Also, um es nochmal feszuhalten: Per Gesetz liegt die Ersatzpflicht erst mal bei den JG, nicht beim Jäger. Leider ist es gängige Praxis geworden, den Wildschaden auf den Jäger abzuwälzen.
Ich denke aber, dass in Zukunft wieder von dieser Praxis Abstand genommen werden muss, da viele Reviere sonst einfach nicht mehr verpachtbar sind.
Warten wir's ab, ich hätte jednefalls keine Lust, eine tickende Zeitbombe zu pachten.
Ich denke, man kann wildschaden auch nicht einfach als Folge der Faulheit der Jäger abtun. Es gibt einfach Örtlichkeiten, die schlicht und einfach kaum zu bejagen sind. Wenn ich dort keine Chance zur Jagd habe, warum sollte ich dann die dort entstandenen Schäden bezahlen?
Die Verhältnisse werden sich ändern müssen und die verwöhnten Jagdgenossen werden den Gürtel auch etwas enger schnallen müssen.
Es sei denn, man holt sich nur noch zahlungskräftige Holländer und Italiener ins Revier, die alles zahlen und an den wenigen Wochenenden, die sie im Revier sind, auf alles schießen, was sich irgendwie bewegt.