Rückgabe nach eGun Auktion

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Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage zu oben genanntem Thema.

Nehmen wir mal an, ein Kumpel vom Mettbroetchen, nennen wir ihn Mettbroetchen2 hat
ein Wechselsystem für eine Pistole in 22 lfb ersteigert bei eGun.

Das Problem, der Führungsstift für die Rückholfeder wurde leider zwar in der Auktion bebildert,
aber duch den Händler nicht mit geliefert und auch nach mehrfacher aufforderung nicht nachgeliefert (ist auch derzeit über keinen Händler lieferbar).

Auch das wäre jetzt nicht das riesen Problem, da ein leben ohne Drehbank zwar möglich aber auch irgendwie Sinnlos ist und das Teil auch schnell nachgebaut wäre.
So weit ist es aber nie gekommen, dank freundlicher Leihgabe eines anderen Kumpels konnte das fehlende Teil zu Testzwecken beschafft werden. Dabei stellte sich aber herraus, die Waffe ist so oft trocken abgeschlagen worden, das die Randzündung nur noch in einem von 3 Schüssen funktioniert.
Im Patronenlager ist eine deutliche Kerbe zu erkennen, die bei Baugleichen Systemen so nicht ist.

Jetzt fragt sich mein Kupel natürlich, ob und wie er den ganzen Krempel wieder zurück geben könnte an den Verkäufer.
Hat da jemand Erfahungen oder Ideen wie man das anstellen könnte?

corpus delicti

Beste Grüße vielen Dank für die Tipps und WMH

Mettbroetchen
 
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Aus meiner Sicht versteckter Mangel oder bewusste Täuschung.
Game over, kann er zurückhaben und alle Folgekosten tragen. Oder auf seine Kosten reparieren lassen - sofern du dem denn zustimmst, die Artikelbeschreibung ja nun offensichtlich nicht zutreffend mit „leichte Gebrauchsspuren“.

Der Verkäufer schreibt, er agiere nur als Vermittler. Stimmt das denn, oder wer steht im Kaufvertrag als Überlasser?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Der Verkäufer schreibt, er agiere nur als Vermittler. Stimmt das denn, oder wer steht im Kaufvertrag als Überlasser?
Danke schon mal für deine Antwort.

Zu der Frage, wer im Kaufvertrag steht, gute Frage.

Diesbezüglich ist gar nichts vorhanden, lediglich ein Auszug der Meldung ans NWR zwecks überlassung.
 

ballistic_tip

Moderator
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Jetzt ist das Mettbrötchen ja schon ins Wasser gefallen, allerdings hätte ich bei dem "Vogel" mit diesen 10 negativen Bewertungen mal akkurat NICHTS erworben. genau diese Zusammenhänge wurden ihm ja mehrfach negativ angekreidet. ich denke da hilft nur ein Rechtsbeistand.
 
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Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage zu oben genanntem Thema.

Nehmen wir mal an, ein Kumpel vom Mettbroetchen, nennen wir ihn Mettbroetchen2 hat
ein Wechselsystem für eine Pistole in 22 lfb ersteigert bei eGun.

Das Problem, der Führungsstift für die Rückholfeder wurde leider zwar in der Auktion bebildert,
aber duch den Händler nicht mit geliefert und auch nach mehrfacher aufforderung nicht nachgeliefert (ist auch derzeit über keinen Händler lieferbar).

Auch das wäre jetzt nicht das riesen Problem, da ein leben ohne Drehbank zwar möglich aber auch irgendwie Sinnlos ist und das Teil auch schnell nachgebaut wäre.
So weit ist es aber nie gekommen, dank freundlicher Leihgabe eines anderen Kumpels konnte das fehlende Teil zu Testzwecken beschafft werden. Dabei stellte sich aber herraus, die Waffe ist so oft trocken abgeschlagen worden, das die Randzündung nur noch in einem von 3 Schüssen funktioniert.
Im Patronenlager ist eine deutliche Kerbe zu erkennen, die bei Baugleichen Systemen so nicht ist.

Jetzt fragt sich mein Kupel natürlich, ob und wie er den ganzen Krempel wieder zurück geben könnte an den Verkäufer.
Hat da jemand Erfahungen oder Ideen wie man das anstellen könnte?

corpus delicti

Beste Grüße vielen Dank für die Tipps und WMH

Mettbroetchen
Ist ja ein Händler.
2 Wochen Widerrufsrecht.
Einfach zurückschicken.
 
G

Gelöschtes Mitglied 27756

Guest
Oha, oha... Bauer Waffen, Bauer Immobilien... irgendwie alles das selbe unter dieser Adresse, aber sonst im www nix drüber zu finden.

- Wo sind denn seine AGBs auf die er hinweist? Kann sein, dass ich die übersehe, aber ich finde nur die von eGun.
- Wieso verkauft ein Händler alles als "Privat"? Diese Masche ist auch bei Gebrauchtwagenverkäufern längst überholt und nichtig
- Eigenartige Versandmethoden: "Bei Versand auf Wunsch des Käufers haftet der Käufer für Schäden" Im nächsten Satz "Nur Versand".

Ich würde mich da erst einmal gar nicht mehr mit abgeben, sondern bei eGun auf das Ausrufezeichen drücken. Und dran denken, die Seite zu kopieren, bevor der VK diese löscht.
 
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Der Macher in mir würde sagen: Patronenlager aufreiben, passende Hülse einschrumpfen, fertig.
Der beschissene Kunde in mir: Gelump zurückschicken, soll der sich mit dem Mist rumschlagen.
 
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am 21.05. wurde die Auktion beendet. Jetzt nach mehr als zwei Monaten auf ein positives Ende und Rückabwicklung hoffen? Wünsche es dir sehr.
Wie schon beschrieben, dank nicht mitgesendeter Einzelteile, die Frankonia derzeit auch nicht liefern kann, war ein Funktionstest vorher nicht möglich.
 
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Der Macher in mir würde sagen: Patronenlager aufreiben, passende Hülse einschrumpfen, fertig.
Der beschissene Kunde in mir: Gelump zurückschicken, soll der sich mit dem Mist rumschlagen.
Dann hat am Ende der Verkäufer entweder Geld plus Ware oder er verweigert einfach die Annahme, macht man das mehrfach, wird das für den (Rück-) Versender teuer. Wer bei der Anbahnung des Geschäfts schon so schmutzig spielt, zieht hinterher recht sicher die Quarzsandhandschuhe an.
 
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Wie schon beschrieben, dank nicht mitgesendeter Einzelteile, die Frankonia derzeit auch nicht liefern kann, war ein Funktionstest vorher nicht möglich.

Wann wurde denn geliefert ?

Ich würde schriftlich eine Frist zur Nachsendung der fehlenden Teile setzen.

Das mit dem Patronenlager ist blöd, aber bei einem Blindkauf ist man selbst Schuld.
 
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Wann wurde denn geliefert ?

Ich würde schriftlich eine Frist zur Nachsendung der fehlenden Teile setzen.
Am 30. wurde geliefert am selben Tag, wurde auch zur Nachlieferung der fehlenden Teile Aufgefordert. Keine Reaktion,. Die nächste Aufforderung später wurde mit, liegt unter Ihrem Sofa abgetan.
 
  • Wow
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Die nächste Aufforderung später wurde mit, liegt unter Ihrem Sofa abgetan.
Na, das klingt doch super seriös für einen "Privatverkäufer" in einem Geschäftszweig, der eben nicht mit Kochtöpfen oder Holzbrettern handelt, sondern Schusswaffen.
Schwierig wird es mit dem Beweisen, wenn etwas fehlt...sowas verleidet einem wirklich die Lust am Onlineshoppen.

Nur mal eine Verständnisfrage: wenn der Verkäufer Händler mit Lizenz und Buch ist, fallen die Transaktionen ja bei der Waffenbehörde nicht in seinen WBK auf. Aber dann kann man doch nicht den Großteil der Artikel in Kommission oder als "Privatverkauf" veräußern. OK, probieren kann man es :)
 
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Zitat :

"Dabei stellte sich aber herraus, die Waffe ist so oft trocken abgeschlagen worden, das die Randzündung nur noch in einem von 3 Schüssen funktioniert."

Geh zum Rechtsanwalt.

Der Anbieter versteckt sich hinter Gewährleistungs- und AGB-Angaben die als Gewerblicherr Händler nicht Haltbar sind, auf die AGB wird zwar Verwiesen; aber nicht veröffentlicht ! Als Fachhändler hätte er den Offensichtlichen Schaden am Patronenlager eines Randzünders sofort Erkennen müssen; ein Manko der Käufer erst nach Bersitznahme feststellen kann. Zusätzlich die nicht Erfolgte Lieferung ( die Führungsstange ist per Oferte mit Angeboten worden; aber nicht gelifert worden).

Der Verdacht das das Teil deshalb nicht Mitgelifert wurtde weil es als Ersatzteil derzeitig schlecht zu Bekommen ( und daher einen höheren Marktwert hat und evt schon anderweitig verkauft wurde...) ist steht für mich im Raum; ist aber Nebenkriegsschauplatz.

Also Anwalt; Mängelrüge; Fristsetzung für Rückabwicklung; Kostenerstattung ( bedenke das evt Meldefristen nach Gestzlichen Vorgaben einzuhalten sind. Würstedt du ein Wechselsystem eintragen lassen was Fehletrhaft ist ? Und dann auf den Genhmigungskosten Ein. Austragung sitzen bleiben ?

TM
 

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