Ich rate mal beim Besuch des Anwalts:....
Ob ich Klage erhebe, werde ich mal mit einem Anwalt durchsprechen müssen.
Mal sehen ob er die Freude auch noch hat wenn er zuerst Post vom Anwalt und anschließend eventuell die Klage vom Gericht im Haus hatEs gibt neues zum Thema,
Der Händler hat sich das ausgiebig überlegt, ist der Meinung der Schaden ist bei mir entstanden und freut sich auf einen Prozess
Wer bei mir Ärger bestellt bekommt den auch@Mettbroetchen es wäre schön, wenn jemand diesem Resteverwerter juristisch eins vor den Latz knallen könnte.
Up Date, der Freund eines Freundes bekam gerade Post von der Staatsanwaltschaft Hannover, 154 StPoWer Ärger bestellt bekommt den auch
Erstrecht weil der Vogel mich als Betrüger bewertet und bei eGun gemeldet hat
Jetzt gilt es nur noch einen guten Anwalt im nördlichen Großraum Hannover dafür zu finden
Ergo dem Beschuldigten wird oder wurde bereits so kräftig aufgrund anderer Straftaten auf die Finger gehauen, das die Strafe bei einer weiteren Verurteilung zu einer nicht oder unwesendlich höheren Gesamtstrafe führen würde.Also ergo kommt der Händler davon ohne auf die Finger geklopft zu bekommen?
Das kannst du ändern, wenn DU die Waffenbehörde vom Verfahren und dem Einstellungsbeschluß in Kenntnis setzt. Dann ist die "bösgläubig" und muss reagieren. Es schadet auch nicht, ausdrücklich auf die fehlende Zuverlässigkeit hinzuweisen.Ergo dem Beschuldigten wird oder wurde bereits so kräftig aufgrund anderer Straftaten auf die Finger gehauen, das die Strafe bei einer weiteren Verurteilung zu einer nicht oder unwesendlich höheren Gesamtstrafe führen würde.
Warum die Resteverwertung allerdings dann bis heute noch mit Waffen handeln darf ist mir unklar.
Ich hab mir auch schon überlegt die Behörde in Kentniss zu setzen.Das kannst du ändern, wenn DU die Waffenbehörde vom Verfahren und dem Einstellungsbeschluß in Kenntnis setzt. Dann ist die "bösgläubig" und muss reagieren. Es schadet auch nicht, ausdrücklich auf die fehlende Zuverlässigkeit hinzuweisen.
Sollte daraufhin keine angemessene Reaktion erfolgen, bietet sich eine Fachaufsichtsbeschwerde an, die man zweckmäßigerweise bei der nächsthöheren Behörde einreicht - von der das dann über die jeweilige Behördenleitung auf den SB runtertröpfelt.
Könntest du die gesamten Geschehnisse noch einmal zusammenfassen? Irgendwie scheint etwas nicht in Faden gekommen zu sein oder ich habe es überlesen.
Vielen Dank!
Ich wollte ursprünglich erstmal den Strafprozess abwarten, das ist jetzt wohl neu zu bewerten.Hallo,
und wo stehst du aktuell zivilrechtlich?
Hat es da eine Einigung gegeben oder steht ein Prozess an? Hast du einen Anwalt beauftragt?
Frage aus purer Neugierde
Grüße