SLB-Büchse Eintrag in WBK

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So, es gibt Neuigkeiten von meinem Anwalt:

Nach Androhung der Klage hat die Behörde wie folgt reagiert:

-Eintrag in WBK 2 -Schuss ist entbehrlich, wird also gestrichen. Außerdem hab ich schriftlich das dies keine Auflage darstellt.

-Nach neuem Telefonat bzgl. des Schiessens mit einem größeren als 2-Schuss Magazin bei SL-Büchsen hat die Behörde mündlich meinem RA erklärt das ich das ganze "wohl falsch verstanden habe und ich auf dem Schiessstand sehr wohl größere Magazine nutzen darf". Diese letzte Aussage hätte ich allerdings gerne schriftlich, was meint Ihr,- oder soll ich mich da auf die mündliche Aussgae gegenüber meinem Anwalt (der das in einem Brief mir gegenüber zusammengefasst hat) verlassen?


PS : Ich hab das nicht falsch verstanden (wie die Behörde sagt, da bin ich mir 100% sicher)!
Gruß
 

M03

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Schloti schrieb:
-Nach neuem Telefonat bzgl. des Schiessens mit einem größeren als 2-Schuss Magazin bei SL-Büchsen hat die Behörde

Man könnte damit zufrieden sein , denn es ist ja auch so.

ICH selbst würde denen jetzt aber so lange den Finger in die Wunde drücken bis sie endlich merken das sie sich besser vorher überlegen was die tun und was sie sagen.

Deinen Namen haben die sich ohnehin schon gemerkt .

Jetzt mach es so das sie sich auch gut merken das es Stress gibt wenn sie nicht genau wissen was sie tun und nur ärgern wollen.
 
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@m03

Hast Recht, im Grunde denke ich auch so.
Mein RA soll im nächsten Telefonat mit der Sachgebietsleiterin fordern das alles auch schriftlich fixiert wird.

Gruß
 

IMI

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Wurde dies "nur so" im Telefonat erklärt, oder dem RA §§ genannt?
Hat Dein RA Dir evtl. §§ im Brief genannt?

Somit dürfest Du ja ein Exempel statuiert haben, das allen Zweiflern, ob man nun HA mit mehr als 2 Schussmagazinen auf JS kaufen darf, oder nicht, endgültig das Wasser abgräbt.

Ich denke hier an all diese Falschdenker:
viewtopic.php?t=51843&start=0

IMI
 
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So, E-Mail an den Anwalt ist raus in der ich folgendes fordere:

-Streichung des Zusatzes 2-Schuss (Laut RA hat die SB keine Bedenken den Passus 2-Schuss zu streichen, wünscht aber ein Zeitfenster von 2 Wochen da dann im Innenministerium alle SB geladen sind wo meine SB das Thema auch noch mal ansprechen möchte)

-Ich möchte schriftlich von der Behörde die Stellungnahme das auf dem Schiesstand auch größere als 2-Schuss Magazine erlaubt sind. Ein Protokoll eines Telefonats von meinem RA reicht mir da nicht um zukünftige "Missverständnisse" zu vermeiden.

Dreist finde ich auch die Behauptung von der SB das "Ich" das wohl falsch verstanden hab. (Ich hab 3 Mal im Amt nachgefragt,-immer derselbe Kommentar!!!) Verarschen (sorry, stimmt aber) lass ich mich nicht, das können die mit anderen machen.

Gruß Andre
 
A

anonym

Guest
IMI schrieb:
Wurde dies "nur so" im Telefonat erklärt, oder dem RA §§ genannt?
Hat Dein RA Dir evtl. §§ im Brief genannt?

Somit dürfest Du ja ein Exempel statuiert haben, das allen Zweiflern, ob man nun HA mit mehr als 2 Schussmagazinen auf JS kaufen darf, oder nicht, endgültig das Wasser abgräbt.

Ich denke hier an all diese Falschdenker:
viewtopic.php?t=51843&start=0

IMI

Blödsinn, es ist unabhängig vom Thema eine Entscheidung im konkreten Einzelfall und betrifft erstmal nur den Antragsteller und die in Rede stehende Behörde.
 

IMI

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9x19 schrieb:
IMI schrieb:
Wurde dies "nur so" im Telefonat erklärt, oder dem RA §§ genannt?
Hat Dein RA Dir evtl. §§ im Brief genannt?

Somit dürfest Du ja ein Exempel statuiert haben, das allen Zweiflern, ob man nun HA mit mehr als 2 Schussmagazinen auf JS kaufen darf, oder nicht, endgültig das Wasser abgräbt.

Ich denke hier an all diese Falschdenker:
viewtopic.php?t=51843&start=0

IMI

Blödsinn, es ist unabhängig vom Thema eine Entscheidung im konkreten Einzelfall und betrifft erstmal nur den Antragsteller und die in Rede stehende Behörde.

Du solltest in Deinem blinden Aktionismus schon genau lesen, was ich schreibe :lol:
Ich schrieb, dass schloti ein Exempel statuiert hat und er somit den Zweiflern das Wasser abgegraben hat.

Was ist daran bitte "Blödsinn"?

Dass schlotis Sieg eine Einzelfallentscheidung ist und nur schloti und seine Behörde betrifft ist richtig, aber ich schrieb doch auch nichts anderes :!:

Bitte, 9x19, erst lesen, dann denken und dann schreiben :wink:


p.s.:
Schaut mal hier auf Seite 5 ( hier beginnt das Merkblatt), unter Ausnahmen:
http://www.polizei-nrw.de/moenchengladb ... Antrag.pdf

Da steht doch tatsächlich was zum Thema Jäger / SL mit mehr als 2 Schussmagazinen... :twisted:
 
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..die Eintragung der Waffenerlaubnisbehörde "Selbstladebüchse;
2-Schuss Magazin" ist vollkommener Nonsens und durch keine
Regelung im Waffengesetz abgedeckt.
..als Jäger kann ich mit einem 20iger gefüllten Magazin durch
mein Reviergehen..nur darf ich mit diesem Magazin nicht auf Wild
SCHIESSEN!...das ist der kleine Unterschied.
..als Sachbearbeiter würde ich diesen Fehler ganz schnell mit rotem
Kopf beheben :roll: :roll: :roll:
 
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Bleibt folgende Frage:
Was tut der brave Bürger, wenn er solch ein Formular mit dem Kästchen
Selbstlader mit mehr als 2 Schussmagazin
JA:
NEIN:
vor sich liegen hat, fragt sich

Der Falk
 
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Einfach hier KEIN Kreuz machen?

Duck Dich, schau mal bitte in Deine PN...
 
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Hallo,

solche Probleme macht Ihr Euch aber immer selbst....

Was hat denn der Händler mit dem Eintrag in der WBK zu tun ??

ICH gehe zur UJB und fülle den Antrag aus, ICH schreibe im Antrag rein was in die WBK kommt und sonst keiner !!!

Zur Not habe ich noch ein Schreiben vom Händler dabei .. wieviel Schuss ich laden kann ..... wurde mal für eine SLF nachgefragt ... aber ganz vorsichtig.
Da hatte ich die Rechnung für den Umbau von 5 auf 2 Schuss dabei.

Anschließend wird alles direkt überprüft und das wars dann ....

Die ganzen Formalitäten bzw. Ärger hängt aber auch von dem Sachbearbeiter ab, wir hier haben nur top Leute ... die aber ab einer gewissen Anzahl von Waffen auch nach der Anzahl der Waffenschränke fragen.

Gruß Hallimasch
 

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