Der Pachtvertrag ist privatrechtlich.
Deshalb wird der NABU im Zweifel den Pachtvertrag nicht veröffentlichen.
Klar kann der NABU sich damit brüsten, was alles positiv auf den Flächen des NABU passiert und das auch mit dessen Billigung.
Wenn aber was schief läuft, wird der NABU sich genau auf die privatrechtliche Position zurückziehen, er hätte nichts davon gewusst.
Alles liege im Verantwortungsbereich des Pächters. Und zu dem Pachtvertrag "dürfe" man derzeit wegen des schwebenden Verfahrens keine Stellung nehmen bzw. beträfe der zivilrechtliche Vertrag Interessen Dritter, warum man ihn nicht öffentlich machen dürfe.
... :evil:
Deshalb wird der NABU im Zweifel den Pachtvertrag nicht veröffentlichen.
Klar kann der NABU sich damit brüsten, was alles positiv auf den Flächen des NABU passiert und das auch mit dessen Billigung.
Wenn aber was schief läuft, wird der NABU sich genau auf die privatrechtliche Position zurückziehen, er hätte nichts davon gewusst.
Alles liege im Verantwortungsbereich des Pächters. Und zu dem Pachtvertrag "dürfe" man derzeit wegen des schwebenden Verfahrens keine Stellung nehmen bzw. beträfe der zivilrechtliche Vertrag Interessen Dritter, warum man ihn nicht öffentlich machen dürfe.
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