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Nicht ganz das einzige Druckmittel. Gemeinden, die die Jagd selbst ausüben, um dadurch geringere Schäden am Wald zu haben (im Saldo verrechnet mit möglichen Pachteinnahmen, Wildbreterlös, etc.) sind nach einem Urteil des OVG Lüneburg (dort gilt ein vergleichbares Waldgesetz) nicht steuerpflichtig. Derzeit ist beim VG Freiburg ein analoges Verfahren anhängig und wie zu erfahren war, haben die schlechten Prozessaussichten den Landkreis motiviert, alsbald, ab 2011, auf die Erhebung der Jagdsteuer zu verzichten...