Schießen mit Fernlicht....

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Hallöle

also folgendes Szenario:
Der Jäger X fährt vom abendlichen Ansitz mit seinem Auto (Waffe entladen, usw -alles vorschriftsgemäß) heim. Kurz bevor er sein Revier verlässt, sieht er im Scheinwerferlicht zwei Füchse.
Durch das Blenden bleiben sie sitzen, der Jäger X hält an, macht den Motor aus, lässt das Fernlicht an, lädt seine Waffe und läuft ein paar Meter weg vom Auto, um an einem Baum anzustreichen.... Dann beschießt er einen davon

Was sagt das Gesetz? Unwaidmännisch ist es ja,. aber was sagt das Recht?

Gruß


PS: Was wäre wenn der Jäger X heimgelaufen wäre und zufällig ein fremdes Auto gehalten hätte und er somit die Möglichkeit wahr nahm zu schießen!?
 
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hast du die jagdprüfung? wenn ja dann hast du sicher mal was über künstliche lichtquellen bei der jagd gelernt oder? :roll:
 
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Das Recht sagt: der mann ist seinen jagdschein los, wenn es ihm jemand beweisen kann. und dazu muss er ihn, den schuss und die füchse filmen. Ansonsten sagt der held einfach: ich? mit licht? niemals! und das wars dann...
 

MAG

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Die Frage von Tierdoktor ist gar nicht so einfach zu beantworten.

Wenn ich bei uns im Revier Kaninchen schießen will, dann kann ich das am Rand der Autobahn oder Landstraße immer rund um die Uhr machen, da ja immer ausrechend Licht vorhanden ist, das ist auch legal. Wenn ich aber die Lichquelle selber verursache, weil ich das Fernlicht eingeschaltet lasseist das im Prinzip genau so, als ob ich einen Scheinwerfer verwenden würde.

Den Jagdschein bist Du auf jeden Fall, selbst wenn man es Dir beweisen könnte, nicht los, da nur ornungswidrig und nicht strafbar.

sollte ich mal mit Licht schießen und auch noch erwischt werden: Dann habe ich eben auf Ratten geschossen und leider gefehlt.

Gruß
MAG
 
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MAG schrieb:
Die Frage von Tierdoktor ist gar nicht so einfach zu beantworten.

Doch: verboten.

MAG schrieb:
sollte ich mal mit Licht schießen und auch noch erwischt werden: Dann habe ich eben auf Ratten geschossen und leider gefehlt.

Bloß blöd, wenn der, der Dich erwischt hat, dann den Bock findet...
 

MAG

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@ winzi

Den Bock habe ich schon früher erlegt, wollte den jetzt nur bergen, als ich sah wie sich schon eine Wanderatte an dem Bock zu schaffen machen wollte...

Gruß
MAG, der grundsätzlich kein Schalenwild mit Licht schießt egal ob verboten oder erlaubt.
 
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MAG schrieb:
Wenn ich bei uns im Revier Kaninchen schießen will, dann kann ich das am Rand der Autobahn oder Landstraße immer rund um die Uhr machen, da ja immer ausrechend Licht vorhanden ist, das ist auch legal.
Nein, ist es streng genommen nicht!

19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist
5.
a)
künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;

Im Gesetzestext werden künstliche Lichtquellen generell verboten. Künstliche Lichtquellen sind auch Scheinwerfer von zufällig vorbeifahrenden Fahrzeugen, oder Lichtquellen von benachbarten Gebäudekomplexen.
 
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Im Gesetzestext werden künstliche Lichtquellen generell verboten. Künstliche Lichtquellen sind auch Scheinwerfer von zufällig vorbeifahrenden Fahrzeugen, oder Lichtquellen von benachbarten Gebäudekomplexen.

Theoretisch ist das schon so richtig.

Ich hatte mal am Stadtrand von Berlin (Spandau) mit einem Bundesbruder eine Jagd gepachtet. Die Lichtquellen der Stadt strahlen dermaßen, dass man nie
den Mond gebraucht hätte.

Sind jetzt alle um Berlin jagenden Jäger Straftäter, weil ihr Jagdgebiet permanent künstlich beleuchtet wird??

Wohl kaum.[/quote]
 
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ulle schrieb:
MAG schrieb:
Wenn ich bei uns im Revier Kaninchen schießen will, dann kann ich das am Rand der Autobahn oder Landstraße immer rund um die Uhr machen, da ja immer ausrechend Licht vorhanden ist, das ist auch legal.
Nein, ist es streng genommen nicht!

19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist
5.
a)
künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;

Im Gesetzestext werden künstliche Lichtquellen generell verboten. Künstliche Lichtquellen sind auch Scheinwerfer von zufällig vorbeifahrenden Fahrzeugen, oder Lichtquellen von benachbarten Gebäudekomplexen.

Ulle, nicht ganz richtig. Ist genauso, wie aus dem Auto schießen. Es bezieht sich beides auf Wild! Da die gefehlte Ratte aber kein Wild ist......
 
A

anonym

Guest
Zählen Ratten zum Raubzeug? Ich denke nein und wenn das so ist, darfst du aus versicherungstechnischen Gründen auch nicht auf Ratten schießen.
 
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Targethunter schrieb:
Ulle, nicht ganz richtig. Ist genauso, wie aus dem Auto schießen. Es bezieht sich beides auf Wild! Da die gefehlte Ratte aber kein Wild ist......

.....und auch nicht als Hund oder Katze durchgeht.......... :roll:

basti
 
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Forestgump schrieb:
Die Antwort ist eigentlich ganz einfach:

So lange Jäger X sich dabei nicht von Y beobachten lässt und auch der Trachtenverein nicht zufällig vorbeikommt, ist es furchtbar egal. Denn wie heißt es so schön: Wo kein Kläger da kein Richter. Solange das Gesetz nichts davon weiß, wird es auch kein Wort darüber verlieren.

Manche Dinge gehen halt nur, wenn man ohne Publikum ist und sich dazu noch eine blitzartiger Anfall von Alzheimer gesellt.

Das gilt wohl so ziemlich für jedes Gesetz. Jeder weitere Kommentar überflüssig... :roll:
 

MAG

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@30-06spr.

Ja, Ratten sind Raubzeug und dürfen im Rahmen des JAgschutzes getötet werden. Man könne natürlich auch sagen, man wolle mit Licht auf eine Katze schießen (auch legal), aber Ratten hört sich halt besser an.

Gruß
MAG
 

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