[Niedersachsen] Schalldämpfer in Niedersachsen

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Ich habe vor einer Woche einen "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: Voreintrag i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative WaffG für einen Schalldämpfer für Großkaliber-Jagdwaffe" mit Begründung bei meiner Waffenbehörde eingereicht und gestern die WBK mit entsprechendem Voreintrag (Kat C Schalldämpfer) zurück bekommen.
Es ist ja auch nicht so, daß Du keine Chance hast. Es ist nur so, daß Du begründen mußt, warum grade Du einen Schalli brauchst und der SB entscheidet ob er Deiner Begründung folgen mag.
Es mag SB geben, die diese Begründung lesen, solche die nur die Blätter zählen und solche die gleich ablehnen und warten was passiert. Weißt Du es?
 
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Im LK Celle ist es praktisch unmöglich.
Mein Onkel hat mit bescheinigtem Hörschaden keinen bekommen.
Ich habe angeführt, dass ich auch in Hessen einen BGS hätte und auf Wunsch des Jagdherren zum Schutze seiner Hunde bitte mit SD jagen solle.
Ausnahmen seien wohl Gatterjagd und andere Gründe.
Hoffen wir auf eine baldige Änderung des WaffG, damit Pistorius nicht mehr dazwischen funken kann.
Irgendwo habe ich gelesen, dass es nun im Winter soweit sein soll, weiß jemand Näheres?
 
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Auf die Änderung des Waffengesetzes möchte ich nicht hoffen. Wenn das so kommt wie geplant ist es mit der Sportschießerei vorbei, zur Jagd sind es dann nur noch kleine Schritte.

Gründe die einen selbst betreffen zählen kaum, habt ihr einen Reitverein? Pferde erschrecken wurde andernorts anerkannt.
 
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Gründe die einen selbst betreffen zählen kaum, habt ihr einen Reitverein? Pferde erschrecken wurde andernorts anerkannt.

Nein. Habe auch schon einige Telefonate und Gespräche mit meinem Sachbearbeiter hinter mir. Wenn ich mit weiteren Begründungen komme scheucht er mich bald aus seinem Büro :LOL:

Hoffen wir das Beste für die Novellierung des WaffG.
 
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Pächter sind doch aber Unternehmer und Versicherte im Sinne des Sozialrechts und somit an die entsprechenden Regeln gebunden oder nicht?

Dort heist es in §7 der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV),
ganz klar:
"Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition
Der Arbeitgeber hat die nach § 3 Abs. 1 Satz 6 festgelegten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern. Dabei ist folgende Rangfolge zu berücksichtigen:
  1. Die Lärmemission muss am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen.
  2. Die Maßnahmen nach Nummer 1 haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz nach § 8."
Was sagt denn die BG dazu? Schließlich zahlt man ja Beiträge!
 
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5 Feb 2011
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Politik ist nicht rational. Und wenn Pistorius nicht will, will er halt nicht. Entsprechende Klagen würden meiner Meinung nach inhaltlich Sinn machen, sind aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung aber nicht zielführend, da ein rechtskräftiges Urteil erst viel später zu erwarten ist.
 
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Entsprechende Klagen würden meiner Meinung nach inhaltlich Sinn machen, sind aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung aber nicht zielführend, da ein rechtskräftiges Urteil erst viel später zu erwarten ist.


Tja, nach der SPD Wahl ist nun die Frage ob die GroKo bestehen bleibt und ob das WaffG noch verabschiedet wird oder ob eine Klage schneller geht :ROFLMAO:
 
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5 Feb 2011
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Welche Vorstellung hast du von Gerichtsverfahren? Selbst wenn du in erster Instanz Recht bekommst, wird es nicht rechtskräftig solange die Behörde im laufenden Gesetzgebungsverfahren keine anderen Tatsachen schaffen will und durch die Instanzen geht.

Vor allem wird die EU klagen, wenn das nicht langsam was wird. Die EU Feuerwaffenrichtlinie ist bis Ende des Jahres umzusetzen.
 
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Welche Vorstellung hast du von Gerichtsverfahren? Selbst wenn du in erster Instanz Recht bekommst, wird es nicht rechtskräftig solange die Behörde im laufenden Gesetzgebungsverfahren keine anderen Tatsachen schaffen will und durch die Instanzen geht.

Immer mit der Ruhe. Das sich Gerichtsverfahren um Monate und Jahre ziehen können ist bekannt...
Vielleicht hätte ich noch einige :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO: mehr ans Ende des Satzes setzen sollen um deutlich zu machen, dass es sich um einen Scherz handelt.
 
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28 Aug 2018
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Habe die Abstimmung leider nicht mit verfolgen können... Wie geht es jetzt weiter ? Gibt es Neuigkeiten ?
 
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5 Feb 2011
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bundestag.de hilft weiter.
Als nächstes Bundesrat und Präsident.
Die Regelungen zum SD treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das wird nach der Unterzeichnung noch einige Tage dauern.
 
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Das heißt Ende Januar wäre ein realistischer Termin, ab dem wir in NDS. auch endlich unser Gehör schützen dürfen?
 

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