"Tierkörperbeseitigung" im Pachtvertrag

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1 Jan 2010
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Nicht ganz das einzige Druckmittel. Gemeinden, die die Jagd selbst ausüben, um dadurch geringere Schäden am Wald zu haben (im Saldo verrechnet mit möglichen Pachteinnahmen, Wildbreterlös, etc.) sind nach einem Urteil des OVG Lüneburg (dort gilt ein vergleichbares Waldgesetz) nicht steuerpflichtig. Derzeit ist beim VG Freiburg ein analoges Verfahren anhängig und wie zu erfahren war, haben die schlechten Prozessaussichten den Landkreis motiviert, alsbald, ab 2011, auf die Erhebung der Jagdsteuer zu verzichten...
 
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Hallo Frost,

wie schaut es denn in dem Revier mit Sauen aus ? Wer trägt die Kosten für eine sachgerechte Entsorgung, wenn z.B. die Schweinepest Einzug hält. Da können mitunter mehrere tausend Euro dann auf Dich zukommen.

WH, Falko
 
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Was hat die Schweinepest mit der vertragsbedingten Pflicht zur Entsorgung von Unfallwild auf der Straße zu tun ?

Reiner
 
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ReinerW schrieb:
Was hat die Schweinepest mit der vertragsbedingten Pflicht zur Entsorgung von Unfallwild auf der Straße zu tun ?

Reiner
Teuflisches Detail: Es war von "im Revier" die Rede.....

basti
 
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frost schrieb:
"Der Pächter übernimmt die ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung (Fuchs, Dachs, usw.)" steht in dem Pachtvertragentwurf, den mir die Jagdgenossenschaft zur Unterschrift vorgelegt hat. Inwiefern bin ich als Pächter ohnehin zu so etwas verpflichtet und wieweit kann die Jagdgenossenschaft das von mir verlangen? Mir kommt das komisch vor.

kommt dr an wo du her bist.... ohne dass man wenigstens das land aus dem du stammst kennt irgend eine aussage zu treffen ist schwer....

in der stmk z.b. bist du sowieso zur entsorgung VERPFLICHTET
 

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