Schweißhund erschossen

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"Ein dreijähriger Bayerischer Gebirgsschweißhund ist von einem Organ der Jagdaufsicht erschossen worden. Der Besitzer - ein ehemaliger Berufsjäger - war dabei nur einige Meter hinter seinem Vierbeiner." -(siehe:http://www.Mitbewerber.de/tirol-schweisshund-erschossen)

Wie kann und darf solches geschehen???!

Ich "führe" nun seit 6 Monaten eine Beagle-Hündin. Hundeführer, die diese Rasse kennen, wissen wie schwierig der Abruf eines solchen Hundes insbesondere auf heißer Fährte ist und dieses insbesondere als Junghund (8 Monate) in Ausbildung. Schussfestigkeit und Spurlautprüfung sind die ersten Anlagenprüfungen, die zu bestehen sind. Auch hier wird der Hund geschnallt, hat seinen Freilauf (dieser wird teilweise ausgiebig genossen) und ist entsprechend gefährdet.

War der Schützer einer dieser Jäger, die folgenden Standpunkt vertreten:

"Ein am Wild hetzender Hund, der nicht abrufbar ist, ist kein Jagdhund und gehört nicht auf die Jagd. Solche Hunde wildern grundsätzlich!"

Was ist eigentlich mit geschnallten Schweißhunden im Einsatz, die im Dickicht ihre Weste verloren haben??

Wenn solche Standpunkte sich durchsetzen, dann wird es in Zukunft häufiger solche Sachverhalte geben und nur wenige Jagdhundführer können sich bei diesen Anforderungen auch als Jagdhundführer bezeichnen.

Wie seht ihr solche Abschüsse und wie schützt ihr eure (Jung)Hunde vor solchen Idi...ten???!
 
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Um es mit den Worten zu sagen die ich meistens höre, Leine dran.
Der Jagdhund ist nunmal nur bei der Jagdausübung Tabu und da in der Regel gekennzeichnet. Ansonsten gilt das selbe wie für den Hund von Tante Elli, hetzt er Wild und ist nicht im einzugsbereich vom Führer dann halt..... Kenne einige Jäger die so denken, das Recht ist auf ihrer Seite. Da ich Selbst nen Hund führe würde ich niemals auf die Idee kommen so etwas zu machen. Mit den Leuten Reden, wenn der Hund ein Tier angreift wird er schnell als gefährlich eingestuft, 500€ Hundesteuer, Maulkorb und Leinenzwang tuen über Jahre mehr weh. Das kann allerdings auch den Jagdhund im fremden Revier betreffen.


Waidmannsheil Lucas
 
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anonym

Guest
. Ansonsten gilt das selbe wie für den Hund von Tante Elli, hetzt er Wild und ist nicht im einzugsbereich vom Führer dann halt.....

Wieder mal zeigst Du, dass Du von Recht offenbar nicht die geringste Ahnung hast. In den Jagdgesetzen ist es regelm. so, dass Jagdhunde, genau wie Blinden-, Hirten und Diensthunde auch, sich sogar vorübergehend außerhalb des Einwirkungsbereiches aufhalten können, ohne erlegt werden zu dürfen. Sie haben aufgrund ihres Wertes besonderen Schutz durch den Gesetzgeber bekommen, es gilt also gerade NICHT das gleiche wie für Ellis Wiesenfiffi. Und wer einen Schweißhund erlegt, muss glaubhaft machen können, dass dieser sich nicht nur vorübergehend außerhalb des Einwirkungsbereiches seiner Herrschaft befunden hat, sonst ist er mit dem vollen Programm dran. Was hier teilweise jagdlich unterwegs ist, ist nicht zu glauben. :evil:
 
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Nur 'mal so für hier (ergänzend zu 9x19s Post):

§ 29 I Nr. 2 Landesjagdgesetz Ba-Wü:

2. Sie dürfen Hunde, die erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können, töten.

Dies gilt nicht, wenn


c) es sich um Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde handelt, die als solche kenntlich sind.


Fragen? Keine! Wegtreten!

Wenn jemand 'nen Kommentar hat möge er / sie nachsehen, was >kenntlich< bedeutet.


Jedenfalls ist ein Jagdhund als solcher zu erkennen!
Und was ich nicht kenn', das ......
 
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Um es mit den Worten zu sagen die ich meistens höre, Leine dran.
Der Jagdhund ist nunmal nur bei der Jagdausübung Tabu und da in der Regel gekennzeichnet. Ansonsten gilt das selbe wie für den Hund von Tante Elli, hetzt er Wild und ist nicht im einzugsbereich vom Führer dann halt..... Kenne einige Jäger die so denken, das Recht ist auf ihrer Seite. Da ich Selbst nen Hund führe würde ich niemals auf die Idee kommen so etwas zu machen. Mit den Leuten Reden, wenn der Hund ein Tier angreift wird er schnell als gefährlich eingestuft, 500€ Hundesteuer, Maulkorb und Leinenzwang tuen über Jahre mehr weh. Das kann allerdings auch den Jagdhund im fremden Revier betreffen.


Waidmannsheil Lucas

Ich mach mir die Welt, widewidewie sie mir gefällt...:no:
 
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Das gilt jedoch nur wenn wenn der Hund im berechtigten Bereich die Jagd ausübt. Der Blinden Dienst oder Jagdhund ohne im "Dienst" zu sein ist nunmal von nachbars lumpi nicht zu unterscheiden und es gelten die gleichen Rechte.

Was Du hier verbreitest ist das was die meisten Jäger am Stammtisch immer behaupten!
Waidmannsheil Lucas
 
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Schlimm so etwas zu lesen!
Wildernde Haustiere sind sicher ein Prob. aber eine sooo eindeutig zu idendifizierende
JagdHunderasse zu schießen ohne vorher zu versuchen den Besitzer ausfindig zu
machen.:no:
Wenn das mein Hund gewesen wäre gäbs zores, nach dem Motto:
A Eimer Ohrwaschl is schnöll brockt.
Mein Beileid dem Hundeführer.
 
A

anonym

Guest
Das gilt jedoch nur

NEIN. Du hast nachweislich keine Ahnung, also lass es (und versuch nicht mit Leuten zu diskutieren, die es besser wissen). Auch das Schießen auf Jagdhunde und Hunde ganz allgemein. Solche rechtsunkundigen Typen wie Du sorgen regelm. dafür, dass wir ALLE in den Zeitungen stehen. Bei jedem Schuss auf einen Hund.
 
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(...)
Dies gilt nicht, wenn


c) es sich um Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde handelt, die als solche kenntlich sind.

Aus reiner Neugierde, wie erkennt man denn einen Jagd- oder Hirtenhund? Zaehlt es schon, wenn man die Rasse klar erkennen kann? Oder muss eine Warnhalsung/Was auch immer dran sein? Und Was ist wenn der Hund nicht aktiv als Jagdhund oder Hirtenhund arbeitet, aber die entsprechende Rasse hat? Oder ist es egal ob er tatsaechlich arbeitet oder nicht und es zaehlt nur die Rasse?
 
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Wobei man natürlich den "Dienst" des Jagdhundes daran erkennt, dass er die Grünlichthalsung umhat, einen Ausweis vorzeigen kann, der ihn neben der Zugehörigkeit zu einer Jagdhunderasse auch noch als nach allen Regeln der Kunst geprüft zeigt (wie in dem jeweiligen Bundesland vorgeschrieben), die Jagderlaubnis seines Führers ist als Microfilm ebenfalls dabei und das alles passiert natürlich nur während der vorher angemeldeten Jagd-Dienstzeiten ....

SACH' MAL GEHT'S NOCH???

:no:

Joe
 
A

anonym

Guest
Aus reiner Neugierde, wie erkennt man denn einen Jagd- oder Hirtenhund? Zaehlt es schon, wenn man die Rasse klar erkennen kann?

JA. WAS DENN SONST? In dubio ist halt jeder Hund geschützt, der wie ein Jagdhund aussieht, wenn er sich nicht dauerhaft außerhalb des Einwirkungsbereiches seiner Herrschaft aufhält. Beweislast beim Schützen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Damit schützt man nämlich sicher die tatsächlich als Jagdhunde ausgebildeten bzw. verwendeten Hunderassen. Und da diskutier ich nicht mit Rechtsunkundigen drüber. Das habt ihr so hinzunehmen, das wurde euch auch in der Jagdausbildung so beigebracht und wurde auch so geprüft.
 
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anonym

Guest
Dieses "Organ der Jagdaufsicht" war wohl ein "Ausscheidungsorgan" man könnte auch, na ihr wißt schon, dazu sagen. :evil:
 

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