Schiessnachweis BaWü - jetzt diktieren die Schiesskinos die Bedingungen...

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Ich war heute in einem Laser-Schießkino und der Betreiber schwört Stein und Bein, dass das dortige Schießen als Nachweis anerkannt wird.
Der ist übrigens Betreiber einer recht gut gehenden Jagdschule und Flintenobmann des dortigen KJV.
Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass Laser-Schießkino-Besuch nicht ausreicht, kann mir da mal jemand eine Quelle nennen?

Edith meint, ich sollte bemerken, dass B-W gemeint ist.
 

Fex

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Nochmals in aller Deutlichkeit - das neue JWMG in Baden-Württemberg verlangt nur, dass geübt wird.
Eine weitere Vorgabe, insbesondere WIE geübt wird, ist im Gesetz nicht vorgegeben!

(1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,

  1. ohne eine innerhalb der zurückliegenden 12 Monateunternommene Übung in der Schießfertigkeit an Be-wegungsjagden teilzunehmen oder mit Schrot aufVögel zu schießen,








Es reicht also, die Frage nach einem Übungsnachweis mit einem "Ja, ich habe geübt" zu beantworten.
Üben musst du übrigens nur, wenn du an Bewegungsjagden teilnimmst oder auf Vögel jagst.
 
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Es reicht aus rechtlicher Sicht, was ein klares Zeugnis über die Kompetenz der Gesetzgebungskompetenz ablegt.

Was hingegen die Jagdleitung fordert, steht auf einem anderen Blatt. Das können Schießkinobesuche, die Keilernadel in platin mit Smaragd am Bande, Mindestkaliber, rosa Tütüs, ein eigener Sherpa oder Hundeschutzjacken sein.

Beim Forst bspw. wird mindestens ein dokumentiertes Übungsschießen auf lfd. Keiler oder im Schießkino gefordert, oft auch nach wie vor die Keilernadel.
 
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Nirgendwo. Man muss geübt haben. Wir beide treffen uns bei mir im Revier, du schiesst zweimal auf einen Tannenzapfen und ich bescheinige dir die Übung.
Ohoh, da wäre ich vorsichtig:

WaffG, §13, Abs. (6):
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen;...

Mit Übungsschießen wäre ich vorsichtig.
 

Fex

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ich denke, zweimal auf ein Ziel zu schiessen fällt eindeutig unter An- und Einschiessen. Und geübt habe ich damit auch.
 
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Sollten die dabei bleiben, wäre ernsthaft darüber nachzudenken, den eigenen Mitgliedern anzuraten, Ulm zu meiden.

Auch bei anderen Schießkinos habe ich bereits rechtlichen groben Unfug wahrgenommen. Da wird es jedoch in Kürze ein Gespräch geben.

Mal sehen, wie die Praxis in Zukunft aussieht. Davon werde ich die Entscheidung abhängig machen.

WH

ua
 
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und weiß ganz gut, wann ich wirklich blockiere und wann nicht..
So so.
Wird ja auch einen Grund haben warum jetzt Buchungsgebühren anfallen wenn man seinen Termin kurzfristig absagt.

Schade das die mit dem Übungsnachweis jetzt so ein hick hack dort machen,
war sonst immer ein ganz simpler Schrieb den man dort erhalten hat.

Edith fragt : wie sieht es aus wenn man dort sein Schießbuch abstempeln lässt? Da hat es, zumdindest bei mir, keinen Platz um irgendwelche Trefferangaben zu machen. Trotzdem ist der Nachweis der Übung erbracht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Fex hat das rechtlich vorgeschriebene benannt.

Es ist schade, dass es gerade im Südwesten von BW kein Schießkino gibt - wenn ich nach Ulm will, muss ich einen Tag Urlaub nehmen, wer macht das schon, wenn er nicht gerade DJNomade ist, mehr als einmal im Jahr, wenn überhaupt. Wenn es mehr Kinos gäbe, würde die Konkurrenz untereinander auch das ein- oder andere regeln. So bleibt eben nur das Fahrschwein in der Nähe.

Die im Gesetz vorgegebene Regelung ist im Übrigen gerade kein Beispiel für grünrote Regelungswut, wie ein Blick nach NRW (und weitere Länder?) zeigt. Ich würde die alternativen Übungsmöglichkeiten aber nicht breittreten, sonst wird da auf Druck interessierter Verbände im nächsten Jahr nachgesteuert, wenn die Landtagswahl kein neues Ergebnis bringt, was aus heutiger Sicht durchaus möglich ist.
 
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So so.
Wird ja auch einen Grund haben warum jetzt Buchungsgebühren anfallen wenn man seinen Termin kurzfristig absagt.
Jep, soso. Früher wurde Schießzeit abgerechnet, jetzt will man das halt scheinbar nicht mehr so machen. Finde ich persönlich sehr schade, weil ich da auch öfter ein- oder umschieße. Da weiß man eben nie genau, braucht man ne Stunde oder ist man in 10 Minuten durch. Aus unternehmerischer Sicht ist das Gebahren natürlich nicht völlig unverständlich. Muss jetzt aber auch gar nicht weiter thematisiert werden. Das ist lediglich mein ganz persönliches Problem, das ich mir gestattet habe am Rande zu äußern.

Edith fragt : wie sieht es aus wenn man dort sein Schießbuch abstempeln lässt? Da hat es, zumdindest bei mir, keinen Platz um irgendwelche Trefferangaben zu machen. Trotzdem ist der Nachweis der Übung erbracht.
Das langt, um den rechtlichen Forderungen Genüge zu tun. Wenn die das dann nicht machen wollen, kommst danach bei mir vorbei, ich unterschreibs dir. Sind nur 20 Minuten Fahrt.
 
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Wo wäre das nachzulesen? Rechtlich gefordert wird lediglich, dass geübt wird. Mehr nicht. Wo, wie, was, wie oft, mit welcher Quote etc. - darüber wird kein Wort verloren. Es besteht auch keinerlei Dokumentationspflicht. Warum soll ich das dann nicht unterschreiben können?

Koi Sorg, i unterschreibs dir au, wenn die 12 mal ned triffsch... :p
 
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Nochmals in aller Deutlichkeit - das neue JWMG in Baden-Württemberg verlangt nur, dass geübt wird.
Eine weitere Vorgabe, insbesondere WIE geübt wird, ist im Gesetz nicht vorgegeben!

(1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,

  1. ohne eine innerhalb der zurückliegenden 12 Monateunternommene Übung in der Schießfertigkeit an Be-wegungsjagden teilzunehmen oder mit Schrot aufVögel zu schießen,





Es reicht also, die Frage nach einem Übungsnachweis mit einem "Ja, ich habe geübt" zu beantworten.
Üben musst du übrigens nur, wenn du an Bewegungsjagden teilnimmst oder auf Vögel jagst.

Merci bien!
Mein Wissen über das JWMG ist (noch) lückenhaft, da mein Revier in R-P liegt und ich lediglich an einigen Drückjagden in B-W teilnehmen werde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Und das ist ja nur auf einem Stand möglich, oder hast du im Revier die Möglichkeit auf den laufenden Keiler oder Tontauben zu schießen? :p

Das wird ja nicht explizit gefordert:

(1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,


  1. ohne eine innerhalb der zurückliegenden 12 Monateunternommene Übung in der Schießfertigkeit an Be-wegungsjagden teilzunehmen oder mit Schrot aufVögel zu schießen,
 
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Das wird ja nicht explizit gefordert:

(1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,


  1. ohne eine innerhalb der zurückliegenden 12 Monateunternommene Übung in der Schießfertigkeit an Be-wegungsjagden teilzunehmen oder mit Schrot aufVögel zu schießen,
Und wo übst du im Revier den Schrotschuss?

Ich weiß, es ist nicht explizit geregelt was unter Übung zu verstehen ist.
Durch absichtliches blöd stellen wird es aber nicht besser und nachher wird dann wieder irgendwas vorgegeben was einem auch nicht passt.
 

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