Rechtslage

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1 Sep 2015
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Servus Gemeinde,

ich habe mal eine Frage an die Paragraphen-Spezialisten unter Euch.

Ich bin gestern Morgen auf dem Weg zu einem Geschäftstermin als erster an einen Wildunfall auf einer Bundesstraße gekommen, alle anderen Auots sind vorbei gefahren.
Das Auto sah ziemlich übel aus, die Windschutzscheibe war eingedrückt, der Fahrer hatte glaub nen leichten Schock und der Rehbock lag noch zappelnd auf der Straße.
Da ich meine Jagduntensilien immer im Kofferraum habe, hatte ich natürlich keine Waffe dabei, aber Gummihandschuhe und ein Messer.
Ich habe dann den Bock von der Straße in den Graben gezogen und von seinem Leiden erlöst.

Da ich es grad nicht mehr auswendig weiß, würde mich grad interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage dieses Vorgehen basiert.

Vielen Dank für Eure Antworten.

wmh
Benni
 
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ganz eindeutig schlägt hier das Tierschutzgesetz (und nicht zuletzt der gesunde Menschenverstand) alle anderen "Vergehen". Also das Verletzen fremden Jagdrechts, kalte Waffe und was auch noch immer ich gerade vergessen hab.... Ich habe auch immer ein Messer im Auto. Und zur Sicherheit eine beglaubigte Kopie vom Jagdschein. Dieses Aserixschwert-artige Teil würde nämlich auch gut zum Outfit eines Taliban passen. Und bevor ich in Argumentationsnot komme, Kopie JS.
 
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ganz eindeutig schlägt hier das Tierschutzgesetz (und nicht zuletzt der gesunde Menschenverstand) alle anderen "Vergehen". Also das Verletzen fremden Jagdrechts, kalte Waffe und was auch noch immer ich gerade vergessen hab.... Ich habe auch immer ein Messer im Auto. Und zur Sicherheit eine beglaubigte Kopie vom Jagdschein. Dieses Aserixschwert-artige Teil würde nämlich auch gut zum Outfit eines Taliban passen. Und bevor ich in Argumentationsnot komme, Kopie JS.

Hmm, interessante Frage .... reicht die Kopie des JS oder von mir aus auch der Echte um immer einen "Hirschfänger" oder etwas anderes über 12cm Klingenlänge im Auto zu haben ? Kann ich mir bald nicht vorstellen. Man ist ja nicht immer auf dem Weg ins Revier ^^
 

Fex

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Hmm, interessante Frage .... reicht die Kopie des JS oder von mir aus auch der Echte um immer einen "Hirschfänger" oder etwas anderes über 12cm Klingenlänge im Auto zu haben ? Kann ich mir bald nicht vorstellen. Man ist ja nicht immer auf dem Weg ins Revier ^^

Die Kopie reicht nicht, wie auch bei anderen amtlichen Dokumenten. Allerdings ist es in diesem Falle ja kein Problem, den Nachweis über die Sachkunde, die zum Töten eines Wirbeltieres notwendig ist, zu erbringen, auch hinterher.

Im übrigen bin ich immer auf dem Weg von der oder zur Jagdausübung...;-)
 
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Klar "langt" die amtlich beglaubigte Kopie.
Ist wie bei Fahrzeugpapieren, wenn der Polizist doch das Original sehen wird bezahlt man 10€ wegen einer Ordnungswidrigkeit, ist billiger als Ersatzpapiere bei Verlust.
 

JMB

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Im übrigen bin ich immer auf dem Weg von der oder zur Jagdausübung...;-)
Bis man im Zweifel von einem Richter eines Besseren belehrt wird.
Muss nicht passieren, kann aber.
V.A. muss man nur oft genug im Internet (oder sonstwo) öffentlich schrei(b)en, dass man ja IMMER ... :no:
Dann fühlt sich der Gesetzgeber schon irgendwann genötigt entsprechend tätig zu werden.


Klar "langt" die amtlich beglaubigte Kopie.
Ist wie bei Fahrzeugpapieren, wenn der Polizist doch das Original sehen wird bezahlt man 10€ wegen einer Ordnungswidrigkeit, ist billiger als Ersatzpapiere bei Verlust.
Die langt eben nicht, und wenn man nicht ausnahmsweise vergessen hat die Originale... und nur zufällig eine Kopie ..., dann ist das wie beim zu schnellen fahren:
"Bin in Eile." ist Vorsatz, "War in Gedanken." nicht.


WaiHei
 
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und?

Es passiert gar nichts. Ich habe drei Kollegen die handhaben das.

Bei jeder besseren Werkstatt die Autos vermietet gibt's nur Kopien vom KFZ-Schein, in unseren Poolfahrzeugen liegen auch nur Kopien.

ich bekomme die 10€ von meinem Arbeitgeber, wenn die Jungs von der Trachtengruppe drauf bestehen, weil es natürlich nicht langt, nur besser ist als ohne wenn der JS verloren wird.


V.A. muss man nur oft genug im Internet (oder sonstwo) öffentlich schrei(b)en,

V.A. muss man den Bedenkenträger geben.
 

JMB

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Bloß, weil DU es mal wieder nicht begreifen willst musst Du nicht mich anmachen!
"Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht." - schon mal gehört?

Freu' Dich, wenn Du bisher damit durchgekommen bist - eine Garantie für die Zukunft ist das nicht!

MIR braucht bei einer Jagd keiner mit einer Kopie des Jagdscheins zu kommen!
Wer sagt denn, dass das Original nicht schon lange einkassiert ist?
Deshalb wird das auch vor JEDER DJ kontrolliert.


WaiHei
 
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Hmm, interessante Frage .... reicht die Kopie des JS oder von mir aus auch der Echte um immer einen "Hirschfänger" oder etwas anderes über 12cm Klingenlänge im Auto zu haben ? Kann ich mir bald nicht vorstellen. Man ist ja nicht immer auf dem Weg ins Revier ^^

Ist es denn Führen wenn das grosse Messerchen im zugeclipsten Rucksack im Kofferraum ist ?
 

tar

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9 Feb 2008
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Afaik kam auch noch Geschäftsführung ohne Auftrag (zugunsten des Jagdausübungsrechtsinhabers) in Frage?
 
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Ist es denn Führen wenn das grosse Messerchen im zugeclipsten Rucksack im Kofferraum ist ?

Führen ist es grundsätzlich (tatsächliche Gewalt ausserhalb deiner vier Wände).
Aber, der Hirschfänger, die Machete, das große Abfangmesser sind Werkzeuge und keine Waffen (im Gegensatz zu Säbel, Schwert, Degen).
So steht es in den Gesetzbüchern und deshalb darfst du solche Teile ohne weiteres im Auto rumliegen haben.
 

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