Schießen mit Bajonett verboten?

A

anonym

Guest
Mouseshoot schrieb:
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für den Umgang mit Waffen und
Munition sowie für die Ausübung der Jagd.
§ 2 Waffen und Munition
(1) Es dürfen nur Schusswaffen verwendet werden, die den Bestimmungen
des Waffengesetzes entsprechen und nach dem Bundesjagdgesetz
für jagdliche Zwecke zugelassen sind. Die Waffen müssen funktionssicher
sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Durchführungsanweisung zu Absatz 1
1. Eine Waffe ist z. B. funktionssicher, wenn sie zuverlässig gesichert
werden kann, ihr Verschluss dicht ist und wenn sie keine Laufaufbauchungen,
Laufdellen oder die Funktionssicherheit beeinträchtigende
Rostnarben aufweist.
2. Keine bestimmungsgemäße Verwendung ist z. B. die Benutzung der
Waffe zum
− Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen,
− Aufstoßen von Hochsitzluken,
− Erschlagen des Wildes.


Tzz.......

Es ist und bleibt Blödsinn, egal was Du hier aufführst. Das Abstechen oder Abfangen mit einem Seitengewehr als Zusatzoption auf einer entsprechend dafür ausgestatteten Waffe ist selbstverständlich dann auch eine bestimmungsgemäße Verwendung dieser Waffe und kann aus diesem Grund und diversen anderen Gründen gar nicht unter die o.g. Tätigkeiten fallen. Unglaublich, was hier ein Mist von absoluten Laien gepostet wird..............
 
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Sportschützen:
Mit aufgepflanztem Seitengewehr aufm Schießstand würde ich erstmal nicht schießen, solange es keine passende Sportordnung gibt. Kreative Menschen behaupten jetzt, dass die Sportordnung nirgends die Sache mit dem Bajonett regelt und daher eine Durchführung nach Sportordnung auch mit Bajonett machbar ist.

Böse Menschen jedoch werden im Gebrauch des Bajonetts einen militärischen Charakter feststellen und einfach mal kampfmäßiges Schießen unterstellen. Das Ergebnis von kampfmäßigem Schießen kann im GAU mit einem Widerruf im Sofortvollzug enden. Also VORSICHT. Für IPSC Schützen oder andere Dynamiker mit Schieß-Speer gilt DOPPELVORSICHT.

Der einzig wirksame Schutz gegen die Unterstellung des kampfmäßigen Schießens wären andere Vorteile, welche das aufgepflanzte Bajonett dem Schützen gibt, aber mir fällt dazu nichts ein…..
 

JMB

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War da nicht 'was, dass manche Waffen mit aufgepflanztem Bajonett besser schießen?
War da nicht 'was mit dem Dragunov oder war das eine Mär aus dem Kalten Krieg?


WaiHei
 
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@lubov: Gut das ich kein Sportschütze bin! :12:


JMB schrieb:
War da nicht 'was, dass manche Waffen mit aufgepflanztem Bajonett besser schießen?
War da nicht 'was mit dem Dragunov oder war das eine Mär aus dem Kalten Krieg?

Ich meine auch gelesen zu haben das die mit aufgepflanztem Bajonett eingeschossen wurden und daher ohne "Laufgewicht" eine "leicht" andere Trefferlage hatten.

Markus
 
A

anonym

Guest
Hallo Markus,

zum Anschießen des SWD Dragunow steht in der "Ausbildungsvorschrift zum Gewehr D" (A050/1/723) des Ministeriums für Nationale Verteidigung (DDR) unter VII. Nr. 71:

Das Gewehr ist von dem Scharfschützen, der das Gewehr übernommen hat, unter Anleitung des Vorgesetzten anzuschießen (ohne Seitengewehr). ...

Gruß,

Bernhard
 
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Haubentaucher schrieb:
@lubov: Gut das ich kein Sportschütze bin! :12:


JMB schrieb:
War da nicht 'was, dass manche Waffen mit aufgepflanztem Bajonett besser schießen?
War da nicht 'was mit dem Dragunov oder war das eine Mär aus dem Kalten Krieg?

Ich meine auch gelesen zu haben das die mit aufgepflanztem Bajonett eingeschossen wurden und daher ohne "Laufgewicht" eine "leicht" andere Trefferlage hatten.

Markus
Ich glaube, das verwechselst du mit dem Mosin Nagant. Da war das so bis das Dreikant-Klappbajonett eingeführt wurde. So einen habe ich und ich bilde mir ein, dass ich mit ausgeklapptem Bajonett minimal kleinere Streukreise hinbekomme.
 
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lubov schrieb:
Sportschützen:
Mit aufgepflanztem Seitengewehr aufm Schießstand würde ich erstmal nicht schießen, solange es keine passende Sportordnung gibt. Kreative Menschen behaupten jetzt, dass die Sportordnung nirgends die Sache mit dem Bajonett regelt und daher eine Durchführung nach Sportordnung auch mit Bajonett machbar ist.

Böse Menschen jedoch werden im Gebrauch des Bajonetts einen militärischen Charakter feststellen und einfach mal kampfmäßiges Schießen unterstellen. Das Ergebnis von kampfmäßigem Schießen kann im GAU mit einem Widerruf im Sofortvollzug enden. Also VORSICHT. Für IPSC Schützen oder andere Dynamiker mit Schieß-Speer gilt DOPPELVORSICHT.

Der einzig wirksame Schutz gegen die Unterstellung des kampfmäßigen Schießens wären andere Vorteile, welche das aufgepflanzte Bajonett dem Schützen gibt, aber mir fällt dazu nichts ein…..

im §6 AWaffGV sind eigentlich die nicht zulässigen Gewehrtypen benannt, von ggf unzulässigen Anbauteilen ist dort nicht die Rede.
Allenfalls ist vom Erwecken des >Anscheines eines Vollautomaten< die Rede, nicht jedoch von anderem.
Wie steht es mit MFD, Komp., etc.? Haben die keinen militärischen Charakter?

In der Sportordnung für Schießstände (,welche natürlich für die angestellten rechtlichen Betrachtungen zunächst weniger von Bedeutung ist,) ist von >handesüblichen< Jagdwaffen die Rede. Unzulässig wären im Vorderschaft/Laufbereich allein >verstellbare< Vordergewichte. Nur die Gewichtsbegrenzung auf 5kg bei einer Gesamtlänge von max. 1,15 m sind einzuhalten.

Im §7 werden die dynamischen Disziplinen besprochen. Aber auch hier geht es um das Wesen des Schießens an sich, nicht um die genutzte Waffe bzw. deren Anbauteile, sofern diese nicht verboten sind.

Ein Bajonett ist nicht verboten.

Das Konstrukt eines >militärischen Charakters< darf sich also nur von den genannten § herleiten, was ein Bajonett als militärisch ausklammern würde.
 
A

anonym

Guest
Haubentaucher schrieb:
@lubov: Gut das ich kein Sportschütze bin! :12:

Es ist auch für Sportschützen nicht verboten, also keine Bange.

Bei einem aufgepflanztem Bajonett von Kampfschießen zu schwadronieren ist schon mehr als weit hergeholt, nachvollziehbare Gründe für das aufgepflanzte Seitengewehr wurden ja hier einige genannt, obwohl es nicht mal auf diese ankäme. Von Kampfschießen kann man nur reden, wenn man nicht im Kampfschießen ausgebildet wurde und / oder nicht weiß, was das ist. Wie Politiker halt auch.

Wenn man teils wie der und mancher Andere immer die Extreme anführt, die passieren könnten, für rechtswidriges Behördenhandeln bis hin zur Rechtsbeugung eintritt, oder die Rechtslage gar nicht zu kennen scheint, dann geht man am besten nicht mehr vor die Haustür, es könnte ja auch schließlich jemand annehmen, dass man nicht im Zusammenhang mit seinem Bedürfnis unterwegs ist. Ergebnis: Waffen futsch :) Sofortvollzug :) Nee.......oder ?
Wer ständig dem Unterlassen das Wort redet, obwohl Tun noch möglich wäre, Vorschriften bis zur Rechtsbeugung gegen den Bürger auslegt, der hat sich selbst meilenweit vom in der Verfassung stehenden Sollzustand "Rechtsstaat" entfernt positioniert. Okay, wir haben tatsächlich weitgehend keinen mehr, auch und erst recht für Waffenbesitzer vielfach nicht mehr, aber daran sind auch solche Leute mit schuld, die anhand möglichem rechts- oder sogar verfassungswidrigem Behördenhandeln schon als Bedenkenträger auftreten und vom -zulässigen- Tun abraten. Aber die brauchen das scheinbar.......

Wegen solcher Leute werden auch vielfach Fundwaffen gar nicht mehr gemeldet. Im günstigsten Fall bleiben sie nur da liegen, wo sie aufgefunden wurden, im ungünstigsten Falle erhöhen sie die ZUR VERFÜGUNG stehenden Schwarzwaffenbestände, weil kaum jemand so blöd ist, eine gefundenen Waffe zu melden, wenn man sie ihm trotz vorhandener Erwerbserlaubnis wieder wegnehmen würde. Und diejenigen, die gar keine Erlaubnis haben, die melden erst recht nicht mehr. Ja, unser Affengesetz erhöht zweifellos die Sicherheit Deutschlands. Zusammen mit den Lubovs auf den Ämtern. Mist, ich find grad meinen Sarkasmussmilie nicht mehr in meiner Kiste *wühl**such**schwer atme*
 
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@14jetjunior
Ich kann Deiner Begründung nicht widersprechen.
Es ist nur so, dass ich trotzdem nicht (öffentlich) mit einem Bajonett auf der Flinte ballern werde. Die Gefahr ist wie von mir beschrieben und nur weil wir nicht wissen wie dick das Eis ist, bedeutet das nicht, dass es einen trägt.

Über die Rechtslage ist zweifelsfrei nur soviel bekannt, dass es nicht explizit verboten ist. Das Problem an §7 Abs. 2 AWaffV ist der Begriff „kampfmäßiges schießen“. Das kann vieles sein. Wonach sieht ein Training mit aufgepflanztem Bajonett aus? Nach Sportordnung? Wie will man das begründen?
Der böse Mensch begründet hingegen, dass da jemand Art und Wirkungsweise des Tötens aus dem 1. Weltkrieg übt. Dazu schmiert er den §22 AWaffV aufs Brot und spricht von einem „militärischen Charakter“, während er mit der anderen Hand Bilder von Soldaten schwenkt, welche gerade mit aufgepflanzten Bajonetten irgendwas machen.
Wenn die Kette der Kausalität dann zuschlägt, sind wir u.U. bei dem von mir beschriebenem GAU. :22:

Aber, wenn sich ein Held bereit erklären würde es zu versuchen und auszufechten, dann hätten wir alle eine Entscheidung welche uns Rechtssicherheit verspricht…..
 
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@dwm
Pustekuchen. Wenn es nicht geregelt ist und ich keine Ahnung habe, dann kann ich den zuständigen Sachbearbeiter fragen (der mir hier tatsächlich die Absolution in seiner Zuständigkeit erteilen kann) oder ich kann es eben sein lassen und mich auf Mut, Menschenrechte, den Rechtsstaat, Amnesty International oder sonstwas verlassen.

Das man ein Risiko eingeht, sollte man wissen.
Das eine Rechtschutzversicherung nicht bei Vorsatz zahlt, sollte man auch wissen.
Das die meisten Menschen eine Vorgeschichte haben, sollte man ebenfalls wissen.
Das Dein SB Dich nicht leiden kann, wissen wir auch so.
Also los, geh auf einen Schießstand, pflanz das Bajonett auf und teile Deinem SB mit, dass Du das jetzt in Zukunft immer so machen wirst.

P.S. Wenn er es durchwinken sollte, dann verbreite bitte nicht, dass Sowas bundesweit erlaubt ist. Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung sind ganz schön dichte Hecken.

P.P.S. Ich finde es unverantwortlich, in Zeiten der Hexenjagd nackt über den Marktplatz zu tanzen. Argumentiere doch mal mit dem öffentlichkeitswirksamen Bild der Schützen und Jägerschaft. Stelle Dir eine Reihe Schützen mit aufgepflanzten Bajonetten im Anschlag stehend vor – und das auf Seite 3 der Tageszeitung. Überschrift: Schützen üben jetzt auch den Messerkampf! Dazu gibt’s dann noch den Hinweis auf NPD Mitglieder und Rocker in Schützenvereinen, so als Bonus zum weiterlesen.
Nicht alles machen was man kann und wenn, dann nicht damit inserieren!
 
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Moin!

Panikmache. Wenn jemand ausprobieren will, ob und wie sein 98er MIT Bajonett schiesst ist das kein öffentliches Problem. Dafür gibt es genügend andere Dinge, die man aus dem Zusammenhang reissen und missbrauchen kann.

Passenderweise gerade gehört:

"Paß auf, daß du deine Freiheit nutzt,
Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!"

Kommt komischerweise von einem Gutmenschen, der Text, ...

Viele Grüße,

Joe
 

JMB

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2 Jan 2005
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Mohawk schrieb:
Passenderweise gerade gehört:

"Paß auf, daß du deine Freiheit nutzt,
Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!"

Kommt komischerweise von einem Gutmenschen, der Text, ...
Brecht? :roll:


WaiHei
 
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17 Jun 2010
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44
JMB schrieb:
Mohawk schrieb:
Passenderweise gerade gehört:

"Paß auf, daß du deine Freiheit nutzt,
Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!"

Kommt komischerweise von einem Gutmenschen, der Text, ...
Brecht? :roll:


WaiHei

... nö, Reinhard Mey. Das Lied heißt "Sei wachsam" :12: :12: (wenn ich mal wieder nen bisschen klugschreiben darf)
 

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