Guten Abend,
nachdem ich seit langer Zeit immer nur mitgelesen habe, kann ich nun evtl. auch etwas zur Diskussion beitragen:
Das MSZU hatte in der Vergangenheit nach dem Schieskino eine Teilnahmebestätigung (DIN-A 4 Ausdruck) ausgestellt, dafür wurden mindestens 20 Schuß gefordert.
Die aktuell verwendete Karte für den Übungsnachweis im Jagdscheinformat wurde, soweit ich mich richtig erinnere, schon vor der ganzen Diskussion um das neue JWMG in BW eingeführt, incl. der geforderten 12 letalen Treffer.
Damals wie heute hat jedoch nie jemand meine Schüsse (oder die der anderen) gezählt, letale oder sonstige Treffer erfasst o.ä. (sehr penibel erfaßt und abgerechnet werden nur Wand-, Decken- und Bodentreffer...). Den Stempel auf die Karte gibts dann auch an der Kasse, da ist die Aufsicht aus dem Kino auch schon lange wieder auf dem Stand und könnte auch gar nichts zur Trefferquote sagen.
Von daher: meines Erachtens kein Thema, solange sich der Gesetzgeber daran kein Beispiel nimmt und in die sachlichen Verbote der JWMG oder die DVO aufnimmt.