marterhund schrieb:
Forestgump schrieb:
Ob der Kammerjäger soviel "waidgerechter" zu Werke geht sei mal dahin gestellt...
das meine ich auch
Wenn ich als Marder die Wahl hätte, mich von jemand, der aus Hass oder Leidenschaft tötet oder von jemand, der für Geld tötet, umbringen zu lassen, würde ich letzteren wählen.
Es ist davon auszugehen, dass ein Kammerjäger, der einem Auftrageber und der Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist, sein Handwerk versteht und kurzen Prozess mit dem Marder macht, während ein Jäger den Störenfried womöglich aus Gründen der Weidgerechtigkeit oder Tradition noch leiden lässt und nach Vollzug noch jagdliche Brauchtumsfeierlichkeiten mit ihm veranstaltet....
@Küstenhase:
Die Schnittstelle "Schädlingsbelkämpfung" bei Tieren, die dem Jagdrecht unterliege, finde ich übrigens höchstintressant, insbesondere wenn diese Schnittstelle nicht in Wäldern oder Feldern, sondern auf Dachböden (die ja als befriedete Bezirke weniger dem Jagdrecht unterliegen) platziert ist. Das ist ein erhellender Konflikt, den es noch tiefer auszuloten gibt. Hinzu kommt, meistens vergrämen oder fangen die Schädlingsbekämpfer ja solche Störenfriede und setzen sie im letzteren Fall womöglich noch illegal in einem Revier aus.
Und nicht immer wenn Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, das Revier verlassen und in befriedete Bezirke eingedrungen sind, wollen die Jagdausübungsberechtigten etwas mit ihnen zu tun haben. Mir ist z. B. der Fall bekannt, das ein Revierinhaber, vier Wildsäue, die in einem Hafenbecken ersoffen waren, partout von der Kommunalbehörde nicht zurückhaben wollte, weil er die Entsorgungskosten scheute und als die Angelegenheit vor Gericht landete hat er auch noch Recht bekommen. Nicht auszuschließen, dass der Richter, was bei Juristen nicht selten der Fall ist, der Jagd verbunden war...
Gruß
Halligstorch