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Dazu besteht keine Notwendigkeit.
Es giebt keine ges. Vorschrift das Jagdliche Aktivitäten bei den Zuständigen Ortnungsbehörden angezeigt werden müssen.
Der nächste Schritt währe dann Verwahren der Waffen bei der Polizei ? Also " DDR 2.0" ?
TM
Das vorherige Anmelden bringt leider manchmal auch nichts.
Es ist zwar registriert bei denen, aber dann hat jemand anderes Dienst.
Außerdem arbeiten bei der weiß-blauen Truppe in der Regel Leute mit viel Luft zwischen den Ohren.