nun dieses problem gab es vor vielen jahren schon einmal als zentralfeuerkurzwaffen mit einem kaliber unter 6,35 browning verboten wurden wegen besonderer gefährlicher eigenschaften. das verbot erfolgte meines wissens ohne entschädigung der besitzer solcher waffen durch den gesetzgeber, die dinger waren abzugeben.
wenn der gesetzgeber eine besondere gefährlichkeit von bestimmten gewehren erkennt, die sich nur durch das fehlen einer sowieso zweifelhaften dauerfeuereinrichtung von zeitgemäßen militärgewehren unterscheidet, und diese verbietet und wenn unsere unabhängigen gerichte die besondere gefahr für die allgemeinheit und damit die verhältnismäßigkeit des verbotes bestätigen dann ist es auch angemessen diese gewehre zu verbotenen gegenständen zu erklären.
so wie damals bei den pistolen, die euch nicht interessiert haben und wenn das nicht so gewesen wäre dann hätte es auch nichts geändert weil der staat nun einmal recht hat, er hat ja auch die macht und ist demokratisch legetimiert.
ich sage das nur das ihr euch nicht anschickt gegen windmühlen zu kämpfen wenn es so weit ist.