- Registriert
- 5 Aug 2006
- Beiträge
- 298
Sauer 202 schrieb:Dem Gesetz nach:
§ 16 Jugendjagdschein
(2) Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
Meiner Meinung nach muss die jagdlich erfahrene Person im unmittelbaren Einwirkungsbereich sein, das heißt, mit auf dem Hochsitz sitzen, ansonsten hat sie wenig Einwirkungsmöglichkeiten.
Meine Meinung.
Des Weiteren kam aus deinem Beitrag nicht hervor, dass jemand mit dir angesessen hat, der hätte einwirken können.
Targethunter schrieb:Sauer 202 schrieb:Dem Gesetz nach:
§ 16 Jugendjagdschein
(2) Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
Meiner Meinung nach muss die jagdlich erfahrene Person im unmittelbaren Einwirkungsbereich sein, das heißt, mit auf dem Hochsitz sitzen, ansonsten hat sie wenig Einwirkungsmöglichkeiten.
Meine Meinung.
Des Weiteren kam aus deinem Beitrag nicht hervor, dass jemand mit dir angesessen hat, der hätte einwirken können.
1. Er hat nicht explizit geschrieben, dass er allein war.
2. Würde die Aussage, dass er sich mit seinem Großvater die Nächte um die Ohren schlägt zur Annahme verleiten, dass er nicht alleine war.
3. Hat da echt mal ein sehr junger Jäger Schneid gehabt nicht zu schießen wenn nicht alles stimmt. Meiner Meinung nach ein ganz sauberer Ansitz bei dem alles Richtig gemacht wurde. Und Du suchst noch das letzte Haar in der Suppe um irgendwie zu meckern. Geh doch einfach mal ein Bisschen in den Wald und lass Dir frische Luft um den Kopf pusten.........
Da fehlt mir echt jedes Verständnis für!!!
Target
Targethunter schrieb:Sauer 202 schrieb:Dem Gesetz nach:
§ 16 Jugendjagdschein
(2) Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
Meiner Meinung nach muss die jagdlich erfahrene Person im unmittelbaren Einwirkungsbereich sein, das heißt, mit auf dem Hochsitz sitzen, ansonsten hat sie wenig Einwirkungsmöglichkeiten.
Meine Meinung.
Des Weiteren kam aus deinem Beitrag nicht hervor, dass jemand mit dir angesessen hat, der hätte einwirken können.
1. Er hat nicht explizit geschrieben, dass er allein war.
2. Würde die Aussage, dass er sich mit seinem Großvater die Nächte um die Ohren schlägt zur Annahme verleiten, dass er nicht alleine war.
3. Hat da echt mal ein sehr junger Jäger Schneid gehabt nicht zu schießen wenn nicht alles stimmt. Meiner Meinung nach ein ganz sauberer Ansitz bei dem alles Richtig gemacht wurde. Und Du suchst noch das letzte Haar in der Suppe um irgendwie zu meckern. Geh doch einfach mal ein Bisschen in den Wald und lass Dir frische Luft um den Kopf pusten.........
Da fehlt mir echt jedes Verständnis für!!!
Target
Sauer 202 schrieb:Waidmannsdank Daniel und weisserriese !
@ Daniel, dir hüpfen sie im Moment auch nicht gerade in den Rucksack oder? :? Wenn es wieder lüppt dann bin ich auf die Keilerfotos von dir gespannt :wink:
edit sagt: Nein nicht die Sauer =) Führe eigentlich ausschließlich meinen Drilling, für den so manche durchaus brauchbare Krachlatte im Schrank verstaubt
Allesn anderen Waidmännern ein kräftiges Waidmanns HeilVon Hameln schrieb:[quote="Sauer 202":1vx607wy]Waidmannsdank Daniel und weisserriese !
@ Daniel, dir hüpfen sie im Moment auch nicht gerade in den Rucksack oder? :? Wenn es wieder lüppt dann bin ich auf die Keilerfotos von dir gespannt :wink:
edit sagt: Nein nicht die Sauer =) Führe eigentlich ausschließlich meinen Drilling, für den so manche durchaus brauchbare Krachlatte im Schrank verstaubt