Schießen mit Bajonett verboten?

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Du warst schneller - Jepp. Da hatte ich das her.

Viele Grüße,

Joe
 
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[Du warst schneller - Jepp. Da hatte ich das her.

Viele Grüße,

Joe

Obwohl das nicht unbedingt meine Musik ist. Alice in Chains dagegen schon viel eher.... :15: Aber ich sehe das hier gerade wie ein Fußballspiel. Lubov ist kurz vor dem Pausenpfiff in Führung gegangen. Im Augenblick ist Halbzeit. Joe und ich vertreiben uns die Zeit ein bisschen mit Liedtextraten... Bis zum Wiederanpfiff. Und ich wette, spätestens wenn Solms oder DWM wieder auf dem Platz sind, wird der Ausgleich nicht lange auf sich warten lassen... :12: :12: :12:
 
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Wenn an einem Gewehr ein Blumenstrauß befestigt werden würde, bliebe das Gewehr dennoch ein Gewehr. Es wäre somit sicher kein >gutes< bzw. charakterlich besseres Gewehr als vorher.
Wenn nun aber ein Bajonett stattdessen genommen wird, welches für sich genommen kaum einen anderen Charakter hat als das Gewehr an sich, soll sich dennoch der Gesamtcharakter deutlich zum Bösen verändern?
Ein Gewehr allein ist nicht mehr oder weniger militärisch als ein Gewehr mit Bajonett.
Nicht auszudenken wie z.B. ein Zielfernrohr den Charakter eines Gewehres nachhaltig beschädigen könnte.
Hoffentlich baut niemand soetwas zusammen und nutzt dieses Gesamtgebilde auch noch, um entfernte Ziele/-scheiben zu durchlöchern!
 
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DWM1915 schrieb:
Mouseshoot schrieb:
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für den Umgang mit Waffen und
Munition sowie für die Ausübung der Jagd.
§ 2 Waffen und Munition
(1) Es dürfen nur Schusswaffen verwendet werden, die den Bestimmungen
des Waffengesetzes entsprechen und nach dem Bundesjagdgesetz
für jagdliche Zwecke zugelassen sind. Die Waffen müssen funktionssicher
sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Durchführungsanweisung zu Absatz 1
1. Eine Waffe ist z. B. funktionssicher, wenn sie zuverlässig gesichert
werden kann, ihr Verschluss dicht ist und wenn sie keine Laufaufbauchungen,
Laufdellen oder die Funktionssicherheit beeinträchtigende
Rostnarben aufweist.
2. Keine bestimmungsgemäße Verwendung ist z. B. die Benutzung der
Waffe zum
− Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen,
− Aufstoßen von Hochsitzluken,
− Erschlagen des Wildes.


Tzz.......

Es ist und bleibt Blödsinn, egal was Du hier aufführst. Das Abstechen oder Abfangen mit einem Seitengewehr als Zusatzoption auf einer entsprechend dafür ausgestatteten Waffe ist selbstverständlich dann auch eine bestimmungsgemäße Verwendung dieser Waffe und kann aus diesem Grund und diversen anderen Gründen gar nicht unter die o.g. Tätigkeiten fallen. Unglaublich, was hier ein Mist von absoluten Laien gepostet wird..............


Kennen wir uns persönlich :32: du hast einen Ton Tzz.............ohne Worte

Bei mir jagt mit so einem Schei++ keiner ! :31: Meine Meinung,wie immer :15:
 
F

foxmk

Guest
Es ist und bleibt Blödsinn, egal was Du hier aufführst. Das Abstechen oder Abfangen mit einem Seitengewehr als Zusatzoption auf einer entsprechend dafür ausgestatteten Waffe ist selbstverständlich dann auch eine bestimmungsgemäße Verwendung dieser Waffe und kann aus diesem Grund und diversen anderen Gründen gar nicht unter die o.g. Tätigkeiten fallen. Unglaublich, was hier ein Mist von absoluten Laien gepostet wird..............[/quote]


Kennen wir uns persönlich :32: du hast einen Ton Tzz.............ohne Worte

Bei mir jagt mit so einem Schei++ keiner ! :31: Meine Meinung,wie immer :15:[/quote]

Hallo Freunde des schnellen Wortes, bin mir so spät nicht sicher, aber das Kriegswaffengesetz regelt die Angelegenheit. Früher mußten die Waffen entmilitarisiert werden, d.h. es mußte die Bajonett-Vorrichtung entfernt werden. Das ist zwar seit Jahren aufgehoben worden, aber das Aufpflanzen des Seitengewehrs führt die Waffe damit wieder zur Verwendung als Kriegswaffe. Wäre schön, wenn mal Jemand hier juristisch weitergräbt, als über missverstandenen Rechtsverlust zu klagen. Sinnvoll, bevor der Staatsanwalt die Sache regelt. Wegen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz?

Es grüßt Euch mit fröhlichem Waidmansheil und einem Jagdmesser zwischen den Zähnen....
foxmk
 
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foxmk schrieb:
Hallo Freunde des schnellen Wortes, bin mir so spät nicht sicher, aber das Kriegswaffengesetz regelt die Angelegenheit. Früher mußten die Waffen entmilitarisiert werden, d.h. es mußte die Bajonett-Vorrichtung entfernt werden. Das ist zwar seit Jahren aufgehoben worden, aber das Aufpflanzen des Seitengewehrs führt die Waffe damit wieder zur Verwendung als Kriegswaffe. Wäre schön, wenn mal Jemand hier juristisch weitergräbt, als über missverstandenen Rechtsverlust zu klagen. Sinnvoll, bevor der Staatsanwalt die Sache regelt. Wegen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz?

Es grüßt Euch mit fröhlichem Waidmansheil und einem Jagdmesser zwischen den Zähnen....
foxmk

Was hat ein Bajonett primär mit Krieg zu tun?. Die ersten Bajonette waren breite Messer (Ochsenzungen), deren Griff so gestaltet wurde, dass er in die damals bis 20mm -kalibrigen Flintenmündungen hineinpassen. Diese Spundbajonette waren bei einer annehmenden Sau sehr viel schneller zu montieren als die Flinte nach zuladen.
Ich könnte mir vorstellen,mit einem 18er Cu-Rohr den Griff eines breiten Abfangmessers zu bilden, dieser passt bequem in meine kurze zylindrische SLF und bildet damit eine Saufeder.
Das Schießen mit diesem montiertem Bajonett wäre sicher nach UVV verboten, darüberhinaus dumm. Irgendwelche Kriegswaffenkontrollgesetze fallen mir allerdings nicht ein.
 
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Dönerinsgesicht schrieb:
Lubov ist kurz vor dem Pausenpfiff in Führung gegangen. Im Augenblick ist Halbzeit. Joe und ich vertreiben uns die Zeit ein bisschen mit Liedtextraten... Bis zum Wiederanpfiff. Und ich wette, spätestens wenn Solms oder DWM wieder auf dem Platz sind, wird der Ausgleich nicht lange auf sich warten lassen... :12: :12: :12:

:27: "Eckhaaaad, die Russen kommen!" :32: :26:
 
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foxmk schrieb:
...., aber das Aufpflanzen des Seitengewehrs führt die Waffe damit wieder zur Verwendung als Kriegswaffe. ...

Kannst Du das irgendwie belegen? Steht das in irgendeinem Gesetz oder wenigstens in einer Verordnung? Oder einfach nur aus den fingern gesaugt?
 
A

anonym

Guest
foxmk schrieb:
Hallo Freunde des schnellen Wortes, bin mir so spät nicht sicher, aber das Kriegswaffengesetz regelt die Angelegenheit. Früher mußten die Waffen entmilitarisiert werden, d.h. es mußte die Bajonett-Vorrichtung entfernt werden. Das ist zwar seit Jahren aufgehoben worden, aber das Aufpflanzen des Seitengewehrs führt die Waffe damit wieder zur Verwendung als Kriegswaffe. Wäre schön, wenn mal Jemand hier juristisch weitergräbt, als über missverstandenen Rechtsverlust zu klagen. Sinnvoll, bevor der Staatsanwalt die Sache regelt. Wegen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz?

Erstens: gibt es kein "Kriegswaffengesetz" :!: MEINEN könntest Du wohl das Kriegswaffenkontrollgesetz...
Zweitens: gäbe es im besagtem, real existierenden, Gesetz eine Liste in die man einfach reinschauen könnte was überhaupt darunter fällt. :21:

Kostet in etwa 4-5 Mausklicks an Aufwand.
Manchmal könnte man echt meinen das wär ein Forum zum Desinformationsaustausch. :16:
 
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gletscherpris schrieb:
Forum zum Desinformationsaustausch. :16:

Das Dumme nur bei der Sparte Recht und insbesondere Waffenrecht, sind die leicht zu beeinflussenden Forenten, die das Geschwurbel als bare Münze nehmne und dann getreu dem Untertitel des Forums "in Teufels Küche" kommen können.

Man könnte durchaus eine Positiv, aber viel wichtiger noch eine Negativliste derjenigen aufstellen, auf deren Bewertung man vertrauen kann (Carcano, DWM) oder die man besser ungelesen übergeht oder sie zumindest sie keinsfalls verinnerlicht. (Da nenne ich mal keine Beispiele obwohl mir spontan einige einfallen)
 
A

anonym

Guest
foxmk schrieb:
Früher mußten die Waffen entmilitarisiert werden, d.h. es mußte die Bajonett-Vorrichtung entfernt werden. Das ist zwar seit Jahren aufgehoben worden
Annähernd bis 1979, könnte auch schon länger her sein. Müßte eine der Verordnungen zur Änderung der Kriegswaffenliste (KWL) gewesen sein.
Bis dahin wurde der Bajonetthalter entfernt, abgeflext oder abgefräst (z.B. bei Lee-Enfield). Ebenfalls wurde das Visier auf maximal 300 Meter begrenzt. Deshalb die heute noch zu sehenden Schweißpunkte auf den Visierblättern vieler älterer Sammlerwaffen.

Carcano
 
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carcano schrieb:
foxmk schrieb:
Früher mußten die Waffen entmilitarisiert werden, d.h. es mußte die Bajonett-Vorrichtung entfernt werden. Das ist zwar seit Jahren aufgehoben worden
Annähernd bis 1979, könnte auch schon länger her sein. Müßte eine der Verordnungen zur Änderung der Kriegswaffenliste (KWL) gewesen sein.
Bis dahin wurde der Bajonetthalter entfernt, abgeflext oder abgefräst (z.B. bei Lee-Enfield). Ebenfalls wurde das Visier auf maximal 300 Meter begrenzt. Deshalb die heute noch zu sehenden Schweißpunkte auf den Visierblättern vieler älterer Sammlerwaffen.

Carcano

Das ging noch ein paar Jährchen länger. Denk an zugespachtelte Schäfte am .30 Carbine und abgeschliffene Blenden am Korn.
MFD war auch ganz böse.

Zurück zum Bajonett....
Ein Freund von mir nutzt das auf DJ vorn auf der Pumpe fast wie ne Saufeder.
 

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