Nicht das ich wüsste. Da wird wahrscheinlich auf eine Änderung des BJG gewartet. Aber einfach mal bei der zuständigen Behörde nachfragen. Es soll Ämter geben, welche Einträge erstellen. Keine Ahnung wo das sein soll.
Die Jagdgesetze wurden aber immer wieder herangezogen um ein nicht vorhandenes SD-Verbot herbeizufantasieren.Der Erwerb von SD war noch NIE Gegenstand von Jagdgesetzen und wird es auch nie sein.
Das stimmt. Eine Änderung von Jagdgesetzen hat aber nicht automatisch eine geänderte Genehmigungspraxis zur Folge (siehe Niedersachsen).Die Jagdgesetze wurden aber immer wieder herangezogen um ein nicht vorhandenes SD-Verbot herbeizufantasieren.
Sie verneinten durch ein SD Nutzungsverbot eben ein Bedürfnis.
Ich habe vor einer Woche einen "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: Voreintrag i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative WaffG für einen Schalldämpfer für Großkaliber-Jagdwaffe" mit Begründung bei meiner Waffenbehörde eingereicht und gestern die WBK mit entsprechendem Voreintrag (Kat C Schalldämpfer) zurück bekommen.Hallo,
wie geht es denn jetzt weiter mit Schalldämpfern ?, speziell in Niedersachsen ?
Hat bitte jemand ein Update.
danke
actros1969
Ich habe vor einer Woche einen "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: Voreintrag i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative WaffG für einen Schalldämpfer für Großkaliber-Jagdwaffe" mit Begründung bei meiner Waffenbehörde eingereicht und gestern die WBK mit entsprechendem Voreintrag (Kat C Schalldämpfer) zurück bekommen.