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Vielen Dank für den Link zur aktuellen Version! Stammt zwar vom Beschussamt, ist aber trotzdem nicht fehlerfrei. Man hat hier versucht, das Ganze in Tabellenform zu packen, allerdings mit einigen (logischen) Fehlern. Nach meinem Kenntnisstand bzw. persönlichen Gesetzeskenntnissen gibt es zum Beispiel keinen Grund, warum bei Einhaltung des entsprechenden Gasdrucks und Beachtung der im Gesetzestext vorgegebenen maximalen Mündungsverengung (0,5 mm im Kaliber 12) nicht auch Weicheisen-Schrote mit Durchmessern über 3,25 mm bis max. 4,0 mm verwendet werden dürfen. Die Unterscheidung zwischen Normalbeschuss und verstärktem Beschuss ist nur im Kaliber 12/70 sinnvoll. Es gibt weder im Kaliber 12/76 noch im Kaliber 12/89 Waffen mit einem auf 740 bar eingrenzenden Beschuss.