Sytong HT-77 LRF ist erschienen

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Hier, allerdings nicht montiert.
Der Leuchtpunkt überschneidet sich mit dem Quadrat.
Der "Messblitz" ist etwas rechts oberhalb des Quadrates..
Richtig helfen kann dir da wohl nur maximtac selbst. Schreib ihn am besten hier über die PN-Funktion an. Sieht für mich nach verkehrter Software aus.
 
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Ein Bekannter von mir hat dieses Quadrat auch. Es ist wohl “nur„ ein Absehen für den Laser-Entfernungsmesser damit man hin auch am Tag nutzen kann. Also nix Absehen zum Schießen. Wäre für ein Nachsatzgerät wohl auch ziemlich sinnfrei.
 
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Ein Bekannter von mir hat dieses Quadrat auch. Es ist wohl “nur„ ein Absehen für den Laser-Entfernungsmesser damit man hin auch am Tag nutzen kann. Also nix Absehen zum Schießen. Wäre für ein Nachsatzgerät wohl auch ziemlich sinnfrei.
Nur weil etwas dämlich ist darf man das WaffG nicht außer Acht lassen.

Der LRF vom Sytong HT-77 basiert auf Infrarot und funktioniert nur bei Dunkelheit. Die Argumentation fängt da schon das einbeinige Hinken an.

Maximtac hat hier schon etliche Verrenkungen machen müssen um die chinesischen Geräte den deutschen Vorschriften anzupassen. Ich erinnere mal an den sinnfreien Laser im Pard oder das Absehen in eben jenem Gerät. Kannst du auch gerne selbst beim BKA nachlesen: https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...ontageeinrichtung für Schusswaffen besit- zen.

Aber jeder ist seines eigenen Glückes Schmied...
 
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Wieso sollte ein Infrarot-Entfernungsmesser nur bei Dunkelheit funktionieren?????? Man sieht ihn nur bei Dunkelheit im Pard/Sytong, weil diese Infrarot wahrnehmen. Deswegen macht so eine Hilfe eigentlich schon Sinn, da man sonst am Tag nicht sieht was man misst.
 
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Steht schon im ersten Beitrag dieses Forums: Nur bei Dunkelheit oder in der Dämmerung. Und als Nutzer des Sytong HT-77 kann ich es absolut bestätigen: Nix LRF wenn zu hell.

Daher macht das Quadrat absolut keinen Sinn und bleibt trotzdem waffenrechtlich bedenklich.


Hier schreibt maximtac dazu:

"Rechtlicher Hinweis für Deutschland:
Die EU Versionen der Sytong-Nachtsichtgeräte, vor allem solche, die im Internet (meist von Händlern aus dem Ausland) angeboten werden, zählen in der BRD wegen ihres verstellbaren Absehens und des Richtlasers (auch wenn dieser deaktiviert ist) zu verbotenen Gegenständen. Bei Kontrolle durch den Zoll können Sie Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren."


Aber das kann trotzdem -wie gesagt- jeder für sich selbst entscheiden.
 
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vor allem weil man es auch gar nicht braucht, das böse Quadrat.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Das „böse Quadrat“ ist eben nicht das Absehen der EU-Version - das ist immer noch ein Zielkreuz. Und das Quadrat macht am Tag durchaus Sinn. Und jetzt warte ich auf die nächste Frage, warum man am Tag ein Nachsatzgerät benötigt…
Aber ja, es geht sicher auch ohne Quadrat.
 
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Hilfst du mir bitte auf die Sprünge wo im WaffG steht dass ein Absehen nur ein Kreuz sein kann? Habe ein Dj-Glas mit einem Punkt in der Mitte, kann ich das reklamieren weil das Absehen fehlt?
 

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