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Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Weiss gar nicht warum hier so ein Vertrauen in das Gericht aufgebracht wird, obwohl doch gerade ein anderer Faden läuft, in dem erhebliche Zweifel an sauberer Arbeit von Gerichten geäußert werden. Wenn ich mich an Darstellungen in diesem Forum richtig erinnere, dann wurde das Verfahren ziemlich hau-ruck mit Schuldspruch abgeschlossen, obwohl alle mit weiteren Verfahrenstagen und Beweisaufnahmen gerechnet hatten und die Richterin wurde als nicht unbedingt jagdfreundlich beschrieben. Der Verteidiger des Angeklagten gab es völlig wirres Bild ab und wirkte keinesfalls kompetent. Hier wusste doch jeder, dass es eine Berufungsverhandlung geben würde.

Hat der Angeklagte/Verurteilte diesmal einen kompetenteren Verteidiger? .

Nach einer wirren Einlassung (aber mit vorangegangener Entschuldigung, das muß faiererweise gesagt werden) musste Staatsanwaltschaft, Nebenklage und die Richterin doch tatsächlich mal nachfragen was denn mit der Revision bezweckt werden sollte

Ich glaube das ist so ziemlich immer die erste Frage bei einer Revisionsverhandlung und man sollte da nichts reininterpretieren. Wäre die Berufung auf Antrag der Gegenseite erfolgt, dann hätten Staatsanwaltschaft und Nebenklage ebenfalls darstellen müssen, warum sie eine Revision anstreben.

Im übrigen finde ich es bezeichnend, dass die LVZ mit dem Bild des Schützen seinen vermutlichen Klarnamen veröffentlicht und damit seine Persönlichkeitsrechte erheblich verletzt.

"Der Schütze schützt sich." :biggrin:

Das hat nicht mal die Blödzeitung geschafft.
 
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Heute Nachmittag hat der Angeklagte K. nach wiederholter, sachlicher Analyse des als Gutachter anwesenden Forensikers, die haltlose Unsinnigkeit seiner Behauptungen einsehen müssen und die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgezogen.

Es bleibt somit wohl bei der Verurteilung zu 8 Monaten Haft auf Bewährung.
 
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Gelöschtes Mitglied 9073

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Sächsische Zeitung 12.07.2013

Das Unglück ereignet sich am Vormittag des 26. November 2011. In einem Wäldchen zwischen Lützschena und Böhlitz-Ehrenberg im Leipziger Nordwesten ist eine Jagdgesellschaft zur Ansitzjagd geladen. 65 bis 70 Mann verteilen sich auf ihre Positionen. Der Jagdanfänger Reiner K. mit frischem Jagdschein und neuer Waffe nimmt seinen Platz auf einem Hochsitz ein. Als ein Frischling angeschossen wird, nimmt das Schicksal seinen Lauf. Das Tier flüchtet sich auf ein nahes Feld, wo es von Treibern und ihren Hunden gestellt wird.

Irgendwann steht Reiner K. mit dem Gewehr einige Meter entfernt vom waidwunden Tier, will den so genannten Fangschuss setzen. Er drückt ab – und trifft den einige Meter entfernt stehenden Hundeführer Dirk H. in den Bauch. Der damals 40 Jahre alte Vater eines heute dreijährigen Sohnes sackt zusammen. Eine Hauptschlagader ist getroffen. Dirk H. stirbt noch auf dem Feld. Der mit dem Hubschrauber eingeflogene Notarzt kann nichts mehr für ihn tun.

Wieweit das Opfer, dessen Hund entwischt sein soll, selbst in die Schusslinie lief, bleibt bis heute umstritten.

Ein knappes Jahr später verurteilt das Amtsgericht den unerfahrenen Schützen wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten auf Bewährung. Er habe gängige Sicherheitsvorschriften, zu denen er am Morgen jener Jagd auch belehrt wurde, missachtet. So habe er seinen Hochsitz nur in Notsituationen, nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis und nicht mit entsicherter Waffe verlassen und auch nicht einfach schießen dürfen, urteilte die Richterin.

Doch trotz milden Urteils des Amtsgerichts von acht Monaten Haftstrafe auf Bewährung gibt der heute 69-jährige Schütze zunächst nicht auf. Er fordert weiter Freispruch und geht in die nächste Instanz.

Jetzt allerdings hat er die Berufung zurückgezogen. Nach eineinhalb Jahren kann es endlich Frieden geben. In der Landgerichts-Verhandlung am Dienstag machte Jagdleiter Benito Messing noch einmal deutlich: „Es war niemandem erlaubt, seinen Hochstand zu verlassen, um einen Fangschuss abzugeben.“ Vom Frischling, der in beiden Vorderläufen getroffen war, sei keine Gefahr ausgegangen.

Trotzdem ließ der Angeklagte vor Gericht und den Angehörigen des Toten zuweilen den Respekt vermissen. Immer wieder fiel er der Richterin und dem Staatsanwalt ins Wort – bis man ihm ein Ordnungsgeld androhte.

Dabei ist unstreitig, dass K. Regelverstöße begangen hat. Allerdings sei fraglich, betonte sein Anwalt Kay Polster, ob man diese seinem Mandanten vorwerfen könne. Der Getötete selbst habe K. zuvor zum Verlassen des Hochsitzes und zum Fangschuss auf die Wildsau aufgefordert. Polster betonte, K. sei es bei der Berufung nicht um das Strafmaß gegangen, sondern um die Feststellung, dass der Angeklagte nicht allein schuldig an dem Unglück gewesen sei.

Gutachter hätten nun diese Woche bestätigt, dass das Opfer in allerletzter Sekunde in sein Schussfeld gerannt sein müsse. Zudem sei nun klar, das K. nicht etwa auf dem Boden liegend in Militärmanier auf ein stehendes Opfer geschossen habe. Diese Feststellungen seien seinem Mandanten persönlich und moralisch wichtig gewesen.

Um zivilrechtliche Ansprüche sei es dabei nicht gegangen, so Polster. Mutter und Sohn haben von K. dank einer Jagdhaftpflichtversicherung bereits 110000 Euro als Entschädigung erhalten. Daran werde nicht mehr gerüttelt. K. hat seine Waffen längst abgegeben. Zu Jagden geht er nicht mehr.
 
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moos schrieb:
Sächsische Zeitung 12.07.2013

Um zivilrechtliche Ansprüche sei es dabei nicht gegangen, so Polster. Mutter und Sohn haben von K. dank einer Jagdhaftpflichtversicherung bereits 110000 Euro als Entschädigung erhalten. Daran werde nicht mehr gerüttelt. K. hat seine Waffen längst abgegeben. Zu Jagden geht er nicht mehr.

So wenig ist ein Leben wert :thumbdown:
Zum Glück geht so einer nie wieder mit einer Waffe auf der Jagd los!

Gruß!
 

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