DWM1915 schrieb:Mouseshoot schrieb:Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für den Umgang mit Waffen und
Munition sowie für die Ausübung der Jagd.
§ 2 Waffen und Munition
(1) Es dürfen nur Schusswaffen verwendet werden, die den Bestimmungen
des Waffengesetzes entsprechen und nach dem Bundesjagdgesetz
für jagdliche Zwecke zugelassen sind. Die Waffen müssen funktionssicher
sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Durchführungsanweisung zu Absatz 1
1. Eine Waffe ist z. B. funktionssicher, wenn sie zuverlässig gesichert
werden kann, ihr Verschluss dicht ist und wenn sie keine Laufaufbauchungen,
Laufdellen oder die Funktionssicherheit beeinträchtigende
Rostnarben aufweist.
2. Keine bestimmungsgemäße Verwendung ist z. B. die Benutzung der
Waffe zum
− Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen,
− Aufstoßen von Hochsitzluken,
− Erschlagen des Wildes.
Tzz.......
Es ist und bleibt Blödsinn, egal was Du hier aufführst. Das Abstechen oder Abfangen mit einem Seitengewehr als Zusatzoption auf einer entsprechend dafür ausgestatteten Waffe ist selbstverständlich dann auch eine bestimmungsgemäße Verwendung dieser Waffe und kann aus diesem Grund und diversen anderen Gründen gar nicht unter die o.g. Tätigkeiten fallen. Unglaublich, was hier ein Mist von absoluten Laien gepostet wird..............
foxmk schrieb:Hallo Freunde des schnellen Wortes, bin mir so spät nicht sicher, aber das Kriegswaffengesetz regelt die Angelegenheit. Früher mußten die Waffen entmilitarisiert werden, d.h. es mußte die Bajonett-Vorrichtung entfernt werden. Das ist zwar seit Jahren aufgehoben worden, aber das Aufpflanzen des Seitengewehrs führt die Waffe damit wieder zur Verwendung als Kriegswaffe. Wäre schön, wenn mal Jemand hier juristisch weitergräbt, als über missverstandenen Rechtsverlust zu klagen. Sinnvoll, bevor der Staatsanwalt die Sache regelt. Wegen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz?
Es grüßt Euch mit fröhlichem Waidmansheil und einem Jagdmesser zwischen den Zähnen....
foxmk
Dönerinsgesicht schrieb:Lubov ist kurz vor dem Pausenpfiff in Führung gegangen. Im Augenblick ist Halbzeit. Joe und ich vertreiben uns die Zeit ein bisschen mit Liedtextraten... Bis zum Wiederanpfiff. Und ich wette, spätestens wenn Solms oder DWM wieder auf dem Platz sind, wird der Ausgleich nicht lange auf sich warten lassen... :12: :12: :12:
Dönerinsgesicht schrieb:.... Lubov ist kurz vor dem Pausenpfiff in Führung gegangen. .....
foxmk schrieb:...., aber das Aufpflanzen des Seitengewehrs führt die Waffe damit wieder zur Verwendung als Kriegswaffe. ...
foxmk schrieb:Hallo Freunde des schnellen Wortes, bin mir so spät nicht sicher, aber das Kriegswaffengesetz regelt die Angelegenheit. Früher mußten die Waffen entmilitarisiert werden, d.h. es mußte die Bajonett-Vorrichtung entfernt werden. Das ist zwar seit Jahren aufgehoben worden, aber das Aufpflanzen des Seitengewehrs führt die Waffe damit wieder zur Verwendung als Kriegswaffe. Wäre schön, wenn mal Jemand hier juristisch weitergräbt, als über missverstandenen Rechtsverlust zu klagen. Sinnvoll, bevor der Staatsanwalt die Sache regelt. Wegen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz?
Fritz1 schrieb:Dönerinsgesicht schrieb:.... Lubov ist kurz vor dem Pausenpfiff in Führung gegangen. .....
Sehe ich nicht so. Auch mit Inbrunst vorgetragener Schwachsinn bleibt solcher.
gletscherpris schrieb:Forum zum Desinformationsaustausch. :16:
Annähernd bis 1979, könnte auch schon länger her sein. Müßte eine der Verordnungen zur Änderung der Kriegswaffenliste (KWL) gewesen sein.foxmk schrieb:Früher mußten die Waffen entmilitarisiert werden, d.h. es mußte die Bajonett-Vorrichtung entfernt werden. Das ist zwar seit Jahren aufgehoben worden
carcano schrieb:Annähernd bis 1979, könnte auch schon länger her sein. Müßte eine der Verordnungen zur Änderung der Kriegswaffenliste (KWL) gewesen sein.foxmk schrieb:Früher mußten die Waffen entmilitarisiert werden, d.h. es mußte die Bajonett-Vorrichtung entfernt werden. Das ist zwar seit Jahren aufgehoben worden
Bis dahin wurde der Bajonetthalter entfernt, abgeflext oder abgefräst (z.B. bei Lee-Enfield). Ebenfalls wurde das Visier auf maximal 300 Meter begrenzt. Deshalb die heute noch zu sehenden Schweißpunkte auf den Visierblättern vieler älterer Sammlerwaffen.
Carcano