Grundsätzlich darf die Frau Ministerin sicher wie jeder andere Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen, der ihr zur privaten Nutzung frei gegeben ist, in den Urlaub fahren. Das ist zigtausendfach in Deutschland gelebte Praxis und bei ihr gehört halt auch noch der Chauffeur zum Paket. Ist bei diversen Vorständen etc. kein Stück anders.
Was aber ein Geschmäckle hat, ist das Ausnutzen dieser Freigabe durch die geschickte, weil für sie preiswertere Wahl der Versteuerung dieses geldwerten Vorteils:
Da sie die Fahrtenbuchmethode als Nachweis über private Fahrten statt der 1%-Pauschalversteuerung gewählt hat, braucht sie immer nur einen dienstlichen Anlass finden, und schon legt der Kreuzer die Anreise an den Urlaubsort als Dienstfahrt zurück, die der Arbeitgeber, sprich Steuerzahler zusammen mit den Vorhaltekosten im Urlaubsort bezahlen darf. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die paar Privatkilometer vor Ort zahlt die Dame dann sicher gerne. Denn dass dürfte sie selbst bei dem Listenpreis und inkl. Chauffeur immer noch preiswerter kommen, als sich ´nen privaten Mietwagen zu nehmen.
Man kann jetzt zwar sagen, dass wir sicher alle im Zweifel eine gewisse Kreativität bezüglich Finanzamt und dem Schutz der eigenen Geldbörse entwickeln, aber in der Position als bestens abgesicherte Treuhänderin fremden Eigentums sollte sich eine solch deutliche Verquickung privater Interessen und beruflicher "Belanglosigkeiten" eigentlich verbieten. Und wer in kleinen Dingen schon so wenig Kostenverständnis zu Lasten seines Arbeitgebers aufbringt, muss sich auch die Frage gefallen lassen, wie er es denn mit großen Dingen hält.
Um es nochmal anders zu sagen: was die Dame getan hat, ist aller Wahrscheinkeit nach formaljuristisch korrekt und auch diverse "Wirtschaftskapitäne" nutzen sicher die ihnen eingeräumten Möglichkeiten zu ihrem wirtschaftlichen Vorteil aus. Aber diese wurden auch nicht darauf vereidigt, zum Wohl des deutschen Volkes zu handeln ... :roll: .
Gruß,
eyjay