[Saarland] Überschiessen eines fremden Reviers

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Hallo, ich hätte mal ne Frage. Ich habe in zwei Revieren (A und C) einen Begehungsschein.
Jetzt ist es mir schon mehrmals passiert, dass ich im Revier A zum Ansitz war und dabei am Auto stand und dabei Sauen gesehen habe im Revier C.
Entfernung ca. 65 m. Ich habe nicht geschossen, obwohl beste Verhältnisse geherrscht haben, weil ich mir über die rechtliche Seite nicht 100% klar bin.
tempsnip.png
 
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Wie stellst Du bei diesen Revierverhältnissen sicher, daß das beschossene Wild wirklich in C steht und dort liegen bleibt?

Es sollte (und gelegentlich muss) mindestens eine Wildfolgevereinbarung zwischen den Reviernachbarn geben. Also sprich mit dem JAB von B und bitte ihn um sein Einverständnis.
 
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13 Feb 2008
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Würde auch einfach mit B reden. Wir haben hier ähnliche Stellen und haben nach einem kurzen Treffen eine Einigung gefunden die das Problem ganz einfach löst.
Wenn Sauen sich auf den Wiesen befinden gibt es keine Grenze, jeder kann also auf den Wiesen schiessen wo es passt.
 
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26 Mai 2004
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Das Beispiel muss gar nicht so kompliziert sein. Nachbargrundstück bildet eine Innenecke im eigenen Revier... man würde da als quasi über die Ecke des Nachbargrundstücks schießen.
Nachbar fragen wäre ideal, aber manchmal sind die vom Forst und nicht zugänglich weil die Wildschaden im Feld nicht interessiert, aber der Bockabschuss wohl (wird teuer verkauft).
Grenzen sind oft ja auch Gräben wo es schon genauer erkennbar ist.
 
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zeichen auf der Rückseite des Trophäenschilds:
X= Ich und die Sau standen in meinem Revier
XX= Ich stand in meinem Revier, Die Sau im Feindlichen
XXX=I ch Stand im Feindlichen, die Sau in meinem Revier
XXXX= Wir waren beide im Feindlichen
 
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20 Apr 2018
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ich bin leider nicht der Pächter aber ich kann mit Sicherheit sagen, dass es trotz vieler Sauen und Schäden hier eine genaue Grenze gibt :)
 
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20 Apr 2018
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Baikal, ich rede nicht von der Realisierung bzw. Realität, sondern vom rechtlichen Rahmen.
aber vielleicht ist der auch gar net so wichtig :unsure:
 
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Letztlich hilft wohl nur die Kontaktaufnahme mit dem Nachbarn, am besten setzen sich alle drei zusammen.
 
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Dem Zuschnitt dieser Ecke gehört das Prädikat "unbejagbar". Das wären ja nach Beschreibung nicht einmal 50m!
 
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Ob es bei solch einer Konstellation wirklich eine 100%ig eindeutige Rechtssprechung gibt, wage ich zu bezweifeln.
Ich denke, sowas muß Fallabhängig entschieden werden.

Da kann man nur anraten ein offenes Gespräch mit dem Pächter zu führen.

Wir haben das große Glück, dass es bei uns heißt:
"Wer dran kommt darf schiessen und das Wild mitnehmen."

Und zwar an den normalen Reviergrenzen.

Wir haben eine Wiese, die von uns nicht wirklich 100%ig sicher bejagt werden kann.
Das wäre nur möglich, wenn man da an der Stelle X steht und das Wild exakt an Y.

Der Nachbar kann aber von mehreren Stellen unsere Wiese bejagen.
=> Ansage an den Nachbarn: "Wenn du dran kommst, schiessen und mitnehmen!"
 
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Wir haben auch so eine Wiese des Nachbar das in unser Revier reinzüngelt. Und über das wurde schon ab und an Rehwild erlegt. Die Zunge liegt nämlich im Tal und man kann wunderbar in den dünn bewaldeten Gegenhang schießen, der wiederum eigenes Revier ist.
Wir sehen es so:
Wir stehen im eigenen Revier und schießen ins eigene Revier.
Das Jagdrecht ist an Grund und Boden gebunden und nicht an die bewegliche Luft darüber. Da wir das fremde Revier nicht betreten, verletzen wir kein fremdes Jagdrecht.
Und weil es nirgends anderweitig präzisiert ist, betrachten wir es als erlaubt.
 
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