Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deutschland

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Yumitori

Guest
Löwenzüchter schrieb:
:

1. 300 Jahre jagen Jäger mit Pulver und Blei ohne SD, also kann es auch ohne SD
noch viele Jahre weitergehen!

2. Sie wollen sich keinen SD kaufen, also brauchen auch die anderen Jäger keinen!

3. Sie haben Sorge, dass ihre Jagdnachbarn mit SD jagen werden und sie so deren Schüsse nicht mehr
so leicht "kontrollieren" können!

4. Sie haben Angst, dass nach einer SD-Liberalisierung ihre alten Jagdwaffen ohne SD an Wert
verlieren werden!

:D

<Mahlzeit,
1. Muss ja nicht oder ? - K an n sehr wohl! -
2. D a s wäre für mich kein Argument, i c h w i l nur nicht verpflichtet werden, einen zu kaufen oder zu benutzen, wenn ich mit einem Gehörschutz lieber arbeiten möchte. -
3. W e n n es wirklich stimmt, dass die Dämpfung nicht sooooo leise macht, dann höre ich doch jeden Schuss aus dem Nachbarrevier - nur vielleicht nicht den aus dem übernächsten - und den kann ich ja jetzt schon nicht mehr genau zuordnen - man muss die Menschen nicht für dümmer halten, als sie sind.-
4. M e i n e Jagdwaffen werden nach meinem Tod ohnehin niemanden vererbt, meine Faru hat keinen Jagdschein, sollter sie ihn noch machen, um so besser - dann ist aber nach unserem Tode ohnehin niemand mehr da, also was soll's.

@ alle:

SD hin, SD her, wenn ich an die letzte "Dauerübung" der Holzernter denke.... da waren die letzten 10 Schüsse aus meiner 9,3x64 schneller vorbei, kanpp ne Viertelstunde - aber der Harvester, der dröhnte 3 Stunden in meinem Rücken - und sicher einen km weit weg.....
Ich m a g sie einfach nicht, so lange ich nicht verpflichtet werde, für einen SD Geld auszugen, gilt:
Dennoch - jedem das Seine

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Gute Nachrichten für Stelzbock: Eben wurde mir mein Widerspruchsbescheid zugestellt, ich hatte leider bisher keinen Erfolg.

Aufgeben tun wir deswegen natürlich nicht, Klage ist in Arbeit.
 
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Baffi2003 schrieb:
Gute Nachrichten für Stelzbock: Eben wurde mir mein Widerspruchsbescheid zugestellt, ich hatte leider bisher keinen Erfolg.

Aufgeben tun wir deswegen natürlich nicht, Klage ist in Arbeit.
Hallo Baffi,
Das ist ja nicht gerade ermutigend!
Wenn ich aber die jagdliche Fachlektüren so lese, dann frage ich mich allen Ernstes ob Berufsjäger und Förster eine andere Gesundheit haben, wie der Otto-Normal-Jäger.

Es wird da wieder mal in unserem BRD-Ländle mit zweierlei Maß gemessen, oder sind etwa Berufsjäger und Förster andere Menschen als die Freizeit-Jäger? ich meine NEIN!

Ohne die Freizeitjäger müssten die öffentlichen Verwaltungen tief in ihr Geldsäckel greifen, um die vielen erforderlichen Berufsjäger zu bezahlen und wiederum wäre es dann sogar öffentlicher Dienst, mit Anspruch auf SD!

Und wenn ich noch dazu das Urteil lese, wo einem Förster sein SD nur für die Zeit genehmigt worden ist, wo er noch im Dienst ist, also verpflichtend seine Jagd ausübt und danach dann im Ruhestand ggf. in seinem gepachteten Revier OHNE jagen muß, dann sträuben sich bei mir die Haare, auch wenn es nicht mehr so viele sind wie früher!

Was haben wir denn inzwischen für Richter?
Denen ist wohl auch nicht mehr so richtig über den Weg zu trauen! :evil:
 
A

anonym

Guest
An Fuchsjaeger Joe :

Nicht gleich in Trübsal verfallen .
Das bestehende Urteil für den Förster ist mangelhaft wegen der Ungleichbehandlung von normalen Jägern . Damit ist weitergehenden Urteilen ein Tor aufgestossen worden . Ich mag gar nicht aufs GG verweisen oder die schon bestehenden EU-Verordnungen . Ein Rückschritt ist jedenfalls nicht mehr möglich und wenn , dann aufgrund der Angreifbarkeit nur sehr kurzfristig .
 
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Falls GG hier Grundgesetz bedeutet, sei darauf hingewiesen, dass ebendieses in Deutschland für Legalwaffenbesitzer NICHT IN GÄNZE gilt. Soweit ist es in D schon. :evil:
Zweiklassengesellschaft ist also nichts neues... :no: :help:
 
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@Joe dem Fuchsjäger: ganz meine Meinung :thumbup: :cheers:

@Solms:

Am liebsten wäre mir auch, wenn SD ohne jede Bedürfnisprüfung von Jägern für jede Waffe erworben werden könnten! Aber manchmal muss man im Leben auch Kompromisse eingehen - nicht nur in der Politik.
Deshalb könnte ich gut mit einer Regelung leben, die für Jäger schallgedämpfte Großkaliberwaffen frei ohne Bedürfnisprüfung zugänglich macht.
Wenn aber ein "Spezialist" sein ohnehin schon relativ leises KK-Gewehr mit einem SD ausstatten möchte, um mit Unterschallmunition nur einen sehr leisen Mündungsknall von <100dB zu produzieren, dann hätte ich nichts dagegen, wenn er für dieses Anliegen eine Genehmigung bräuchte.
Aber das Gros der Jäger, will ja nicht "lautlos" jagen, sondern nur die eigenen Ohren und die Ohren des Hundes schützen, ohne diese unbequemen und manchmal nicht brauchbaren Gehörschutze (z. B. auf der Nachsuche oder als Durchgehschütze etc.) tragen zu müssen!

Der Schall gehört weitgehend am Verursacher gedämpft - ein alter Grundsatz!

Um es für unsere Jagdverbände einfacher zu machen zuzustimmen, könnte die Kompromisslösung auf den einfachen Nenner gebracht werden: SD für KK nur mit Genehmigung - SD für Großkaliberwaffen bzw. schallgedämpfte Jagdwaffen (mit integriertem Schalldämpfer - z. B. die zukünftige modifiziere R8-Generation :roll: ! ) - generell für Jäger frei erwerbar.

Einverstanden, Solms? :roll: Oder gehst du im Leben grundsätzlich keine Kompromisse ein? :D

Stelzbock scheint verschollen zu sein!? Oder er hat die Lust am SD-Thema verloren?
 
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Um es für unsere Jagdverbände einfacher zu machen zuzustimmen, könnte die Kompromisslösung auf den einfachen Nenner gebracht werden: ......

Diesen Verbänden sollte mal gehörigst in den Allerwertesten getreten werden, damit sie sich zur Abwechslung mal für die Interessen der Jäger und deren Gesundheit einsetzen......
 
A

anonym

Guest
Wieso , was haben die jagdverbände mit der Bewilligung zu tun ? Nichts .
Sie können allenfalls lobbymässig tätig werden .
Die Verantwortung liegt bei jedem Einzelnen und der UJB .
Antrag stellen und abwarten , bei Untätigkeit klagen oder an passender Stelle beschweren .
Bei Ablehnung auf schriftlicher Bgründung bestehen , so wie sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist .
Dann nächsthöhere Stelle anrufen .
Notfalls klagen wegen Ungleichbehandlung oder was da sonst noch im Raume steht , ich bin kein Jurist und kenne auch nicht die juristisch korrekten Termini , aber irgendwann muss man ja mal anfangen , anstatt immer nur zu klagen .
Argumente sind ja mittlerweile ausreichend vorhanden , wenn man sich diesen Tröt ansieht .
 
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Wer beantwortet mir mal die Frage: Warum ist in Deutschland der Einsatz des Schalldämpfers überhaupt verboten ? Wer begründet das wie ?
Gibt es hier noch zu viel Wilderer in dt. Landen oder steigt die Anzahl jagdlicher Schläfer aus den Reihen musl.,rechter ,auch linker Terroristen an ? Oder gehen unsere HNO-Ärzte finanziell zunehmend am Stock und man will deren Solair etwas aufbessern ? Vielleicht ist man aber nur der Meinung,es macht leise flupp und keiner weiß,wo`s herkommt.... :?
 
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waldgeist schrieb:
Wer beantwortet mir mal die Frage: Warum ist in Deutschland der Einsatz des Schalldämpfers überhaupt verboten ? Wer begründet das wie ?....

Immer getrennt nach WaffG=Bundesrecht und JagdG=Landesrecht betrachten.

Das WaffG setzt SD wesentlichen Teilen von Schusswaffen, also z. B. einem Wechsellauf oder Verschluss, gleich. Dafür braucht man zum Erwerb ein Bedürfnis, Sachkunde und Zuverlässigkeit. Für alle jagdüblichen LANG-Waffen(-teile) ist der Jagdschein ein ausreichendes Bedürfnis zum Erwerb und es ist daher kein weiterer Voreintrag in die WBK erforderlich. Für Kurzwaffen IST trotz Jagdschein ein Voreintrag erforderlich, der aber bis zu 2 KW kein weiteres Bedürfnis abfragt, weil das für die Jagd als erforderlich angesehen wird. Ab der 3. KW wird auch da die Begründung schwieriger. Ebenso verhält es sich quasi mit dem SD. Der wird aktuell nicht automatisch als erforderlich für die Jagdausübung angesehen und darüberhinaus haben die Sachbearbeiter der unteren Waffenbehörden gewöhnlich die interne Anweisung, das Bedürfnis bei Anträgen sehr scharf zu prüfen und mit Genehmigungen äußerst restriktiv zu verfahren. Deshalb gebührt diesen Leuten gewöhnlich kein Vorwurf.

Der Weg kann nur über die Funktionäre der entscheidenden Spitzenpositionen gehen (Politik, Verwaltung, BKA,LKA und auch Jagdverbände). Dort ist die Einsicht zuerst nötig, um diffuse oder falsche Vorurteile abzubauen und im Rahmen der Sachbearbeiterschulungen den Weg frei zu machen. Vielleicht schafft es aber Baffi auch etwas schneller über den Weg von Justizia - ich drücke euch dafür die Daumen, damit euer Blick auf den Rehbock demnächst auch so aussieht: ;)

14571672zy.jpg
 
A

anonym

Guest
Das mit den Schnachnasen LJV (NRW) und SD können wir getrost vergessen. Das bekommen die niemals auf die "Reihe", dann müßten sie sich ja für ein Ziel "committen" und wären somit meßbar .... also können wir das vergessen.
 
A

anonym

Guest
Stoeberjaeger
So eine Sammelbüchse der Heilsarmee vorne drauf wär nicht so mein Ding.
Das stört doch den schönen An- und Ausblick...

Etwas Ästhetik muss schon noch sein !
Nicht nur beim Schneisenansitz auf den Holzbohlen

14572291zu.jpg


Styria Mayerl

:shoot:
_______
 
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Stoeberjaeger schrieb:
waldgeist schrieb:
Wer beantwortet mir mal die Frage: Warum ist in Deutschland der Einsatz des Schalldämpfers überhaupt verboten ? Wer begründet das wie ?....

Immer getrennt nach WaffG=Bundesrecht und JagdG=Landesrecht betrachten.

Das WaffG setzt SD wesentlichen Teilen von Schusswaffen, also z. B. einem Wechsellauf oder Verschluss, gleich. Dafür braucht man zum Erwerb ein Bedürfnis, Sachkunde und Zuverlässigkeit. Für alle jagdüblichen LANG-Waffen(-teile) ist der Jagdschein ein ausreichendes Bedürfnis zum Erwerb und es ist daher kein weiterer Voreintrag in die WBK erforderlich. Für Kurzwaffen IST trotz Jagdschein ein Voreintrag erforderlich, der aber bis zu 2 KW kein weiteres Bedürfnis abfragt, weil das für die Jagd als erforderlich angesehen wird. Ab der 3. KW wird auch da die Begründung schwieriger. Ebenso verhält es sich quasi mit dem SD. Der wird aktuell nicht automatisch als erforderlich für die Jagdausübung angesehen und darüberhinaus haben die Sachbearbeiter der unteren Waffenbehörden gewöhnlich die interne Anweisung, das Bedürfnis bei Anträgen sehr scharf zu prüfen und mit Genehmigungen äußerst restriktiv zu verfahren. Deshalb gebührt diesen Leuten gewöhnlich kein Vorwurf.

Der Weg kann nur über die Funktionäre der entscheidenden Spitzenpositionen gehen (Politik, Verwaltung, BKA,LKA und auch Jagdverbände). Dort ist die Einsicht zuerst nötig, um diffuse oder falsche Vorurteile abzubauen und im Rahmen der Sachbearbeiterschulungen den Weg frei zu machen. Vielleicht schafft es aber Baffi auch etwas schneller über den Weg von Justizia - ich drücke euch dafür die Daumen, damit euer Blick auf den Rehbock demnächst auch so aussieht: ;)

14571672zy.jpg
Danke,das ist ja alles klar.Ich hatte aber eher auf die Begründung gehofft.Irgendeiner muß es ja irgendwann als verboten eingestuft haben,möglicherweise schon nach 45 auf Weisung der Besatzungsmächte. Ein Verwaltungsakt eines demokratischen Staates,der dem zugrunde liegt, müßte doch eigentlich begründet werden und besteht doch wohl nicht zum Selbstzweck ,zumal es um das Wohl seiner Bürger geht und die EU eindeutige Regelungen getroffen hat (Lärm ist an der Qelle zu beheben !)? Das entsprechende Verbot in der DDR bedurfte ja in der Gesetzgebung keine Begründung,im Gegensatz zur freiheitlich -demokratischen Grundordnung der Bundesrep. .
 
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waldgeist schrieb:
Danke,das ist ja alles klar.....Irgendeiner muß es ja irgendwann als verboten eingestuft haben,... .

Es war nicht "Irgendeiner" und SD sind auch nicht (waffenrechtlich) "verboten"!!

Wenn in einem Landesjagdgesetz der Einsatz von Schalldämpfern unter "Sachliche Verbote" genommen wurde, dann ist das in erster Linie dem Willen der LJV-Führung zuzuschreiben, die sehr dicht an den Inhalten des Jagdgesetzes dran sind. Ohne die jagdrechtliche Möglichkeit des SD-Einsatzes wird es in einem Bundesland aber nahezu unmöglich sein, eine Erwerbserlaubnis aus jagdlichen Gründen zu bekommen, weil das Bedürfnis dort nicht mehr gegeben ist. Diese Bundesländer müssen zuerst unbedingt die SD-Regelung im JagdG ändern.

In den Bundesländern ohne "Sachliches Verbot JagdG" hängt die SD-Erwerbserlaubnis für den Einsatz zur Jagd von der Qualität Deiner Begründung ab, ob Du den SB der unteren Waffenbehörde entgegen seiner Anweisung zur restriktiven Handhabung der Erwerbserlaubnis überzeugen kannst.
 
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