Umfrage zur Verbraucherakzeptanz von Waschbärenfleisch im Rahmeneiner wissenschaftlichen Studie der Freien Universität Berlin

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Vergleich doch einfach mal den Inhalt kundige Person und das was da geschult wird. Das war eine Schulung (vermutlich für kundige Personen) zur Trichinenprobenentnahme. Kundige Person wird man mit dem Schulungsinhalt nicht, da fehlt zuviel.
Und das kannst Du jetzt auch auf jede andere ach so wichtige Schulung übertragen mit der wir im laufe unseres Lebens gegängelt werden. Ich hab den Stempel, was solls.
 
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Gerne!

In DE muss es der machen, der geschult geprüft, zugelassen und zuständig ist. Das durften lange Zeit nur Tierärzte, Fleischbeschauer etc. sein. Später auch der Unternehmer vulgo Pächter und, nun können es auch ständige Jagdgäste, Jagdaufseher etc. sein, sofern sie geschult, geprüft, zugelassen und zuständig sind.

Heißt für Dich, Du könntest eine Schulung zur Trichinenprobenentnahme machen, der Pächter könnte Deine Zulassung beantragen und wenn Du zugelassen bist, darfst Du im Zuständigkeitsbereich Trichinenproben entnehmen. Eine deutsche Schulung zur kundigen Person brauchst Du nicht.

Bei uns muss der JAB keinen Antrag stellen .
Schulung machen . Somit kündigen Person .
Dann zum Landesveterinäramt . Die machen die Beauftragung , und drücken einen Stempel in den Jagdschein .
Die Erlaubnis zur Probeebtbahme ist auch nicht Revierbezogen .
Gilt überall.
Nur über diesen Stempel ( Beauftragung ) gibt es auf der Behörde dann auch Ursprungssgheine und Probeutensilien .
 

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