Moin!
P226 schrieb:
Das Problem mit euch Deutschen ist, dass ihr anstelle eures Gewissens das Gesetz und an Stelle eures gesunden Menschenverstandes Schablonen habt, und wenn mal eine Schablone nicht passt, dann ist es Essig
Das ist Blödsinn und das weisst Du auch.
– immer ganz oder gar nicht!
Nicht "immer". Aber an bestimmten Grenzen: ja, ganz oder garnicht. Bzw. Wenn, dann trage die Folgen.
Es gibt aber Situationen, in denen der Staat und die Justiz zumindest ein Auge nicht ganz aber ein bisschen zudrücken muss – es geht einfach nicht anders, gerade auch in einer Demokratie.
Deshalb wurde das Verfahren gegen D. ja auch so beendet und deshalb fiel das Urteil jetzt so milde aus. Warum regst Du Dich auf?
Ich habe bereits in meinem ersten Post zu dem Thema gesagt, dass der Staat von offizieller Seite Folter nicht gut heißen kann, aber er kann und muss in solchen Fällen Milde walten lassen.
Das sind verschiedene Aspekte:
Meinst Du
a) der Staat sollte in dem Fall, dass jemand als Einzelperson Gesetze aus Furcht, Schrecken, unvermeidbarem Irrtum oder "in bester Absicht" übertritt, Milde walten lassen?
b) der Staat sollte das Übertreten der Gesetze stillschweigend dulden, wenn er von den Übertritten irgendwie profitiert?
Dein statement läßt sich in beide Richtungen auslegen. a) wird praktiziert, b) wäre fatal, da das eine Art "outsorcing" bedeutet.
Was glaubt ihr, was in so einigen westlichen Demokratien hinter den Kulissen abgeht, wo wirklich unschuldige Menschen betroffen sind – es aber nie öffentlich wird?
Oder aber es wird öffentlich - wie im Falle der Jäger, die auf einer Treibjagd von einem SEK-Kommando brutal zusammengeknüppelt wurden - sich aber offensichtlich keiner darüber aufregte?
Auch bedauerliche Fälle, keine Frage. Aber kene Entschuldigung, denn das wäre dann auch eine Abwärtsspirale.
Würdest du einem Kerl eine reinhauen, wenn du auf der Straße beobachtest, dass er sich an einem Kind zu schaffen macht oder es angreift?
Wenn ja, warum und wo ist der Unterschied?
Der Unterschied? Das eine ist (wahrscheinlich) Nothilfe durch eine PRIVATPERSON, das andere ist Strafverfolgung durch ein STAATSORGAN.
Wenn für beide die gleichen Regeln gälten ... :?
Streng juristisch gesehen, gibt es sicherlich einen Unterschied (ich weiß, du brauchst mich nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten zuzupflastern), moralisch gesehen jedoch nicht.
Doch. Darum streiten wir ja.
Obwohl der (zwar noch nicht verurteilte aber GESTÄNDIGE) Täter bereits gefasst war, war der Angriff auf den Jungen noch nicht beendet, solange der Täter nicht mit der Wahrheit herausrückte und man demzufolge auch nicht wusste, wo der Junge ist, wie sein gesundheitlicher Zustand ist, ob er noch lebt und man ihn noch retten kann.
Dazu hat Redneck (IIRC) einen passenden link eingestellt: Nothilfe durch Staatsorgane ja / nein. Das Fazit war: nein, lag nicht vor und würde in der Anwendung die Polizei als solche auch obsolet machen.
Mohawk schrieb:
In aller Brutalität: ja, Sterben ist einfach.
Ja sicher ist Sterben einfach, vor allem wenn man es nicht selber muss!
Ich lebe mit dem Risiko, Du tust es, jeder von uns tut es. Jeder profitiert davon (indirekt), dass die Wahrscheinlichkeit betroffen zu werden für ihn selber sehr viel kleiner ist als die eines Autounfalles, Herzstillstandes, ... Und solange die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind aus meiner Familie so zu Schaden kommt so wahnsinnig viel niedriger ist als die, dass es im Straßenverkehr umkommt oder "ganz normal" von Betreuern / Lehrern / Nachbarn / ... belästigt wird, solange wird sich an meiner Einstellung auch nichts ändern.
Absolute Sicherheit gibt es nicht. Und bei der Risikoabwägung verliert eine Gesellschaft, die Folter duldet oder gutheisst, sehr deutlich.
@pepsi:
Nenne mal Zahlen zum Thema "viele" und zitiere bitte korrekt. Und: in einem auch hier im Forum diskutierten Fall wurden irgendwann alle Passat-Besitzer einer Region verdächtigt. Prima, ich werde Folterknecht, dann habe ich bei ein, zwei solchen Fällen in 10 Jahren Arbeit bis zur Rente sicher ... :twisted:
Viele Grüße,
Joe