[Niedersachsen] Schalldämpfer in Niedersachsen

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Apropos Ar...., bei euch im Kreis haben sie keine Ar... in der Hose.
Mein Landkreis in Hessen hat schon 1,5 Jahre vor der landesweiten Freigabe genehmigt. Es geht also sehr wohl, wenn der Landrat will.
 
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Nicht das ich wüsste. Da wird wahrscheinlich auf eine Änderung des BJG gewartet. Aber einfach mal bei der zuständigen Behörde nachfragen. Es soll Ämter geben, welche Einträge erstellen. Keine Ahnung wo das sein soll.
 
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Nicht das ich wüsste. Da wird wahrscheinlich auf eine Änderung des BJG gewartet. Aber einfach mal bei der zuständigen Behörde nachfragen. Es soll Ämter geben, welche Einträge erstellen. Keine Ahnung wo das sein soll.

Nein. Man wartet wohl auf eine Änderung des Waffengesetzes. Was soll denn das BJG nun wieder damit zu tun haben?
Der Erwerb von SD war noch NIE Gegenstand von Jagdgesetzen und wird es auch nie sein.
 
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Die Jagdgesetze wurden aber immer wieder herangezogen um ein nicht vorhandenes SD-Verbot herbeizufantasieren.
Sie verneinten durch ein SD Nutzungsverbot eben ein Bedürfnis.
Das stimmt. Eine Änderung von Jagdgesetzen hat aber nicht automatisch eine geänderte Genehmigungspraxis zur Folge (siehe Niedersachsen).
Das BJG muss ohnehin nicht angepasst werden, da dort keine Einschränkung der Nutzung von SD enthalten ist.
Eine Änderung des Waffengesetzes mit entsprechend eindeutiger Regelung zum SD-Erwerb ist der einzige praktikable Weg zu einer bundeseinheitlichen Lösung. Damit fallen alle Beschränkungen der Landesjagdgesetze hinsichtlich der Anerkennung eines Bedürfnis nicht mehr ins Gewicht. Sie schränken ggf. lediglich die Nutzung in einem Bundesland ein, aber stellen keinen Hinderungsgrund zum Erwerb dar. So könnte zukünftig auch ein Jäger aus einem Bundesland, in dem die Nutzung durch eine Regelung im LJG weiterhin verboten ist, sehr wohl SD erwerben und sie in anderen Bundesländern nutzen.
 
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Hallo,

wie geht es denn jetzt weiter mit Schalldämpfern ?, speziell in Niedersachsen ?

Hat bitte jemand ein Update.

danke
actros1969
 
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Pistorius stellt sich tot und will nichts genehmigen.
Also warten auf eine bundesweite Lösung.
Der Entwurf der Bundesregierung zum Waffengesetz liegt beim Bundesrat (steht auf der TO für den 20.09.) und muss dann durch den Bundestag. Das kann bis Ende des Jahres klappen.
Wenn das Gesetz bzgl. SD so durch geht, entfällt die Bedürfnisprüfung für Jäger. Dann kannst du so viele SD für jagdlich zulässige Kaliber mit Zentralfeuerzündung kaufen wie du willst.
 
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Hallo,

wie geht es denn jetzt weiter mit Schalldämpfern ?, speziell in Niedersachsen ?

Hat bitte jemand ein Update.

danke
actros1969
Ich habe vor einer Woche einen "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: Voreintrag i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative WaffG für einen Schalldämpfer für Großkaliber-Jagdwaffe" mit Begründung bei meiner Waffenbehörde eingereicht und gestern die WBK mit entsprechendem Voreintrag (Kat C Schalldämpfer) zurück bekommen.
 
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15 Sep 2005
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Ich habe vor einer Woche einen "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: Voreintrag i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative WaffG für einen Schalldämpfer für Großkaliber-Jagdwaffe" mit Begründung bei meiner Waffenbehörde eingereicht und gestern die WBK mit entsprechendem Voreintrag (Kat C Schalldämpfer) zurück bekommen.

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