Überjagen muß nicht geduldet werden

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Wenn ich bedenke was micht zu diesem Fred PN's und emails erreicht haben... 8)

Und dann diese theoretischen Konstruktionen: Wilderei bei vorsätzlichem Überjagen.... :lol: Wie will bitte einer Vorsatz beweisen? 8)

Ich empfehle einigen mit ihren Nachbarn mal ein Bier zu trinken - andernfalls sollten sie sich duellieren. Das würde das Problem auch lösen, vielleicht sogar nachahltiger... :twisted:
 
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anonym

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hubbert schrieb:
solo schrieb:
@hubbert: Du hast doch nicht wirklich andere Antworten erwartet? :wink:

Der Nachbar ist meist derjenige, der am meisten von der Jagd im Nachbarrevier und auch von den überjagenden Hunden profitiert. Er knipst mit seinen Freunden an der Grenze das Wild, das eigentlich seinen Einstand beim jagenden Nachbarn hat, weil die Hunde es bis an oder über die Grenze bringen.

Dass die Hunde dagegen das Wild aus dem nicht bejagten Revier ins eigene lotsen, ist sicherlich die seltene Ausnahme. Auch wenn das gleich sicher empört bestritten wird. :wink:

Der "Schaden" besteht also höchstens in der Unruhe durch den einen oder anderen Hund. Wenn die Nachbarn das Wildpret der 5 an der Grenze geschossenen Sauen dagegen rechnen, ist das wahrlich keine schlechte Entschädigung... :roll:

Unsinn!
 
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hubbert schrieb:
...
Dass die Hunde dagegen das Wild aus dem nicht bejagten Revier ins eigene lotsen, ist sicherlich die seltene Ausnahme. Auch wenn das gleich sicher empört bestritten wird. :wink:

Alte Taktik, wenn man eine wenig glaubwürdige Aussage trifft, fügt man hinzu sie sei wahr, würde aber gleich vehemennt bestritten und als Lüge bezeichnet.

Es ist völlig wurst ob Wild irgendwohin getrieben wird, das Überjagen ist zu unterlassen. Wer es nicht unterbindet muß gewärtigen daß versucht wird ihn dafür starfen zu lassen oder das Tatsachen geschaffen werden.

WH
Amadeus
 
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möchte nur mal kurz eine lanze für die Forstämter brechen, in denen ich des öfteren jage. hier jagen die nachbarn entweder mit oder stellen im gutnachbarschaftlichen einvernehmen ihre grenzen ab, welches morgens bei der begrüßung auch bekannt gegeben wird. nicht selten nehmen diese " grenzjäger" auch am abendlichen schüsseltreiben teil. dort gibt es keine probleme mit überjagenden hunden!
 
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PatrickM schrieb:
...vorsätzlichem Überjagen.... :lol: Wie will bitte einer Vorsatz beweisen? 8)

Das geht schneller, als du denkst... Für vorsätzliches Handeln reicht es nämlich bereits aus, dass du ein Überjagen bewusst in Kauf nimmst. Und das wäre wohl schon dann anzunehmen, wenn die Stände der Hundeführer absichtlich an der Reviergrenze postiert sind bzw. wenn bekannt weitjagende Hunde unmittelbar in Grenznähe zur freien Suche geschickt werden. :wink:

Und die Richter sind längst nicht so blöd, dass sie auf jede Schutzbehauptung des Jagdleiters/Hundeführers hereinfallen.

Du siehst, man hängt da schneller drin, als man denkt... :roll:

WH Lodenmantel
 
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PatrickM schrieb:
Wenn ich bedenke was micht zu diesem Fred PN's und emails erreicht haben... 8)

Und dann diese theoretischen Konstruktionen: Wilderei bei vorsätzlichem Überjagen.... :lol: Wie will bitte einer Vorsatz beweisen? 8)

Ich empfehle einigen mit ihren Nachbarn mal ein Bier zu trinken - andernfalls sollten sie sich duellieren. Das würde das Problem auch lösen, vielleicht sogar nachahltiger... :twisted:

1. ist selbst von Dritten meinen beamteten Nachbarn mehrfach angeraten worden sich doch mal mit z.B. mir an einen Tisch zu setzten oder einmal das berühmte Bier gemeinsam zu trinken... die Reaktion war eindeutige Ablehnung
Nun, so hat man sich einen massiven Kritiker geschaffen der noch lange nicht aufhören wird....

2. die Aussage mit der Beweisbarkeit und nicht beweisbarem Vorsatz ist in sich schon eine Frechheit, sie zeigt doch klar das Ihr euch mit diesem Thema beschägtigt habt und letzlich auf die Gesetzteslage sch.....

Tut mir leid... bei aller Diskussionsfreude und dem Austausch gegensätzlicher Meinungen, hier hörts auf...

Ich habe den Eindruch das manche sich hier mit dem Teufel verbünden würden um so weitermachen zu können wie bisher!


Zudem ist diese Sicht der Dinge schlicht weg falsch.
Aber das wird die Zukunft noch ...zeigen.
Der Nachbar hat einen Unterlassungsanspruch - das spielt m.E. der Vorsatz keine Rolle, da dürfte schon die fahrlässige Billigung und vom Verantwortlichen die verpflichtende Kenntnis der Rechtslage ausreichen ....

Fachleute vor.... ( ich kenn da einen guten, der aber noch nicht praktiziert...)
 
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Guest
Lodenmantel schrieb:
PatrickM schrieb:
...vorsätzlichem Überjagen.... :lol: Wie will bitte einer Vorsatz beweisen? 8)

Das geht schneller, als du denkst... Für vorsätzliches Handeln reicht es nämlich bereits aus, dass du ein Überjagen bewusst in Kauf nimmst. Und das wäre wohl schon dann anzunehmen, wenn die Stände der Hundeführer absichtlich an der Reviergrenze postiert sind bzw. wenn bekannt weitjagende Hunde unmittelbar in Grenznähe zur freien Suche geschickt werden. :wink:

Und die Richter sind längst nicht so blöd, dass sie auf jede Schutzbehauptung des Jagdleiters/Hundeführers hereinfallen.

Du siehst, man hängt da schneller drin, als man denkt... :roll:

WH Lodenmantel

UND da gibt es so ein paar Fachleute, die richtig heiß darauf sind, diesbezüglich Gutachten zu erstellen, im Zweifelsfall sogar kostenlos.

Sicher würde manch einer seine Seele verkaufen, um wie gewohnt weiter zu machen. Für zahlreiche HF ist es die einzige Möglichkeit, überhaupt am Jagen zu bleiben. Hundehaltung ist viel billiger als BGS oder Pacht.
 
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Discovery schrieb:
Fachleute vor.... ( ich kenn da einen guten, der aber noch nicht praktiziert...)

Ich helfe solange mal aus. :wink:

Für den Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB ist weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit Voraussetzung (für einen Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB hingegen schon!). Es gibt aber im Rahmen des § 1004 BGB ggf. gewisse Duldungspflichten, über die wir ja schon mehr als genug diskutiert haben.

Eine weitergehende Strafbarkeit wegen Wilderei - na ja, das würde ich dann doch eher unter Humor verbuchen. :wink:

WH Lodenmantel
 
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Pudlich, Deine Ergüsse nimmt eh keiner mehr Ernst, außer die die sie hören wollen. Solltest mal darüber nachdenken oder gibst Du absichtlich den Forentroll.

Discovery, Du ignorierst anderslautende Entscheidungen. Es wird nach bestem Wissen und Gewissen so abgestellt das Überjagen möglichst vermieden wird. Und das ist zumindest beim Staat auch nachweislich so, da schriftlich dokumentiert . Gelegentliches Überjagen ist hinzunehmen und auch dazu gibt es Urteile. Du kannst aber gerne weiter den Don Quichote aus der Eifel geben. Irgendie ist es auch belustigend. :wink:
 
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anonym

Guest
Aus dem Herforder Urteil:


Auf ein Verschulden des Beklagten kommt es bei dem hier geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht an.
 
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anonym

Guest
PatrickM schrieb:
Pudlich, Deine Ergüsse nimmt eh keiner mehr Ernst, außer die die sie hören wollen. Solltest mal darüber nachdenken oder gibst Du absichtlich den Forentroll.

Discovery, Du ignorierst anderslautende Entscheidungen.

Wer die hier ignoriert, beweist du gerade, mein Kleiner.

Es wird nach bestem Wissen und Gewissen so abgestellt das Überjagen möglichst vermieden wird.

Leider nicht immer. Ausserdem, dann dürften deine Hunde vermutlich überhaupt nicht jagen. Naja, spätestens wenn die Stöberprüfung kommt, gehste sowieso wieder Klinken putzen, um mal auf Fuchs ansitzen zu dürfen.

Und das ist zumindest beim Staat auch nachweislich so, da schriftlich dokumentiert .
Dummes Zeug
Gelegentliches Überjagen ist hinzunehmen und auch dazu gibt es Urteile.

Jetzt wirds völlig lächerlich. Nöööö, es gibt kein Herforder Urteil, nööö, unsere Hunde haben wir im Griff, nööö, wir machen sowas nicht.

Du kannst aber gerne weiter den Don Quichote aus der Eifel geben. Irgendie ist es auch belustigend. :wink:

Die Don Quichotes legen euch gerade das Handwerk.
Wie war das mit den jaulenden Hunden? Wenn sie getreten werden, gelle
 
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PatrickM schrieb:
Pudlich, Deine Ergüsse nimmt eh keiner mehr Ernst, außer die die sie hören wollen. Solltest mal darüber nachdenken oder gibst Du absichtlich den Forentroll.

Discovery, Du ignorierst anderslautende Entscheidungen. Es wird nach bestem Wissen und Gewissen so abgestellt das Überjagen möglichst vermieden wird. Und das ist zumindest beim Staat auch nachweislich so, da schriftlich dokumentiert . Gelegentliches Überjagen ist hinzunehmen und auch dazu gibt es Urteile. Du kannst aber gerne weiter den Don Quichote aus der Eifel geben. Irgendie ist es auch belustigend. :wink:

Nun, möglicherweise werden wir es ja demnächst erleben... wie die Gerichte in der Eifel das sehen... insbesondere wenn vorher seitens der Nationalpark-Forstpartie schrfitlich mitgeteilt wird, das die Revierteile an der Bundestrasse wegen der Unfallgefahr weiträumig ausgespart werden, und zudem nur niederläufige Hunde eingesetzt werden... und dann genau das Gegenteil der Fall ist... Aber die Verantwortung trägt ja nicht der Hundeführer sondern der Jagdleiter welcher dann auch zu belangen sein wird...

Die angeführte prophylaktische Dokumentation zeigt wiederum das man eigentlich bereits weiß das Überjagen problematisch ist, sonst würde es doch wohl niemand dokumentieren.... :wink:

Noch ein persönliches Wort, Patrick, Du hast doch so viele PN und mails bekommen, ist da niemand dabei der Dir den Rat gibt, etwas besonnerer Deine persönlichen Interessen
im öffentlichen Forum als Ansicht der Forstpartie darzustellen
und alle anderen als realitätsfremd zu titulieren...

Was mir besonders auffällt ist, das wenn deine Sachargumente sogar teilweise von Fachleuten wiederlegt werden, es einen recht schnellen Wechsel zu Beleidigungen bei Dir gibt...
 
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sodia765 schrieb:
möchte nur mal kurz eine lanze für die Forstämter brechen, in denen ich des öfteren jage. hier jagen die nachbarn entweder mit oder stellen im gutnachbarschaftlichen einvernehmen ihre grenzen ab, welches morgens bei der begrüßung auch bekannt gegeben wird. nicht selten nehmen diese " grenzjäger" auch am abendlichen schüsseltreiben teil. dort gibt es keine probleme mit überjagenden hunden!

Das gemeinsame Jagen sollte und wird der Normalfall sein. Probleme gibt es nur, wenn Extremisten am Werk sind, rücksichtslose Jagdleiter auf der einen oder "my revier is my castle-Jäger", die nur innerhalb von ihren Reviergrenzen denken wollen und können, auf der anderen Seite.
Während man Rehwild kleinflächig effektiv bejagen kann, sollte man Rot- und/oder Schwarzwild sinnvoller großflächig revierübergreifend bejagen. Mal profitiert der eine, mal der andere, Hauptsache die Gesamtstrecke stimmt.
 
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Guest
Pirol schrieb:
sodia765 schrieb:
möchte nur mal kurz eine lanze für die Forstämter brechen, in denen ich des öfteren jage. hier jagen die nachbarn entweder mit oder stellen im gutnachbarschaftlichen einvernehmen ihre grenzen ab, welches morgens bei der begrüßung auch bekannt gegeben wird. nicht selten nehmen diese " grenzjäger" auch am abendlichen schüsseltreiben teil. dort gibt es keine probleme mit überjagenden hunden!

Das gemeinsame Jagen sollte und wird der Normalfall sein. Probleme gibt es nur, wenn Extremisten am Werk sind, rücksichtslose Jagdleiter auf der einen oder "my revier is my castle-Jäger", die nur innerhalb von ihren Reviergrenzen denken wollen und können, auf der anderen Seite.
Während man Rehwild kleinflächig effektiv bejagen kann, sollte man Rot- und/oder Schwarzwild sinnvoller großflächig revierübergreifend bejagen. Mal profitiert der eine, mal der andere, Hauptsache die Gesamtstrecke stimmt.

Völlig falsch.
Ein paar Stück Kahlwild oder ein geringer Hirsch spülen mir einige Hundert, sogar in meinem kleinen Revierchen manchmal über Tausend Euro in die Wildpretkasse und es fällt mir im Traume nicht ein, darauf zu verzichten, damit die Forstpartie jagen kann. Und ich schieße lieber ruhig ziehendes vertraut kommendes Wild als adrenalinversifftes.
 

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