So, es gibt Neuigkeiten von meinem Anwalt:
Nach Androhung der Klage hat die Behörde wie folgt reagiert:
-Eintrag in WBK 2 -Schuss ist entbehrlich, wird also gestrichen. Außerdem hab ich schriftlich das dies keine Auflage darstellt.
-Nach neuem Telefonat bzgl. des Schiessens mit einem größeren als 2-Schuss Magazin bei SL-Büchsen hat die Behörde mündlich meinem RA erklärt das ich das ganze "wohl falsch verstanden habe und ich auf dem Schiessstand sehr wohl größere Magazine nutzen darf". Diese letzte Aussage hätte ich allerdings gerne schriftlich, was meint Ihr,- oder soll ich mich da auf die mündliche Aussgae gegenüber meinem Anwalt (der das in einem Brief mir gegenüber zusammengefasst hat) verlassen?
PS : Ich hab das nicht falsch verstanden (wie die Behörde sagt, da bin ich mir 100% sicher)!
Gruß
Nach Androhung der Klage hat die Behörde wie folgt reagiert:
-Eintrag in WBK 2 -Schuss ist entbehrlich, wird also gestrichen. Außerdem hab ich schriftlich das dies keine Auflage darstellt.
-Nach neuem Telefonat bzgl. des Schiessens mit einem größeren als 2-Schuss Magazin bei SL-Büchsen hat die Behörde mündlich meinem RA erklärt das ich das ganze "wohl falsch verstanden habe und ich auf dem Schiessstand sehr wohl größere Magazine nutzen darf". Diese letzte Aussage hätte ich allerdings gerne schriftlich, was meint Ihr,- oder soll ich mich da auf die mündliche Aussgae gegenüber meinem Anwalt (der das in einem Brief mir gegenüber zusammengefasst hat) verlassen?
PS : Ich hab das nicht falsch verstanden (wie die Behörde sagt, da bin ich mir 100% sicher)!
Gruß