Strecke Fangjagd

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lioness schrieb:
Fallenstellen ist wohl die feigeste Art von Jagd und gehört definitiv abgeschafft.
Dafür gibt es ebenso wenig Akzeptanz in der Bevölkerung wie für den Abschuss der Haustiere.

Fallenstellen ist die älteste Form der Jagdausübung und ermöglicht, sach- und fachgerecht ausgeführt, eine nachhaltige Nutzung von Resourcen.
In der Bevölkerung hat Fallenjagd gerade im ländlichen Raum eine hohe Akzeptanz, wenn z.B. der Fuchs am Hühnerstall oder der randalierende Marder auf dem Dachboden gefangen wird.
 
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Die Akzeptanz zum Marderfang hat sich in der Bevölkerung dramatisch erhöht.

Der Mader mag nämlich des Deutschen liebstes Kind so gerne: DAS AUTO!!
 
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Meine Strecke war diesen Winter leider nicht so gut. Hatte Probleme mit dem Eisen. Zum Schluss waren es aber doch noch 2 Baum- und 3 Steinmarder.
Kann mir jemand sagen wie lang der Einlauf sein muss wenn ich einen Fuchs im Bunker mit dem Eisen fangen möchte.
Sascha
 
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7 waschbären und ein fuchs so nebenbei mit einer kastenfalle an der kirrung.
tja, wenn man mehr zeit hätte... :roll:
 
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anonym

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Pirol schrieb:
Fallenstellen ist die älteste Form der Jagdausübung und ermöglicht, sach- und fachgerecht ausgeführt, eine nachhaltige Nutzung von Resourcen.

buchenholzteer schrieb:
Die Akzeptanz zum Marderfang hat sich in der Bevölkerung dramatisch erhöht.

Der Mader mag nämlich des Deutschen liebstes Kind so gerne: DAS AUTO!!

Es mag ja sein, dass Fallenstellen eine alte Form der Form der Jagdausübung oder genauer gesagt Nahrungsbeschaffung ist, aber die älteste ist sie sicherlich nicht.

Ein Indiz dafür sind unsere modernen Affen (Schimpansen etc...), bei denen sie heute genauso wenig verbreitet ist, wie sie es mit höchster Wahrscheinlichkeit bei urtümlichen Australopithecinen war. Und selbst unser Vorfahr "Homo erectus" hat nachweislich schon vor 400.000 Jahren mit Holzspeeren Wildpferde gejagt - von Fallen aber keine Spur!

Ein "nachhaltige Nutzung der Ressourcen" ist sie schon gar nicht, weil z. B. die meisten Füchse, wie dem bereits erwähnten Artikel "Fuchspelz als Wegwerfware" zu entnehmen ist, schlichweg vergraben sprich entsorgt werden.

Die Fallenjagd ist vielmehr in etwa so zeitgemäß, wie die Intensivstallhaltung, d. h. sie ist modern, weil sie verbreitet und erlaubt ist.

Wer Marder auf dem Dachboden hat, der sollte nicht die Fallenjagd befürworten, sondern den Kammerjäger holen. So findet man die besten Informationen über das Verhalten lästiger Marder auch nicht in der Jagdliteratur, sondern bei Schädlingsbekämpfern.

Gruß

Halligstorch

PS: Und für 'Automarder' sind natürlich auch nicht Jäger, sondern die Polizei zuständig...
 
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anonym

Guest
lioness schrieb:
Fallenstellen ist wohl die feigeste Art von Jagd und gehört definitiv abgeschafft.
Dafür gibt es ebenso wenig Akzeptanz in der Bevölkerung wie für den Abschuss der Haustiere.

ich würde ja auch viel lieber keine Fallen stellen.
Aber meine Frau fährt so auf meinen Steinmarder-String ab....
 
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Halligstorch schrieb:
Wer Marder auf dem Dachboden hat, der sollte nicht die Fallenjagd befürworten, sondern den Kammerjäger holen.

Vorsicht! Dabei wird dieser meistens mit den Bestimmungen des Jagdrechtes kollidieren. Das sich die Kammerjäger auf diesen Bereich stürtzen, hat mit den Einnahmemöglichkeiten zu tun und auch damit, dass viele Jäger ihr "Handwerk" nicht mehr verstehen. Jagdreisen zu buchen ist eben einfacher als mit Ausdauer und Können die Fallenjagd zu betreiben.
 
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anonym

Guest
marterhund schrieb:
Forestgump schrieb:
Ob der Kammerjäger soviel "waidgerechter" zu Werke geht sei mal dahin gestellt...
das meine ich auch

Wenn ich als Marder die Wahl hätte, mich von jemand, der aus Hass oder Leidenschaft tötet oder von jemand, der für Geld tötet, umbringen zu lassen, würde ich letzteren wählen.

Es ist davon auszugehen, dass ein Kammerjäger, der einem Auftrageber und der Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist, sein Handwerk versteht und kurzen Prozess mit dem Marder macht, während ein Jäger den Störenfried womöglich aus Gründen der Weidgerechtigkeit oder Tradition noch leiden lässt und nach Vollzug noch jagdliche Brauchtumsfeierlichkeiten mit ihm veranstaltet....

@Küstenhase:

Die Schnittstelle "Schädlingsbelkämpfung" bei Tieren, die dem Jagdrecht unterliege, finde ich übrigens höchstintressant, insbesondere wenn diese Schnittstelle nicht in Wäldern oder Feldern, sondern auf Dachböden (die ja als befriedete Bezirke weniger dem Jagdrecht unterliegen) platziert ist. Das ist ein erhellender Konflikt, den es noch tiefer auszuloten gibt. Hinzu kommt, meistens vergrämen oder fangen die Schädlingsbekämpfer ja solche Störenfriede und setzen sie im letzteren Fall womöglich noch illegal in einem Revier aus.

Und nicht immer wenn Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, das Revier verlassen und in befriedete Bezirke eingedrungen sind, wollen die Jagdausübungsberechtigten etwas mit ihnen zu tun haben. Mir ist z. B. der Fall bekannt, das ein Revierinhaber, vier Wildsäue, die in einem Hafenbecken ersoffen waren, partout von der Kommunalbehörde nicht zurückhaben wollte, weil er die Entsorgungskosten scheute und als die Angelegenheit vor Gericht landete hat er auch noch Recht bekommen. Nicht auszuschließen, dass der Richter, was bei Juristen nicht selten der Fall ist, der Jagd verbunden war...

Gruß

Halligstorch
 
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Halligstorch schrieb:
@Küstenhase:

Die Schnittstelle "Schädlingsbelkämpfung" bei Tieren, die dem Jagdrecht unterliege, finde ich übrigens höchstintressant, insbesondere wenn diese Schnittstelle nicht in Wäldern oder Feldern, sondern auf Dachböden (die ja als befriedete Bezirke weniger dem Jagdrecht unterliegen) platziert ist. Das ist ein erhellender Konflikt, den es noch tiefer auszuloten gibt.

Befriedete Gebiete unterliegen genauso dem Jagdrecht , wie Flächen unbefriedeter Gebiete. Allerdings ist hier das Jagdausübungsrecht anders geregelt.
Daraus ergeben sich für den hier diskutierten Sachverhalt durchaus komplexe juristische Sachverhalte.
Das Engagement der Schädlingsbekämpfer ist jagdrechtlich zweifelhaft, da sie zumeist weder eine erforderliche Fallenjagdlizenz besitzen noch sich an die üblichen Schonzeiten halten.
Vielleicht haben ja die hier postenden Juristen Lust, sich dieses Themas "Jagdausübungsrecht auf Dachböden"anzunehmen.
 
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Halligstorch schrieb:
marterhund schrieb:
Forestgump schrieb:
Ob der Kammerjäger soviel "waidgerechter" zu Werke geht sei mal dahin gestellt...
das meine ich auch

Wenn ich als Marder die Wahl hätte, mich von jemand, der aus Hass oder Leidenschaft tötet oder von jemand, der für Geld tötet, umbringen zu lassen, würde ich letzteren wählen.

Es ist davon auszugehen, dass ein Kammerjäger, der einem Auftrageber und der Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist, sein Handwerk versteht und kurzen Prozess mit dem Marder macht, während ein Jäger den Störenfried womöglich aus Gründen der Weidgerechtigkeit oder Tradition noch leiden lässt und nach Vollzug noch jagdliche Brauchtumsfeierlichkeiten mit ihm veranstaltet....

@Küstenhase:

Die Schnittstelle "Schädlingsbelkämpfung" bei Tieren, die dem Jagdrecht unterliege, finde ich übrigens höchstintressant, insbesondere wenn diese Schnittstelle nicht in Wäldern oder Feldern, sondern auf Dachböden (die ja als befriedete Bezirke weniger dem Jagdrecht unterliegen) platziert ist. Das ist ein erhellender Konflikt, den es noch tiefer auszuloten gibt. Hinzu kommt, meistens vergrämen oder fangen die Schädlingsbekämpfer ja solche Störenfriede und setzen sie im letzteren Fall womöglich noch illegal in einem Revier aus.

Und nicht immer wenn Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, das Revier verlassen und in befriedete Bezirke eingedrungen sind, wollen die Jagdausübungsberechtigten etwas mit ihnen zu tun haben. Mir ist z. B. der Fall bekannt, das ein Revierinhaber, vier Wildsäue, die in einem Hafenbecken ersoffen waren, partout von der Kommunalbehörde nicht zurückhaben wollte, weil er die Entsorgungskosten scheute und als die Angelegenheit vor Gericht landete hat er auch noch Recht bekommen. Nicht auszuschließen, dass der Richter, was bei Juristen nicht selten der Fall ist, der Jagd verbunden war...

Gruß

Halligstorch
habe dieses Jahr im Schnitt 19 Eur pro Marder bekommen ( soviel zum Geld)
wer den Marder nicht unversehrt oder sofort tot fängt würde auch das Risiko eingehen das der Balg beschädigt wird, was wiederum einbußen beim Erlöß bringt (mal vom Tierschutzgedanken abgesehen).
ein Kammerjäger möchte seine Kunden zufrieden stellen und deshalb wird er versuchen effektiv zu arbeiten. Egal ob mit Falle oder Gift.

wenn Du es noch nicht mitbekommen haben solltest
Unfallwild jeglicher Art ist herrenlos und brauch von keinem Jäger irrgendwo weck geräumt werden. Die meisten tuhen dieses aber und ersparen dem Staat jede Menge Kosten.
 
A

anonym

Guest
Forestgump schrieb:
Eins würde ich gerne dennoch von Dir detailliert erklärt bekommen: Wo lassen denn JÄger aus Waidgerechtigkeit/Tradition Tiere unnötig leiden?

Dir scheint völlig entgangen zu sein, dass die Jagdforen, seit Jahren voll mit Threads sind, die genau diese Frage diskutieren, d. h ob es sinnvoll ist das Viehzeug möglichst weidgerecht (also z. B. dem Wild eine Chance geben, zu entkommen, aber bei höherem Verletzungsrisko) oder möglichst schmerzfrei abzuknallen. Wäre es z. B. nicht besser und schmerzfreier fürs Wild , "den Hase in der Sasse, den Infanteristen am Kornfeld und die Ente auf dem Wasser abzuknallen" statt weidgerecht auf der Flucht zu er schießen?

Ganz abgesehen davon, dass es offenbar immer noch vielerorts Bestandteil der Weidgerechtigkeit bzw. des Brauchtums ist (oder doch zumindest bis vor kurzem war), vor allem bei Treibjagden nach der 'Mittagsruh', mehr oder weniger angetrunken auf Tiere zu ballern.

Gruß

Halligstorch
 

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