- Registriert
- 21 Feb 2006
- Beiträge
- 5.850
Ich war heute in einem Laser-Schießkino und der Betreiber schwört Stein und Bein, dass das dortige Schießen als Nachweis anerkannt wird.
Der ist übrigens Betreiber einer recht gut gehenden Jagdschule und Flintenobmann des dortigen KJV.
Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass Laser-Schießkino-Besuch nicht ausreicht, kann mir da mal jemand eine Quelle nennen?
Edith meint, ich sollte bemerken, dass B-W gemeint ist.
Der ist übrigens Betreiber einer recht gut gehenden Jagdschule und Flintenobmann des dortigen KJV.
Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass Laser-Schießkino-Besuch nicht ausreicht, kann mir da mal jemand eine Quelle nennen?
Edith meint, ich sollte bemerken, dass B-W gemeint ist.