Wäre auch schön blöd, wenn man da was ändern würde.
Und alleine die Idee ist ein Armutszeugnis für jeden Juristen.
Die Jagdgenosenschaft ist kein Kegelclub, sondern eine Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft. Schon alleine deswegen MUSS sie zunächst den einzelnen Eigentümern gegenüber für Wildschaden haften. Wer daran sägt, sägt am Reviersystem!
Es steht der JG frei, die Pächter entsprechend in die Pflicht zu nehmen. Wozu also da etwas ändern? Sowohl Pächter wie auch Jagdgenossenschaft haben bzgl. des Wildschadens absolute Vertragsfreiheit.
Würde man die Genossen aus der Schadenshaftung entlassen, hätten die Pächter sofort ein Riesenproblem, denn:
Aus der Haftung der JG leitet sich der Grundsatz ab, daß die Verhütung von Wildschäden sowohl Sache der einzelnen Jagdgenossen als auch der Genossenschaft als auch der Pächter ist.
Entliesse man die Körperschaft JG aus der Haftung, sähen sich die Pächter plötzlich als Vertragspartner einer Vielzahl von Grundstücksbesitzern - oder pächtern gegenüber. Und genau das kann und darf nicht sein.
Ein weiteres Problem: Die JG kann mit einfacher Mehrheit beschließen, mit oder ohne Wildschadensabgeltung zu verpachten. Der Pächter weiß, was in den nächsten neun oder 12 Jahren auf ihn zukommt, ob er haftet oder nicht.
Würde dies nicht mehr Vertragsgegenstand sein, wäre der Abschluß jeden Pachtvertrages wie russisches Roulette.
Von einem Juristen, der das nicht kapiert, würde ich mich nicht beraten lassen.