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Es ist ja auch nicht so, daß Du keine Chance hast. Es ist nur so, daß Du begründen mußt, warum grade Du einen Schalli brauchst und der SB entscheidet ob er Deiner Begründung folgen mag.Ich habe vor einer Woche einen "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: Voreintrag i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative WaffG für einen Schalldämpfer für Großkaliber-Jagdwaffe" mit Begründung bei meiner Waffenbehörde eingereicht und gestern die WBK mit entsprechendem Voreintrag (Kat C Schalldämpfer) zurück bekommen.
Es mag SB geben, die diese Begründung lesen, solche die nur die Blätter zählen und solche die gleich ablehnen und warten was passiert. Weißt Du es?
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