Hier eine Antwort:
Nach Artikel 26 der Landesverfassung ist als Ministerpräsident gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhält. Gibt es diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht, findet ein neuer Wahlgang statt. Scheitert die Wahl auch im zweiten Wahlgang, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Bei einem Patt zwischen den beiden Lagern bliebe Heide Simonis zunächst geschäftsführend im Amt - kein Dauerzustand. Auch hier bliebe dann nur der Weg zur großen Koalition oder zu Neuwahlen.
Wie gesagt "geschäftsführend". Das ist wie eine Interrims-Regierung, bis eine Regierungsfähige Mehrheit gefunden ist. Sie darf keine Gesetzesentwürfe einbringen oder verabschieden.
Das kommt davon, wenn man sich zu früh freut.
WH
Torsten