Gerne!
In DE muss es der machen, der geschult geprüft, zugelassen und zuständig ist. Das durften lange Zeit nur Tierärzte, Fleischbeschauer etc. sein. Später auch der Unternehmer vulgo Pächter und, nun können es auch ständige Jagdgäste, Jagdaufseher etc. sein, sofern sie geschult, geprüft, zugelassen und zuständig sind.
Heißt für Dich, Du könntest eine Schulung zur Trichinenprobenentnahme machen, der Pächter könnte Deine Zulassung beantragen und wenn Du zugelassen bist, darfst Du im Zuständigkeitsbereich Trichinenproben entnehmen. Eine deutsche Schulung zur kundigen Person brauchst Du nicht.