Schießnachweis für Bewegungsjagd in NRW notwendig?

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Hallo liebe Foristi,

ich habe bisher meist nur mitgelesen und einiges dadurch gelernt. Hier bitte ich aber mal um aktive Mithilfe. Kurz noch zu meiner Person: bin 50J, Arzt, seit 6 Jahren Jäger, Hundeführer und seit 2 Jahren Revierpächter in der Nähe von Lüdinghausen.

So, insgesamt 5 Revier, die alle irgendwie benachbart sind, wollen Anfang Januar noch gemeinsam auf Schwarzwild jagen. In drei Revieren findet jeweils eine kleine Drückjagd statt. Jedes dieser Revier stellt eigene Schützen an und die Treiber verlassen die jeweiligen Reviergrenzen nicht. Es kommen auch Hundemeuten zum Einsatz. Der Schuß soll auch die Reviergrenzen nicht überschreiten. Gedrückt wird von 10:00 bis 13:00. Jedes Revier hat auch seine eigene Jagdleitung. In den beiden anderen Revier wird nicht gedrückt, lediglich einige Stände mit Schützen besetzt, falls Wild wechseln sollte. Streckelegen und Schüsseltreiben findet wieder zusammen statt. Müssen die Schützen in den beiden Revieren, in denen nicht gedrückt wird, einen Schießnachweis für Bewegungsjagden haben?

Noch ein frohes Weihnachtsfest und Waidmannsheil

Frank
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Hallo liebe Foristi,
.....
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Müssen die Schützen in den beiden Revieren, in denen nicht gedrückt wird, einen Schießnachweis für Bewegungsjagden haben?

Noch ein frohes Weihnachtsfest und Waidmannsheil

Frank

Du sitzt rein zufällig an (na sicher, Du willst ja Deine Freizeit auch zum Erfüllen des Abschussplanes nutzen wollen), während nebenan durchgedrückt wird?

Du bist ja, da bei Dir niemand das Revier auf den Kopf stellt, gar kein Teilnehmer einer Bewegungsjagd ....
Was die Anderen da drumherum so machen, das betrifft Dich ja rechtlich nicht.
Dass man sich nach dem Ansitz trifft und zusmammen Weihnachten feiert, ist u8nter guten Nachbarn normal, oder?

Ein Beispiel: Du sitzt irgendwann an, obwohl Du weisst, dass im angrenzenden Revier Pilzsucher unterwegs sind, die das Wild irgendwann vertraut kommend in Dein Revier eindrücken...

Bewegungsjagd ?

Du bist in jedem Fall nur hoffentlich erfolgreicher "Abstauber".

Anders gesagt: wäre in irgendeinem Revier nebenan, an irgendeinem Tag X Drückjagd und Du hast keinen Schießnachweis, dürftest Du an diesem Tag nicht in in Deinem eigenen Revier ansitzen :?


Anlauf, Waidmannsheil und frohe und beschauliche Festtage, wünsche ich Dir :cheers:
 
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Wenn in Deinem Revier nicht "gedrückt" wird durch eigene Treiber oder Hunde, dann ist dort auch keine Bewegunggs-oder Drückjagd. Daher kann nach meinen Rechtsverständnis auch ohne Kenntnis der NRW Regelungen zum Schießnachweis kein Nachweis verlangt werden.

Wenn Ihr z.B. nur mit 3 Personen "abstaubt", dann ist das keine Gesellschaftjagd, ergo dürfte auch ein Inhaber eines Jugendjagdscheines teilnehmen.

Wünsche viel Erfolg!
 
A

anonym

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Sehr interessanter Aspekt !

Läuft der Schießnachweis NRW 2015 nun am 31.12.2015 aus oder erst am 30.03.2016 ?

Wo steht's geschrieben ?
 
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Wenn in Deinem Revier nicht "gedrückt" wird durch eigene Treiber oder Hunde, dann ist dort auch keine Bewegunggs-oder Drückjagd. Daher kann nach meinen Rechtsverständnis auch ohne Kenntnis der NRW Regelungen zum Schießnachweis kein Nachweis verlangt werden.



Moin,

u.a. das gemeinsame Streckelegen spricht hier gegen eine solche Auslegung und für eine revierübergreifend organisierte Jagd.

Als Jagdausübungsberechtigter in Deinem Revier bist Du dort Jagdleiter und es ist schlicht anzuraten, sich dabei nicht im Graubereich möglicherer Fehlinterpretationenen eines schlecht formulierten Landesgesetzes aus rot-grüner Feder zum Spielball der Verwaltungsgerichte zu machen. Neben dem ordnungsrechtlichen Aspekt denk auch mal an einen möglichen (und hoffentlich nie eintretenden Jagdhaftpflicht-) Versicherungsfall in Deinem Beritt während so einer Aktion.

Kurz: fordere den Nachweis für Deine Schützen. So gibst Du die kleinste Angriffsfläche.

Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
 
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Hier gibt es wie immer einen ganzen Strauß von Antworten , ja - nein - vielleicht - je nach dem!

Zuverlässiger sind da sicher die Aussagen der Jagdbehörde wenn man da nachfragt und den speziellen Fall schildert.

Im RWJ habe ich dazu auch was gefunden:

http://www.rwj-online.de/rwj/service/jagd-recht/schiesnachweis-–-und-was-nun-_6_1446.html

Besonders der Absatz "Wen betrifft der Schießnachweis" ist für die hier gestellte Frage vielleicht ganz interessant.
 
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Sehr interessanter Aspekt !

Läuft der Schießnachweis NRW 2015 nun am 31.12.2015 aus oder erst am 30.03.2016 ?

Wo steht's geschrieben ?


§ 17 a (Fn 16)
Gesellschaftsjagd
(Zu § 16 Abs. 3 BJG)
(1) Gesellschaftsjagden sind Jagden, an denen mehr als vier Personen jagdlich zusammenwirken.
(2) Bewegungsjagden sind alle Jagden, bei denen das Wild gezielt beunruhigt und den Schützen zugetrieben wird.
(3) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild ist der Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit, der nicht älter als ein Jahr sein darf. Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen und das Verfahren für den Nachweis der Schießfertigkeit nach Satz 1 zu regeln.


Deine Frage beantwortet sich aus der hervorgehobenen Passage "nicht älter als ein Jahr", also zählt das Datum der Ausstellung...



Interessanter ist die Auslegung von "...
Wild gezielt beunruhigt und den Schützen zugetrieben wird."


 
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http://www.rwj-online.de/rwj/service/jagd-recht/schiesnachweis-–-und-was-nun-_6_1446.html

Besonders der Absatz "Wen betrifft der Schießnachweis" ist für die hier gestellte Frage vielleicht ganz interessant.



Moin,

im angeführten RWJ-Artikel steht:

"Keinen Schießnachweis benötigen auch Schützen, die nicht an der Bewegungsjagd selbst teilnehmen, sondern lediglich in Nachbarrevieren auf einwechselndes Schalenwild ansitzen."
Ein ganz gefährlicher Satz im Zusammenhang dieses Threads. Denn es kommt auf die Auslegung von "an der Bewegungsjagd selbst teilnehmen" an. Diese Auslegung würde ich nicht einem VG überlassen wollen.

Hierzu ist anzumerken, daß dieser Artikel vom LJV-Justiziar Thies verfasst wurde. Thies ist mehrfach gerade beim Thema Schießnachweis durch Vermelden von extremen Einzelmeinungen aufgefallen (s. dazu bspw. Begriff "Anrührjagd" vs. "Bewegungsjagd"). Zwischen den Zeilen läßt sich leicht herauslesen, was er von dieser dilletantisch gemachten Regelung hält. Im Fall der Fälle wird sich allerdings ein JAB oder Jagdleiter kaum auf Thies berufen können ("Der hat aber gesagt, ...").

Aber: im besagten Artikel kann man auch lesen: "Kommt es bei einer Bewegungsjagd auf Schalenwild zu einem Jagdunfall, den ein Schütze ohne Schießnachweis verursachte, kann Jagdleiter, die die Kontrolle des Schießnachweises versäumten, eine zivil- und strafrechtliche Mitverantwortung treffen."

Letztlich bleibe ich dabei: diese Regelung ist nun in der Welt und jeder Jagdleiter sollte hier die geringste Angriffsfläche für weitere Übergriffe auf die Jagd (als Ganzes) bieten. Macht den Quatsch einfach mit, bis es wieder vernünftige Gesetze (und Gesetzgeber) gibt.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Ich hatte die Diskussion neulich mit einem Juristen (Richter).
Dieser sagte mir, dass der Nachweis ab Datum der Ausstellung ein Jahr gültig sei.

Ist für mich logisch, aber muss auch nicht stimmen!

Edit:
Toxx war schneller!
 
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Sitze ich oder mehrere Jäger in meinem Revier zufällig an während nebenan eine Drückjagd abläuft kann man von mir einen Schießnachweis verlangen? Zumal es ja durchaus Jäger geben soll die nicht über alle Bewegungsjagden in allen Nachbarrevieren informiert sind. Pech gehabt? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!? Schnell abbaumen?
Wenn ich nun an einem Fernwechsel zwei Nachbarreviere weiter ansitze? Was dann? Schießnachweis...? Oder ein BGSler ist nebenan zufällig alleine auf Ansitz, wer sollte den überhaupt kontrollieren?

Was ganz anderes ist es wenn eine "schießnachweispflichtige Bewegungsjagd" durchgefürt wird und der verantwortliche Jagdleiter die teilnehmenden Schützen für das zu bejagende Revier nicht kontrolliert. Da ist es klar das im Fall eines Falles Jagdleiter sowie Schütze dran sind. Darum ging es hier aber nicht.
 
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Sitze ich oder mehrere Jäger in meinem Revier zufällig an während nebenan eine Drückjagd abläuft kann man von mir einen Schießnachweis verlangen?


Moin,

ausschlaggebend dürfte hier (in der Ausgangsfrage des TS) zunächst die gemeinsame Organisation sein:

So, insgesamt 5 Revier, die alle irgendwie benachbart sind, wollen Anfang Januar noch gemeinsam auf Schwarzwild jagen.
(...) Streckelegen und Schüsseltreiben findet wieder zusammen statt.

Und: wenn Dir jemand so richtig an den Karren fahren will, trägst Du möglicherweise die Beweislast, die "Zufälligkeit" der Sammel-Ansitzjagd im Nachbarrevier der Bewegungsjagd nachzuweisen. Vor Gericht werden solche Sachverhalte dann häufig mit den einleitenden Worten "Nach erfahrungsgemäßer allgemeinen Lebenswirklichkeit..." geklärt. Ich verstehe nicht, warum man sich freiwillig - ohne Not - in die Defensive drängen lassen muss. Du kannst die Regelung genauso für Unfug halten und Dich dennoch daran halten, solange sie besteht.


Nachtrag: Es geht hier nicht um den einzelnen JES-Inhaber im Nachbarrevier der Bewegungsjagd, der einsam am bekannten Fernwechsel hockt, sondern um eine Gesellschaftsjagd (= mehr als vier jagdlich zusammenwirkende Jäger, wo auch Sammelansitze mit großflächiger Jagdabdeckung dazu zählen) im angrenzenden Revier und ob man Teil der Corona ist oder nicht. Bei gemeinsamer Ansprache und gemeinsamen Streckelegen dürfte dies wohl recht eindeutig zu beantworten sein!


Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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servus

Moin,

ausschlaggebend dürfte hier (in der Fage des TS) zunächst die gemeinsame Organisation sein:



Und: wenn Dir jemand so richtig an den Karren fahren will, trägst Du möglicherweise die Beweislast, die "Zufälligkeit" der Sammel-Ansitzjagd im Nachbarrevier der Bewegungsjagd nachzuweisen. Vor Gericht werden solche Sachverhalte dann häufig mit den einleitenden Worten "Nach erfahrungsgemäßer allgemeinen Lebenswirklichkeit..." geklärt. Ich verstehe nicht, warum man sich freiwillig - ohne Not - in die Defensive drängen lassen muss. Du kannst die Regelung genauso für Unfug halten und Dich dennoch daran halten, solange sie besteht.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.

also:

Uneingeschränktes Ansitzverbot im eigenen Revier für sich und seine Jagdgäste, wenn nebenan im revier eine "Bewegungsjagd" stattfindet !

Jawoll... typisch deutsch !

" Leck misch in de Täsch! "


Frohe und beschauliche Festtage noch :cheers:
 
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also:

Uneingeschränktes Ansitzverbot im eigenen Revier für sich und seine Jagdgäste, wenn nebenan im revier eine "Bewegungsjagd" stattfindet !

Jawoll... typisch deutsch !



Och Zipfla,

lies bitte vollständig. Erstmal ist von "Verbot" überhaupt keine Rede. Und dann kommt es, wie nun bereits in epischer Breite dargelegt, auf die genauen Umstände an. Und nur auf diese habe ich mich bezogen.

Erfahrungsgemäß musst Du das Ticket für ein "Kopf-Rumpf"-Foto auch dann bezahlen, wenn Du die Geschwindigkeitsbegrenzung selbst für Unsinn hälst. Das wird wohl auch bei Euch im Land der Schluchten so sein. Und es gibt Kraftfahrer, die halten sich an Regeln, weil ihnen der eigene Geldbeutel näher ist, als das Aufstampfen mit dem Fuss. Das hat nichts mit (deutschem) "vorauseilendem Gehorsam" zu tun, sondern einfach mit der Einsicht, daß der Staat bereits genügend für seine Zwecke abzwackt und man mit seiner (bereits versteuerten) Kohle auch andere schöne Dinge tun kann.

Also, schau bitte mal die mögliche Sanktion für einen Verstoß gegen diese Regelung an und überlege dann von Grund auf neu, ob "ziviler Ungehorsam" an dieser Stelle sinnvoll erscheint.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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Och Zipfla,

lies bitte vollständig. Erstmal ist von "Verbot" überhaupt keine Rede. Und dann kommt es, wie nun bereits in epischer Breite dargelegt, auf die genauen Umstände an. Und nur auf diese habe ich mich bezogen.

...
Beste Grüße,
Schnepfenschreck.

Du konstruierst de facto ein Verbot, mit deiner Auffassung.. ich habe schon in meiner ersten Antwort nachgedacht ;)

Also, das Fallbeispiel:

- ich lade für den Tag X einige meiner Jagdfreund zum Gemeinschatsansitz in meinen ~ 999Ha ein
- im Nachbarrevier findet eine Drückjagd statt
- weder ich noch meine eigenen Jagdfreunde stehen bei der traditionell üblichen morgendlichen Ansprache vor Ort dabei !!
- in meinem Revier geht weder jemand mit Hund, noch ohne Hund durch, in meinem Revier beunruhigt niemand das Wild

- einzig wenn Wild in meinem Revier fallen würde, käme es der optischen Aussenwirkung und Vermittlung des Sinnes der notwendigen Jagd öffentlichkeitswirksam wegen zur im Nachbarrevier gelegten Strecke dazu gelegt
- der Pfarrer der Gemeinde liest dort eine Messe, zum Fest der Feste !
- wir gehen hinterher alle zusammen ins Wirtshaus und treiben die Schüssel rundum, auf gut nachbarschaftlich freundlicher Basis.

- ich schicke deshalb meine Jagdfeunde und mich gleich frühmorgens wieder nach Hause, lasse auf meinen ~ 999Ha niemanden an diesem Tag ansitzen und jagen, ich verleugne mein eigenes Jagdrecht an diesem Tage und nehme es nicht wahr, nur weil niemand in meinem Revier einen Schießnachweis vorweisen kann ??

Das musst Du mir jetzt bitte nachvollziehbar erklären, weshalb ich das tun sollte ?


Wer beliebt hier eigentlich zu Scherzen :what:

Vielleicht sollte endlich mal Jemand Jemanden suchen, mit dem er zusammen gegen dieses unsägliche Entwicklung vor Gericht zieht und sich die Kosten teilt ?

Darfst Dir sicher sein, hier wenn das so wäre, ich wäre der Erste, der die Landesregierung vor den Kadi zerrt!
 
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also:

Uneingeschränktes Ansitzverbot im eigenen Revier für sich und seine Jagdgäste, wenn nebenan im revier eine "Bewegungsjagd" stattfindet !

Jawoll... typisch deutsch !

" Leck misch in de Täsch! "


Frohe und beschauliche Festtage noch :cheers:

Gibs auf ,ist verlorene Müh,wenn man das hier so ließt dann warten nur einige darauf das die Politik
noch mehr reguliert und die Jäger selber tragen im Forum dazu bei das JA keine Fehler entstehen.

Frohe Festtage noch:cheers:

Gruß Seppel
 

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