nicht aber eine individuelle die aus den Herstellerangaben resultiert.
Du liegst grundsätzlich verkehrt!
Wenn der Gesetzgeber für die Aufbewahrung von mehr als fünf Kurzwaffen ein Schrankgewicht von 200kg+ vorschreibt und darunter nur bis zu fünf Kurzwaffen gelagert werden dürfen (das gilt auch für Schränke der WSK 1+0), dann ist eben kein Gewicht oder eine vergleichsweise Verankerung von 1000kg nötig.
Hätte der Gesetzgeber ein Mindestgewicht gewollt, dann hätte er es ja mit drei Wörtern einfach in den Wortlaut des ³ einfügen können - hat er aber nicht (außer eben die notwendigen 200kg für bestimmte Fälle).
Für die Erreichung der Widerstandsklassen - Norm, ist, was ich so alles herausfinden konnte, kein Gewicht oder Abreißgewicht gefordert, sondern es wird eingeordnet nach: Mit welchem Werkzeug braucht Fachmann wie lange den Schrank aufzubrechen.
 
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11 Aug 2011
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Und eine Kleinigkeit haben wir noch vergessen. Nur angenommen, jemand hat es geschafft die 50kN Anpressdruck aufzubringen, kontrolliert das regelmäßig oder hat sogar irgendwo eine passende Dehnschraube aufgetrieben. Ihr wisst schon, die Verankerung ist dann gespannt wie eine Klavierseite, absolut an der Grenze der Belastbarkeit. Und nun kommt Egon Ohlsen mit einer Papierwindmühle, drei Legosteinen und einem Kuhfuß. Was meint Ihr, wie lange dauert es bis es im inneren des Waffenschranks ganz leicht peng macht...
 
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11 Aug 2011
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Dinge im Detail anders lösen solange er die übergeordnete Richtlinie weiterhin erfüllt.
Gute Güte. wenn in der Norm steht das Ding muß etwas können und der Hersteller baut ein Ding das etwas nur kann wenn der Anwender vorher einen Kopfstand macht dann erfüllt das Ding die Norm nicht.
Ihr lieben, ich werde jetzt Tresorhersteller. Ich verschicke die Dinger per Post ich denke mal so 100€ für 0er, 120 für 1er. Die Norm erfüllen sie natürlich nur, wenn man sie in einen entsprechenden Tresor stellt.

Tresor.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
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24 Dez 2012
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Desweiteren muss ich auch einwerfen, dass du ja eine Zertifizierungsplakette auf der Innenseite des Tresors hast, die dürfte, wenn er verankert werden muss ja dann auch erst angebracht werden, wenn dieses fachmännisch ausgeführt wurde. Du bekommst ja beim Auto auch keine TÜV Plakette, ohne abnahme eines Fachmanns.
Die nachstehenden Fotos waren der Nachweis für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen in meiner Jagdwohnung ( nicht dauerhaft bewohnt, daher Klasse1). Man sieht auch, dass KEINE Verankerung durchgeführt wurde.
 

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Ich hatte mir damals als Student die gleiche Frage gestellt. Für uns war es aber ziemlich einfach, an die Norm heranzukommen. Ich habe sie hier in Version "DIN EN 1143-1 2012-07". Ich weiß, ist nicht mehr die Neueste, an die komme ich aktuell aber auch nicht ran.

Unter 4.2.1 Absatz 3 steht der hier diskutierte Teil:
"Freistehende Wertschutzschränke mit einem Gewicht unter 1 000 kg müssen über mindestens eine Öffnung verfügen, durch die sie verankert werden können. Die Verankerung muss an jeder Verankerungsöffnung der in Tabelle 1 aufgeführten Kraft widerstehen."

Die Tabelle 1 geistert hier schon im Thread herum und gibt hier eine Prüflast von 50kN an (für 0er und 1er).
Diese Prüfung wird später auch noch beschrieben. Dabei wird die Verankerungsöffnung (das Loch für den Dübel) geprüft. Nicht die Verankerung selbst. Die Widerstandsklasse ergibt sich dann daraus, wie lange mit Werkzeugen es dauert, den Schrank zu öffnen.

Die gesamte Norm bezieht sich nur auf den Schrank selbst, mit der Schnittstelle "Verankerungsöffnung". Mehr nicht.

Weder aus dem WaffG noch aus der Norm ergibt sich eine allgemeine Pflicht zur Verankerung von Waffenschränken.
 

Wheelgunner_45ACP

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Ich hatte mir damals als Student die gleiche Frage gestellt. Für uns war es aber ziemlich einfach, an die Norm heranzukommen. Ich habe sie hier in Version "DIN EN 1143-1 2012-07". Ich weiß, ist nicht mehr die Neueste, an die komme ich aktuell aber auch nicht ran.

Unter 4.2.1 Absatz 3 steht der hier diskutierte Teil:
"Freistehende Wertschutzschränke mit einem Gewicht unter 1 000 kg müssen über mindestens eine Öffnung verfügen, durch die sie verankert werden können. Die Verankerung muss an jeder Verankerungsöffnung der in Tabelle 1 aufgeführten Kraft widerstehen."

Die Tabelle 1 geistert hier schon im Thread herum und gibt hier eine Prüflast von 50kN an (für 0er und 1er).
Diese Prüfung wird später auch noch beschrieben. Dabei wird die Verankerungsöffnung (das Loch für den Dübel) geprüft. Nicht die Verankerung selbst. Die Widerstandsklasse ergibt sich dann daraus, wie lange mit Werkzeugen es dauert, den Schrank zu öffnen.

Die gesamte Norm bezieht sich nur auf den Schrank selbst, mit der Schnittstelle "Verankerungsöffnung". Mehr nicht.

Weder aus dem WaffG noch aus der Norm ergibt sich eine allgemeine Pflicht zur Verankerung von Waffenschränken.
Da bedeutet, dass die Verankerungsöffnung mit 50kN gemäß einer Prüfverfahren in definierten Richtungen belastet wird und die Funktion anschließend nicht beeinträchtigt sein darf. Oder wie ist das zu verstehen?
 

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