Rückgabe nach eGun Auktion

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Es gibt neues zum Thema,


Der Händler hat sich das ausgiebig überlegt, ist der Meinung der Schaden ist bei mir entstanden und freut sich auf einen Prozess:ROFLMAO:
Mal sehen ob er die Freude auch noch hat wenn er zuerst Post vom Anwalt und anschließend eventuell die Klage vom Gericht im Haus hat :)

Geh zum Anwalt, man muss den Faden nur quer lesen, dann weiß man warum mancher Händler sich seiner Sache so sicher ist... nicht weil er das Recht auf seiner Seite hat, sondern weil ein Großteil es unter Lehrgeld ausbucht.
 
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Wer Ärger bestellt bekommt den auch

Erstrecht weil der Vogel mich als Betrüger bewertet und bei eGun gemeldet hat :mad:
Jetzt gilt es nur noch einen guten Anwalt im nördlichen Großraum Hannover dafür zu finden
Up Date, der Freund eines Freundes bekam gerade Post von der Staatsanwaltschaft Hannover, 154 StPo

Da sind wir doch mal gespannt ob die Sichergestellte Waffe wieder zurück kommt
 
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Also ergo kommt der Händler davon ohne auf die Finger geklopft zu bekommen?
Ergo dem Beschuldigten wird oder wurde bereits so kräftig aufgrund anderer Straftaten auf die Finger gehauen, das die Strafe bei einer weiteren Verurteilung zu einer nicht oder unwesendlich höheren Gesamtstrafe führen würde.

Warum die Resteverwertung allerdings dann bis heute noch mit Waffen handeln darf ist mir unklar.
 
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Ergo dem Beschuldigten wird oder wurde bereits so kräftig aufgrund anderer Straftaten auf die Finger gehauen, das die Strafe bei einer weiteren Verurteilung zu einer nicht oder unwesendlich höheren Gesamtstrafe führen würde.

Warum die Resteverwertung allerdings dann bis heute noch mit Waffen handeln darf ist mir unklar.
Das kannst du ändern, wenn DU die Waffenbehörde vom Verfahren und dem Einstellungsbeschluß in Kenntnis setzt. Dann ist die "bösgläubig" und muss reagieren. Es schadet auch nicht, ausdrücklich auf die fehlende Zuverlässigkeit hinzuweisen.
Sollte daraufhin keine angemessene Reaktion erfolgen, bietet sich eine Fachaufsichtsbeschwerde an, die man zweckmäßigerweise bei der nächsthöheren Behörde einreicht - von der das dann über die jeweilige Behördenleitung auf den SB runtertröpfelt.
 
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Das kannst du ändern, wenn DU die Waffenbehörde vom Verfahren und dem Einstellungsbeschluß in Kenntnis setzt. Dann ist die "bösgläubig" und muss reagieren. Es schadet auch nicht, ausdrücklich auf die fehlende Zuverlässigkeit hinzuweisen.
Sollte daraufhin keine angemessene Reaktion erfolgen, bietet sich eine Fachaufsichtsbeschwerde an, die man zweckmäßigerweise bei der nächsthöheren Behörde einreicht - von der das dann über die jeweilige Behördenleitung auf den SB runtertröpfelt.
Ich hab mir auch schon überlegt die Behörde in Kentniss zu setzen.
Werde ich auch machen, aber mussen die mir mitteilen ob und wie sie regagieren wollen?
 
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Könntest du die gesamten Geschehnisse noch einmal zusammenfassen? Irgendwie scheint etwas nicht in Faden gekommen zu sein oder ich habe es überlesen.

Vielen Dank!
 
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Könntest du die gesamten Geschehnisse noch einmal zusammenfassen? Irgendwie scheint etwas nicht in Faden gekommen zu sein oder ich habe es überlesen.

Vielen Dank!

Ansich gibt mein erster Post alles her.

-WS gekauft, unvollständig geliefert bekommen
-Fehlendes Teil beschafft, festgestellt Patronenlager ist durch Trockenabschlagen völlig zerstört
- Händler verweigert Rücknahme
-Strafanzeige
- Einstellung der Ermittlung
 
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Hallo,

und wo stehst du aktuell zivilrechtlich?

Hat es da eine Einigung gegeben oder steht ein Prozess an? Hast du einen Anwalt beauftragt?

Frage aus purer Neugierde :)

Grüße
Ich wollte ursprünglich erstmal den Strafprozess abwarten, das ist jetzt wohl neu zu bewerten.
(die Frage ist halt gibts da was zu holen, wenn die Akte schon dick ist)

Wobei jetzt erstmal priorität hat, das Wechselsystem überhaupt wieder zu bekommen.
 

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