Schiessnachweis BaWü - jetzt diktieren die Schiesskinos die Bedingungen...

G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest

Das ist wohl der aktuelle Preis, der mir auch von anderen Ständen bekannt ist. Wobei die Laminatkarte schon luxuriös ist, bei anderen blechst du 20€ nur für den Stempel und die Unterschrift in deinem eigenen mitgebrachten Nachweisheft. Mal angenommen es kommen 10 Jäger am Tag auf den Stand... dann klingeln 200€ für 10 Unterschriften und Stempelabdrücke in der Kasse.
 
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Das ist wohl der aktuelle Preis, der mir auch von anderen Ständen bekannt ist. Wobei die Laminatkarte schon luxuriös ist, bei anderen blechst du 20€ nur für den Stempel und die Unterschrift in deinem eigenen mitgebrachten Nachweisheft. Mal angenommen es kommen 10 Jäger am Tag auf den Stand... dann klingeln 200€ für 10 Unterschriften und Stempelabdrücke in der Kasse.
Dass die für was laminiertes ein paar Euronen verlangen, o.k. - aber für den Stempel in den Faltpapp-Schiessnachweis habe ich bisher nichts löhnen müssen, nicht mal für den Faltpappwisch.
 
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Grad mache s Maul zua!
Also 's Mszu (die Standaufsicht) hat bei mir NIE die Anzahl der Schüsse oder die Art der Treffer gezählt / gewürdigt oder sonst etwas derartiges getan!
Bestätigt wurde stets das ÜBEN! Nichts anderes! Und zwar auf dem hauseigenen Postkärtle aka Übungsnachweis!

Für die LJV-Keilernadel sieht es anders aus, was ja mehr als ok ist. DA gelten die gleichen Regeln wie beim LJV.

Und die Stempel kosten nichts, null, niente! Murmeln kann jeder mitbringen, Mann muss nicht während der JJ-Ausbildung mit "KK" schießen und, dass man den Stand für 30' oder länger bucht und zahlt.... Ja hallo, wenn bringt jetzt das ins Armenhaus? Außerdem drängelt da dann auch niemand!
Also, regt Euch über Dinge auf, über die sich das Aufregen lohnt!

Btw, das war ja die Frage, 2 der Mitarbeiter habe ich zu diesem Unfugs-streiche g setze ck-stext befragt, beide wussten nichts von dieser Einschränkung und, ES JUCKT SIE AUCH NICHT, DASS DA SO 'WAS STEHT!

Und zur Klarstellung: Ich bekomme nichts für meine posts!

Zur Streithanselei schweige ich besonders laut!

Ciao!

PS @Sumpfsau::cheers:
 
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anonym

Guest
Übungsnachweis Schießkino:
Es werden mindestens 20 Schuss, stehend freihändig mit einem hochwildtauglichen Kaliber abgegeben.
Dabei werden auf 25 M bis 100 M Filmsequenzen mit Schwarzwild, Rehwild und Rotwild beschossen.
Die Übung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn 12 letale Treffer erreicht werden.
Federwildbejagung
Übungsnachweis Flinte:
Es werden mindestens 20 Schuss, stehend freihändig mit einem Schrot-Kaliber abgegeben.
Dabei werden 10 Rollhasen und 10 Wurfscheiben beschossen. Die Übung ist erfolgreich abgeschlossen,
wenn jeweils mindestens 5 Treffer erzielt werden.

Grad mache s Maul zua!
Also 's Mszu (die Standaufsicht) hat bei mir NIE die Anzahl der Schüsse oder die Art der Treffer gezählt / gewürdigt oder sonst etwas derartiges getan!
Bestätigt wurde stets das ÜBEN! Nichts anderes! Und zwar auf dem hauseigenen Postkärtle aka Übungsnachweis!
...

Zur Streithanselei schweige ich besonders laut!

Langom, es bleibt dabei:
das MSZU definiert in seiner Werbung "Anforderungen" an den Übungsnachweis, die so im JWMG oder in der DVO nicht vorgegeben werden und suggeriert, dass diese Anforderungen zur Erlangung des Übungsnachweises erforderlich sind:
"Die Übung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn 12 letale Treffer erreicht werden." bzw. "Die Übung ist erfolgreich abgeschlossen,
wenn jeweils mindestens 5 Treffer erzielt werden.
"
Diese Anforderungen an Treffer gibt es nicht, sie quasi als zwingend darzustellen ist schlicht unseriös oder, alternativ inkompetent.
Auch wenn das im Stand vielleicht anders gehandhabt wird.

Besonders laut schweigen ist im Übrigen vielleicht der richtige Ansatz, wenn man die Anforderungen des JWMG nicht kennt, bzw. den Thread nicht genau gelesen hat.
 
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Na dann will ich mal Schießnachweishefte verkaufen.

Die gibt es bei uns gratis und die Unterschrift ebenso gratis dazu, wenn geübt wurde.

Geschäfttüchtiges Ländle Bawü. :thumbdown:
 

Fex

Moderator
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Der Herr Lagom möge mal sein Postfach leeren... :cool:
 
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Langom, es bleibt dabei:
das MSZU definiert in seiner Werbung "Anforderungen" an den Übungsnachweis, die so im JWMG oder in der DVO nicht vorgegeben werden und suggeriert, dass diese Anforderungen zur Erlangung des Übungsnachweises erforderlich sind:
Was einen nur dann wirklich beeindrucken kann, wenn man den Gesetzestext und den des begleitenden Beiwerkes nicht kennt! Gell?

"Die Übung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn 12 letale Treffer erreicht werden." bzw. "Die Übung ist erfolgreich abgeschlossen,
wenn jeweils mindestens 5 Treffer erzielt werden.
"
Diese Anforderungen an Treffer gibt es nicht, sie quasi als zwingend darzustellen ist schlicht unseriös oder, alternativ inkompetent. ...
Weshalb dann gleich zu massiven Mitteln geraten wird?

Besonders laut schweigen ist im Übrigen vielleicht der richtige Ansatz, wenn man die Anforderungen des JWMG nicht kennt, bzw. den Thread nicht genau gelesen hat.

Oder wenn man nicht weiß / versteht, welche historische Formulierung da gemeint war!
Aber natürlich auch dann, wenn es sich so verhalten sollte, wie Du in meinem Fall irrig annimst! Oder wie war das sonst zu verstehen?

Btw, § 34 RVG sieht (sogar) Gebühren für das Nichtstreiten vor....... Also?
 
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Verschrei´s ned, ich muss eh bald meine Schwiegerleut in LB besuchen :lol: ...

Ha, ha, LB ist für mich auch nicht so weit, und ich könnte ja ebenfalls auf das Fex'sche Tannenzapfen-Angebot zurückkommen...

Nein, im Ernst. Ich fahre zum Schießkino Vogel nach Östringen; fand ich bisher (auch ohne Zwangs-Übungsnachweis) eigentlich immer gut.
 

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