Schalldämpfer in den EFP

Registriert
19 Feb 2007
Beiträge
7.091
Moin,


Waffen die ich mit ins Ausland mitnehmen möchte müssen da rein aber wie sieht es mit den Blechdosen sprich Schallis aus?

Ich befürchte, dass die auch da rein müssen aber ich weis es nicht.

Also euer Schwarmwissen ist gefragt.

Danke im voraus
 
Registriert
26 Sep 2017
Beiträge
725
Kommt wohl aufs Land an, in Schweden müssen Schallies neuerdings nicht mehr angemeldet werden, ob die trotzdem in den EFP müssen würde mich auch interessieren... !!
 
Registriert
26 Mai 2016
Beiträge
594
Ich würde SDs auf jeden Fall in den EFP eintragen lassen. Die Frage ist nur, ob das alleine überhaupt reicht?

Es geht ja nicht nur um die Einreise im Zielland bzw. Durchreise durch Transitländer, sondern auch um die rechtmäßige Ausreise aus Deutschland, denn das fällt soweit ich weiß ebenfalls unter "Mitnahme" und ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.

Der EFP berechtigt Jäger ja nach § 32 WaffG zur Mitnahme von bis zu drei Langwaffen der Kategorie C. Schalldämpfer sind aber keine Langwaffen in diesem Sinne und idR auch als Kategorie B eingetragen. Die Vorschriften für den EFP sind noch älter als die "SD-Freigabe" und noch nicht angepasst worden.

Ich vermute daher, dass unabhängig vom EFP von deutscher Seite eine Mitnahmeerlaubnis nach § 32 Abs. 1a WaffG erforderlich ist (Anlage 19 der WaffVordruckVwV - https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-KM5-20120530-SF-A019.pdf).

Mit dem Thema dürften viele Sachbearbeiter aber (noch) überforderter sein, als sonst schon...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Dez 2004
Beiträge
20.347
Kommt wohl aufs Land an, in Schweden müssen Schallies neuerdings nicht mehr angemeldet werden, ob die trotzdem in den EFP müssen würde mich auch interessieren... !!
Stimmt nur bedingt. Beim Einfuhransuchen brauchen sie nicht mehr dabei stehen, müssen aber bei der Einfuhr sehr wohl angemeldet werden.

Abgesehen davon können wir in AT den Schalldämpfer gar nicht in den EUFWP eintragen lassen. Wir brauchen für den SD auch, außer einer gültigen Jagdkarte, keinerlei Erlaubnis für den Erwerb oder den Besitz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Dez 2004
Beiträge
20.347
Kannst du das bitte mit einer Quelle belegen ? Mein Verständnis hierzu ist ein anderes….
meinst du mich?

falls ja, dann wird dir bei der Onlineanmeldung ein Feld zum Ausfüllen auffallen das wie folgt beschriftet ist
"Munition und Schalldämpfer"
Da ist die mitgeführte Munition und der/die mitgeführte(n) Schalldämpfer einzutragen. Angemeldet beim Ansuchen um Waffeneinfuhr nach Schweden braucht er nicht mehr sein. Steht er dennoch auf dem Ansuchen bekommst du ein Schreiben dass für Schalldämpfer nicht mehr angesucht werden muss, sehr wohl aber bei der Einreise angemeldet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
26 Sep 2017
Beiträge
725
Ich habe tullverket ne Mail geschickt, mal schauen was die antworten für mich wäre es zumindest unlogisch wenn ich den Schalli noch anmelden müsste, bin davon ausgegangen das tullverket schlicht das Formular noch nicht angepasst hat…wir werden sehen…

ansonsten ist es ja kein Problem die Schallis einzutragen…
 
Registriert
30 Dez 2004
Beiträge
20.347
Ich habe tullverket ne Mail geschickt, mal schauen was die antworten für mich wäre es zumindest unlogisch wenn ich den Schalli noch anmelden müsste, bin davon ausgegangen das tullverket schlicht das Formular noch nicht angepasst hat…wir werden sehen…

ansonsten ist es ja kein Problem die Schallis einzutragen…
die Frage beantwortet dir auch die HP

Zitat:
Regler för ljuddämpare
Ljuddämpare jämställs inte med skjutvapen, utan regleras på i princip samma sätt som ammunition. Den som har tillstånd för skjutvapen får utan särskilt tillstånd inneha ljuddämpare som passar till vapnet.
Zitatende:

Übersetzung Google
Regeln für Schalldämpfer
Schalldämpfer werden nicht mit Schusswaffen gleichgesetzt, unterliegen aber grundsätzlich den gleichen Regelungen wie Munition. Wer eine Waffenerlaubnis besitzt, darf ohne Ausnahmegenehmigung zur Waffe passende Schalldämpfer besitzen.
Zitatende

Und Munition muss ja auch angemeldet werden.



und du hast recht, einfach den SD eintragen und schon ist man alle Sorgen los.

Wie gesagt, bei mir war bei der Beantwortung des Ansuchens um Einfuhr das erste mal als die Regelung (ich glaube 2020 war das) ein Schreiben dabei dass der SD nur mehr bei der Einfuhr angemeldet werden muss. In SE ist, meines Wissens, der Erwerb eines SD ja auch Genehmigungsfrei, doch muss gemeldet werden wenn er gekauft ist. Deshalb wird auch die Anmeldund noch nötig sein. Hab mir darüber eigentlich nie Gedanken gemacht weil es ja ganz einfach ist den SD bei der Einfuhr einzutragen. und ob ich da eine Zeile mehr dazuschreibe ist mir eigentlich egal, die Einfuhr ist ja seit der Onlinemeldung ja wirklich sehr einfach geworden. Kein Aufenthalt mehr beim Zoll, die Eintragung erledige ich bei der Abfahrt in Rostock übers Handy auf der Fähre. Bei der Ausfuhr ist ja eh nur noch der Link zur Abmeldung anzuklicken.
Das einzige das "nervt" ist, dass die Waffen einzeln eingetragen werden müssen. Da könnte das Anmeldeformular verbessert werden indem gleich nach der Eingabe der Erlaubnisnummer die Waffen angezeigt werden und man mittels Auswahlfeld die einzelnen Waffen auswählen kann. Würde alles nocheinmal vereinfachen und Tippfehler ausschließen. Aber egal, ich könnte sowieso schon Geschichten darüber schreiben was ich bei der Ein- und Ausfuhr schon alles erlebte. Das "netteste" war dass man 2016 bei der Ausfuhr das Formular nicht mehr beim Zoll abgeben konnte weil die in Trelleborg einfach einen Zaun zw. dem Check in und dem Zoll gebaut hatten. Da war aber die Anmeldung übers I-net schon möglich, nur wusste ich das nicht. Da habe ich dann das Ausreiseformular einfach per Post raufgeschickt. Hat auch gereicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
154
Zurzeit aktive Gäste
383
Besucher gesamt
537
Oben