Sind wir die `Deppen` der Bauern? ( Schwarzwildschäden)

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Kastljaga schrieb:
Auch zahlreiche Reviere grenzen eben an diese Wälder an.

Tja und dort hat man halt ein Problem.
Gibt es dafür bei euch nicht diese Hegeringe, wo revierübergreifend gehegt wird und der Hegeringleiter den Interessenausgleich.....moderiert ? :roll:

basti
 
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Rotmilan schrieb:
@Kastljaga Gib Dir keine Mühe, er antwortet nur sehr selektiv und wird wissen warum. ;-)

Rotmilan
Treffend ! Der "Schuß raus,Lüge fertig !"-Prophet lernt nichts u. hat immer Recht ! :cry:
 
A

anonym

Guest
Carcano,
ich darf deinen lichtvollen Äusserungen entnehmen, daß du es auch für sinnvoll halten würdest, die vom Halter zu tragende KFZ-Haftpflicht abzuschaffen und die Haftpflicht auf den jeweiligen Fahren abzuwälzen?

Bis jetzt hatte ich gehofft, du seiest als Jurist nicht so eine Blindniete wie als Jäger. Wenn ich mich da nicht man bloß getäuscht habe?
 
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Kastljaga schrieb:
.......
Die Folge:

Reviere werden wegen der immens hohen Wildschäden nicht mehr gepachtet.
Dort hat man übrigens auch schon so superduper Jäger wie ihr es seid scheitern sehen .... :roll:

Tja, auch die glorifizierte Eigenbewirtschaftung scheiterte schnell - man weis halt jetzt, das man sich an 200 ha Maisschlägen an der Waldkante ohne Schneisen etc, den ***** blutig sitzen kann..
...Einige Jagdgenossenschaften mussten erkennen, das nicht alle ihre Pächter stupide Vollidioten waren, sondern das Problem nur im Feld schlicht nicht zu lösen ist.
Nun hörte ich letztens, das man vielerorts die alleinige Ersatzzahlung durch den Jagdpächter überdacht hat und entsprechende Lösungen gefunden wurden.
......

Waihei und Gruß

Kastljaga

Und genau diese Entwicklung wird in absehbarer Zeit uns wieder ein neues Jagdrecht bescheren.

In Rheinland-Pfalz - wo wir ja nun ein neues Recht bekommen sieht man ja am Text, wer sich da durchgesetzt hat. Jedenfalls bekommen die Eigenjagdbesitzer mehr Rechte und Einfluss - ein Schlem, der sich böses dabei denkt.

Ich denke, das SE-Prolematik auch dazu führen wird, dass mehr Bauern ihre Jagden wieder selbst bewirtschaften, da die Einflussmöglichkeiten der Jagdgenossen auf den Pächtger doch eher bescheiden sind - und man dann zumindest die Intensivität der Bejagung in eigener Hand hat.

Dann ist es auch schlicht und einfach eine kaufmännische Entscheidung, ob ich Schneisen in den Mais schlage oder den Schaden selbst zahle -derzeit trägt zumeist der Pächter das Risiko.

Zu den Energieplanzen weiß ich aus sicherer Quelle, dass es in den Bauernveränden bereits Diskussionne gegeben hat, diese von der SE-Pflicht auszuschließen. Warum? Man erkennt den Trent, dass immer weniger Pächter die SE-Pflicht übernehmen und die SE-Pflicht gegeüber Energiemais sprengt über kurz oder lang jede Solidargemeinschaft, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass die Landpachtpreise von den Energiebauern z.T. um 1000 % erhöht werden würde eine SE-Pflicht gegenüber diesen Herren die Leidensfähigkeit der Kollegen sehr schnell beenden.

Wenn wir noch ein paar Lenze haben, dann werden noch einige Umbrüche erleben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2356

Guest
Wautzebautz schrieb:
Wo der Unterschied liegt ?

Ganz einfach, Bauern bekommen pro Hektar 345 Euro Subvention von der Allgemeinheit ! Und diesen Hektar haben sie meist auch noch zu einem reduzierten Erbschaftssteuer-Satz geerbt !

Und für diese Privilegien machen sie durch möglichst intensive Landwirtschaft die Umwelt kaputt. Und versuchen noch, die Jäger beim Wildschaden über den Tisch zu ziehen.

Merke:

Die Wartezeiten bei Mercedes sind direkt proportional zu den Agrarsubventionen :idea:
Nur kein Neid :roll: ....
Nein ich bin nicht für Subventionen.
Aber wenn abschaffen dann für alle die kassieren.
Der Markt wird es dann richten.
Für die Umwelt wird sich dadurch aber nicht viel ändern.
Und über den Tisch muss man sich nicht ziehen lassen!
Man sollte sich mit der Materie etwas genauer auseinandersetzen.
Und außerdem sagst du dem Bauer was er für den Wildschaden zu bekommen hat.Und dann kann er seine Vorstellungen kund tun.Der Rest ist Verhandlungssache in der Regel ohne Schätzer.
Grüße fisko
 
A

anonym

Guest
berni67 schrieb:
Ich denke, dass die SE-Problematik auch dazu führen wird, dass mehr Bauern ihre Jagden wieder selbst bewirtschaften, da die Einflussmöglichkeiten der Jagdgenossen auf den Pächter doch eher bescheiden sind - und man dann zumindest die Intensivität der Bejagung in eigener Hand hat.

Ja. Zumal auch die Formulierung des Gesetzes dies jetzt ganz bewußt als zwei gleichwertige Optionen ausweist, als bewusstes Signal an die Grundeigentümer.

Zu den Energieplanzen weiß ich aus sicherer Quelle, dass es in den Bauernverbänden bereits Diskussionen gegeben hat, diese von der SE-Pflicht auszuschließen.

Bei den Städten und Gemeinden auch.

Warum? Man erkennt den Trend, dass immer weniger Pächter die SE-Pflicht übernehmen und die SE-Pflicht gegeüber Energiemais sprengt über kurz oder lang jede Solidargemeinschaft, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass die Landpachtpreise von den Energiebauern z.T. um 1000 % erhöht werden würde eine SE-Pflicht gegenüber diesen Herren die Leidensfähigkeit der Kollegen sehr schnell beenden.

Lass' es. Den Zusammenhang habe ich gerade oben schon erklärt. So etwas Simples kapieren diese Diskutanten nicht. Lodentrottel halt.

Carcano
 
Registriert
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carcano schrieb:
...

Da hast du recht und genau dieser Zopf könnte durchaus abgeschnitten werden. :)
Diese verzopfte Bestimmung entstammt letztlich noch einer alten Zeit (wurzelnd ab 1850, nach der Aufhebung der Jagdregale und Vereinigung des Jagdrechts mit dem Grundeigentum), als noch 80 % der Bevölkerung auf dem Lande und vom Lande lebten und fast alle Dörfler Vollerwerbsbauern waren.
Unter dieser Voraussetzung war eine solidarisch gleichmäßige Umwälzung der Wildschäden auf die das Jagdrecht verpachtende Genossenschaft aller Bauern (durch Umlage) auch sinnvoll....
Carcano


Vergiss es.

Ist das Gleiche wie mit der Abseitsregel beim Fußball: Hat mal Sinn gemacht, staubte dann ein, wurde daher mehrfach ein bischen entschärft aber ganz abschaffen traut man sich auch zwei Jahrzehnte nach der letzten Reform noch nicht auch wenn es sinnvoll wäre.

Dompfaff
 
A

anonym

Guest
Wäre auch schön blöd, wenn man da was ändern würde.

Und alleine die Idee ist ein Armutszeugnis für jeden Juristen.

Die Jagdgenosenschaft ist kein Kegelclub, sondern eine Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft. Schon alleine deswegen MUSS sie zunächst den einzelnen Eigentümern gegenüber für Wildschaden haften. Wer daran sägt, sägt am Reviersystem!
Es steht der JG frei, die Pächter entsprechend in die Pflicht zu nehmen. Wozu also da etwas ändern? Sowohl Pächter wie auch Jagdgenossenschaft haben bzgl. des Wildschadens absolute Vertragsfreiheit.

Würde man die Genossen aus der Schadenshaftung entlassen, hätten die Pächter sofort ein Riesenproblem, denn:
Aus der Haftung der JG leitet sich der Grundsatz ab, daß die Verhütung von Wildschäden sowohl Sache der einzelnen Jagdgenossen als auch der Genossenschaft als auch der Pächter ist.
Entliesse man die Körperschaft JG aus der Haftung, sähen sich die Pächter plötzlich als Vertragspartner einer Vielzahl von Grundstücksbesitzern - oder pächtern gegenüber. Und genau das kann und darf nicht sein.

Ein weiteres Problem: Die JG kann mit einfacher Mehrheit beschließen, mit oder ohne Wildschadensabgeltung zu verpachten. Der Pächter weiß, was in den nächsten neun oder 12 Jahren auf ihn zukommt, ob er haftet oder nicht.
Würde dies nicht mehr Vertragsgegenstand sein, wäre der Abschluß jeden Pachtvertrages wie russisches Roulette.

Von einem Juristen, der das nicht kapiert, würde ich mich nicht beraten lassen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Lodenjockl schrieb:
Wäre auch schön blöd, wenn man da was ändern würde.

Und alleine die Idee ist ein Armutszeugnis für jeden Juristen.

Die Jagdgenosenschaft ist kein Kegelclub, sondern eine Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft. Schon alleine deswegen MUSS sie zunächst den einzelnen Eigentümern gegenüber für Wildschaden haften. Wer daran sägt, sägt am Reviersystem!
Es steht der JG frei, die Pächter entsprechend in die Pflicht zu nehmen. Wozu also da etwas ändern? Sowohl Pächter wie auch Jagdgenossenschaft haben bzgl. des Wildschadens absolute Vertragsfreiheit.

Würde man die Genossen aus der Schadenshaftung entlassen, hätten die Pächter sofort ein Riesenproblem, denn:
Aus der Haftung der JG leitet sich der Grundsatz ab, daß die Verhütung von Wildschäden sowohl Sache der einzelnen Jagdgenossen als auch der Genossenschaft als auch der Pächter ist.
Entliesse man die Körperschaft JG aus der Haftung, sähen sich die Pächter plötzlich als Vertragspartner einer Vielzahl von Grundstücksbesitzern - oder pächtern gegenüber. Und genau das kann und darf nicht sein.

Ein weiteres Problem: Die JG kann mit einfacher Mehrheit beschließen, mit oder ohne Wildschadensabgeltung zu verpachten. Der Pächter weiß, was in den nächsten neun oder 12 Jahren auf ihn zukommt, ob er haftet oder nicht.
Würde dies nicht mehr Vertragsgegenstand sein, wäre der Abschluß jeden Pachtvertrages wie russisches Roulette.

Von einem Juristen, der das nicht kapiert, würde ich mich nicht beraten lassen.

In diesem Zusammenhang passt ein leicht abgewandeltes Zitat von carcano.... :roll:

carcano schrieb:
Lass' es. Den Zusammenhang habe ich gerade oben schon erklärt. So etwas Simples kapieren diese Diskutanten nicht. Terminaltriebtaliban halt.
Also er hat es fast so geschrieben...... :wink:

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
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Kastljaga schrieb:
Lodenjockl schrieb:
Wäre auch schön blöd, wenn man da was ändern würde.

Und alleine die Idee ist ein Armutszeugnis für jeden Juristen.

Die Jagdgenosenschaft ist kein Kegelclub, sondern eine Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft. Schon alleine deswegen MUSS sie zunächst den einzelnen Eigentümern gegenüber für Wildschaden haften. Wer daran sägt, sägt am Reviersystem!
Es steht der JG frei, die Pächter entsprechend in die Pflicht zu nehmen. Wozu also da etwas ändern? Sowohl Pächter wie auch Jagdgenossenschaft haben bzgl. des Wildschadens absolute Vertragsfreiheit.

Würde man die Genossen aus der Schadenshaftung entlassen, hätten die Pächter sofort ein Riesenproblem, denn:
Aus der Haftung der JG leitet sich der Grundsatz ab, daß die Verhütung von Wildschäden sowohl Sache der einzelnen Jagdgenossen als auch der Genossenschaft als auch der Pächter ist.
Entliesse man die Körperschaft JG aus der Haftung, sähen sich die Pächter plötzlich als Vertragspartner einer Vielzahl von Grundstücksbesitzern - oder pächtern gegenüber. Und genau das kann und darf nicht sein.

Ein weiteres Problem: Die JG kann mit einfacher Mehrheit beschließen, mit oder ohne Wildschadensabgeltung zu verpachten. Der Pächter weiß, was in den nächsten neun oder 12 Jahren auf ihn zukommt, ob er haftet oder nicht.
Würde dies nicht mehr Vertragsgegenstand sein, wäre der Abschluß jeden Pachtvertrages wie russisches Roulette.

Von einem Juristen, der das nicht kapiert, würde ich mich nicht beraten lassen.

In diesem Zusammenhang passt ein leicht abgewandeltes Zitat von carcano.... :roll:

carcano schrieb:
Lass' es. Den Zusammenhang habe ich gerade oben schon erklärt. So etwas Simples kapieren diese Diskutanten nicht. Terminaltriebtaliban halt.
Also er hat es fast so geschrieben...... :wink:

Waihei und Gruß

Kastljaga

:?:

@Lodenjockl

Ich verstehe noch nicht so ganz, warum wenn die SE Pflicht der Jagdgenossenschaft fällt, ein Pächter sich mit jedem einzelnen Jagdgenossen rum schlagen muss.

Wir haben doch in den Sonderkulturen auch keine SE-Pflich und hier sind doch wesentlich mehr Jagdgenossen unter einen Hut zu bringen wie in der klassichen Landwirtschaft und es funktioniert auch.

Ich hab mal in einem Revier mit 250 ha. Wald, 120 ha. Acker und Wiesen und 180 ha. Weinbau gejagd. Da gab es über 80 Jagdgenossen, wobei der Wald zu über 98 % der Gemeinde gehörte und alleine 73 Jagdgenossen Winzer (z.T. Nebenerwerb) waren, die keine SE-Ansprüche gegenüber der Genossenschaft hatten.

Da gab es keine großen Probleme. Natürlich gab es das ein oder andere Gespräch usw..

Große Problem entstehen jedoch in diesen Revieren dann, wenn die Genossen bemerken, dass die nicht-SE-Pflicht dazu fürht, dass die Bejagung nachlässig wird, dann rufen alle abwechselnd morgens, mittags und abends an......
 

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