Strafanzeige wegen Vogelabschuss mit Luftgewehr?

K

K 9277

Guest
gipflzipfla schrieb:
Varg22 schrieb:
Ok Leute hat sich erledigt...
Der Junge hat seinen Vater angelogen und nur gesagt, dass die Anzeige nur wegen Vögeln ist,
Vögeln in der Nachbarschaft gibt halt nun mal Ärger, da beißt die Maus keinen Faden ab :12:

Varg22 schrieb:
hinzukommt dass er die alte Nachbarskatze auch "erlegt" hat... :16:
Also Artenschutz...

ein Teufelskreis :12:

Varg22 schrieb:
Seinem Vater ists ja schnurz weil die immer ihr Geschäft auf seinem Grundstück gemacht hat....
:33:
Naja... :25:

Jetzt wirds spannend :12:

Popcorn hab ich zwar nicht, aber dafür Milchschnitten :31: :24:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Berlinger schrieb:
Uiuiuiui, jetzt bekomme ich aber Angst vor Euch!
das kann ich jetzt aber nicht nach vollziehen :25:
Berlinger schrieb:
Sagen wir es mal so: Bei manchen Zeitgenossen, auch in der Jägerschaft, wundert es mich nicht, dass sie Ärger mit Nachbarn haben. Es sind nämlich nicht immer nur die anderen schuld.
es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn der Nachbar es nicht will :12:
Berlinger schrieb:
Wenn ich in der Behörde wäre, dann würde ich mir den Bengel gründlich vornehmen und auch mit dem Herrn Papa einige deutliche Worte reden. Es gibt nämlich Grenzen, und ich hoffe, die erkennt man auch in diesem Forum.

Na logisch!
 
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Die Rechtslage sollte wohl klar sein, als Vater wäre ich schon beim Anwalt.
Ich kenne auch Jäger die sich für die Evolution persölich halten und den Singvogelbestand in ihrem Garten "regulieren", oder Vögel einfach deshalb killen weil sie frech sind.
 
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Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Mit den Grenzen meine ich das Verhalten des Jungen. Man kann nicht mit 17 Jahren des Nachbars Katze mit dem Luftgewehr schießen, während man die Ausbildung als Jäger macht und einige Dinge in Sachen Tierschutz, Mindestkaliber, befriedete Gebiete und mehr bereits wissen müsste. Außerdem hat man mit 17 zu wissen, dass das nicht geht. Derlei Verhalten zeigt Unreife, macht mich sehr skeptisch und gefährdet die Zuverlässigkeit nicht ohne Grund. Das meinte ich mit der Grenze, die man kennen muss.

Auch wenn der Nachbar ein Gutmensch, Vegetarier oder sonstwas sein mag – hier kann ich ihn sogar verstehen. Das Verhalten des Jungen geht einfach nicht, wenn er den Jugendjagdschein erwerben und damit die Gewalt über richtig gefährliche Waffen erlangen will.
 
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Der Bengel hat gehörigen Schei$$ gebaut und hat sich dabei erwischen lassen. So what. Jetzt muß er dafür die Konsequenzen tragen. Früher haben wir alle auch mal Blödsinn gemacht ... nur: wir haben nicht erwischen lassen. Wir wussten auch ganz genau, daß wir nicht versichert waren und im Zweifelsfall von Vattern noch zusätzlich ordentlich den Hintern vollbekommen hätten - egal ob wir im Recht gewesen wären oder nicht. Heute wäre das "Kindesmisshandlung" und Vatter würde in Handschellen abgeführt. :12: :26:
 
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Und was ist mit Vaters Jagdschein?
zb. Unzuverlässigkeit wegen nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen, da ein Minderjähriger Zugriff hatte. Ich würde auch zum Anwalt raten.
 
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Blacklabby schrieb:
Und was ist mit Vaters Jagdschein?
zb. Unzuverlässigkeit wegen nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen, da ein Minderjähriger Zugriff hatte. Ich würde auch zum Anwalt raten.
:11: Das Mindestalter für das Schießen mit Druckluftwaffen beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch 10 Jahre. :12:
 
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Pfannenjäger schrieb:
Blacklabby schrieb:
Und was ist mit Vaters Jagdschein?
zb. Unzuverlässigkeit wegen nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen, da ein Minderjähriger Zugriff hatte. Ich würde auch zum Anwalt raten.
:11: Das Mindestalter für das Schießen mit Druckluftwaffen beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch 10 Jahre. :12:
Dann geh' mal als 12-jähriger in den Laden und kauf dir ein Luftgewehr..... :18:

basti
 
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Pfannenjäger schrieb:
Blacklabby schrieb:
Und was ist mit Vaters Jagdschein?
zb. Unzuverlässigkeit wegen nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen, da ein Minderjähriger Zugriff hatte. Ich würde auch zum Anwalt raten.
:11: Das Mindestalter für das Schießen mit Druckluftwaffen beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch 10 Jahre. :12:
Das gilt für das schießen in einem anerkannten Schützenverein. Google mal unter Aufbewahrung von Luftdruckwaffen
 
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Blacklabby schrieb:
Das gilt für das schießen in einem anerkannten Schützenverein. Google mal unter Aufbewahrung von Luftdruckwaffen
Tja, dann wohl doch den Gang nach Cannossa? O tempora, o mores! Macht echt keinen Spaß mehr. :25:
 
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Was für eine shit Welt! :25:
Ist ja nur mal gut das wir alle erwachsen das Licht dieser Welt erblickt haben! :21:
Wenn wir mir 160 km/h über die BAB sausen und dabei mehrere Tweetys im Kühlergrill sieben,kräht kein Huhn und kein Hahn danach! Wenn wir mit unseren 275/18R 36 Zoll superduper querschnittgeländereifen einen Igel tiefer legen schreit kein Sack danach!
Aber wenn ein 17 jähriger Schnösel ein paar "Möschen" killt und dann noch die Muschi vom Nachbarn auch noch umlegt,wird ein Staatsakt "par exellance" daraus gemacht! Was ist denn das überhaupt für ein LG womit man eine Katze killen kann? Muss ja mächtig Dampf drauf heben?

Mit dem Nachbarn ein sehr freundliches Gespräch führen und gaaanz kleine Brötchen backen! Versuchen ihm die Muschi zu ersetzen (Tierheim) und ihn evtl. dazu überzeugen die Anzeige zurück zu ziehen weil man dem Jung durch die Anzeige einiges für seine Dummheit in naher Zukunft verbaut!
Dem Jung mächtig was hinter die Löffel geben, beim Nachbarn persönlich um Verzeihung bitten wäre wohl bestens angebracht!
Wenn das nichts bringt,dann guten Anwalt konsultieren und das beste hoffen! :21:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Blacklabby schrieb:
Und was ist mit Vaters Jagdschein?
zb. Unzuverlässigkeit wegen nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen, da ein Minderjähriger Zugriff hatte. Ich würde auch zum Anwalt raten.
@Blacklabby,
was soll denn damit sein?

Nun lass mal die Kirche im Dorf... von der Waffe wusste der Vater überhaupt nichts. Die hat sich der Bursche sonst wo besorgt und natürlicherweise immer besonders gut versteckt!

So interpretiere ich diesen Thread :26:
 
A

anonym

Guest
Sportfossil schrieb:
...........ihn evtl. dazu überzeugen die Anzeige zurück zu ziehen

Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund und Verstösse gegen das Waffengesetz z.B. sind keine Antragsdelikte, das Zurückziehen einer Anzeige bringt also insoweit rein gar nichts. Schade, dass man diesen Thread hier nicht dicht gemacht hat..............
 
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Wird hier gerade der edle Korpsgeist von manchen Scheuklappenjägern beschworen?

Der Lümmel hat Blödsinn gemacht.
Der Vater hat seinen Anteil daran, dass das möglich war.
Sie werden die Konsquenzen zu tragen haben.

Wenn die Konsequenzen hart sind,
um so besser.
 

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