Huberte hat den rechtlichen Grundrahmen schon im zweiten Post gut beschrieben.
Ich sehe hier auch einen verdeckten Mangel, diesen kann und muss man erst nach Bekanntwerden beanstanden. Er hat eine Sache verkauft, die nicht die zugesicherte Eigenschaft hat, in diesem Fall Schussbereit ohne Mangel.
Wenn der Händler bei dir keine Einsehen hat, erster Schritt ab zum Anwalt.
Macher Händler wird dadurch wachgerüttelt, wenn das auch nicht hilft, bleibt ohnehin nur der Rechtsweg, für diesen ist ohnehin ein Anwalt nötig.
Ob dein lokaler Anwalt nun einen Unterbevollmächtigten vor Ort beauftragt oder du dir gleich einen Anwalt am passenden Gerichtsstand suchst, ist Geschmacks und oft auch eine Frage deiner Rechtsschutz.
Im ersten Schritt gibt es einen Gütetermin, findet man keine Einvernehmliche Lösung, geht es in die Kammer.