Für die Wegesicherung ist nicht der Jagdpächter verantwortlich. Der hat nur das Jagdausübungsrecht, sonst nichts.
Für Unterhalt/Sicherung/Anlegen/Instandsetzen von Wegen ist der jeweilige Baulastträger verantwortlich, d. h. Forstbehörde/Gemeindeverwaltung/Land/Bund und bei privaten Einrichtungen der Besitzer.
Wenn jemand eine Strecke legal anlegt, gibt es dazu eine Aktenlage, d. h. Genehmigung, Gestattungsverträge (der Streckennutzer hat meistens kein eigenes Land), Pachtverträge u.a. Dort ist die Wegesicherung zwischen den beteilgten Parteien zu regeln. Der Jagdpächter ist da nicht Partei uns sollte sich hüten, da erwas zu unterschreiben.
Aus meiner Erfahrung behaupte ich, dass der überwiegende Teil dieser Strecken nicht legal ist, sondern die Gemeinde einfach die Augen schließt.
Ich kann mir nämlich nur schwerlich vorstellen, dass ein paar Biker das Geld für ein ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren (Naturschutzfachliche Genehmigung, Wasserrecht, Baurecht, Honorar für planvorlageberechtigte Person etc) und die Erfüllung daraus ggf. entstehender behördlicher Auflagen aufbringen wollen und können.
Die Biker gehen von 3 Prämissen aus:
1. Der Wald gehört uns allen, also dürfen alle überall tun und machen, was sie wollen
2. Wo kein Kläger, da kein Richter
3. no risk, no fun
Insbesondere die Rechtskreise Naturschutz und Wasserrecht kann man nicht mit Duldung oder Gewohnheitsrecht aushebeln, da sind die meisten Behörden ziemlich spaß-befreit.
WH
TicTac