„Rechtlich lockeres Mitjagen“

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26 Jan 2011
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Hallo allerseits!

Hinnack hat Recht, auch wenn es manchen hier nicht gefällt und es in der Praxis wohl nicht kontrolliert wird. Selbst wenn er nicht Recht hat, sollte das kein Grund sein, ihn hier so anzugehen.

Wie will ich denn dem Herrn Polizist glaubhaft machen, daß ich mit meiner Waffe zur Jagd fahre und nicht zur nächsten Bank, wenn ich nicht wenigstens einen kleinen Zettel vom Pächter habe?

Schöne Grüße

Brockmaster
 
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@Hinnack
Auch wenn die meisten Polizisten von JR keine Ahnung haben, du in Grün mit vollem Gerödel im Auto sitzt werden sie dir bestimmt glauben das du nicht zum Tanzen fährst.
Ein Tip am Rande, mach erst mal in Ruhe deinen JS und wenn dann deine erste Jagdeinladung kommt, kannst du immer noch immer noch zuhause bleiben wenn du nichts schriftliches bekommst.
 
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@ Hinack:
Am Samstag werd ich`s wagen....
Ich werde ohne schriftliche Erlaubnis mit meiner Flinte und meiner Munition zur Taubenjagd fahren!
Dort angekommen werde ich peinlich genau darauf achten, dass der Jagdausübungsberechtigte sich nicht weiter als zwei Kilometer von mir entfernt, oder mir vorher einen JES ausstellt!!!

Jetzt mal ehrlich, wenn ein Hegering quasi öffentlich zur Taubenjagd einlädt, zu der man ohne vorherige Anmeldung erscheinen kann, wär´s doch ein Witz, wenn ich mich jetzt da melden müsste, damit man mir vorher eine schriftliche Einladung zuschickt, um mich rechtlich abzusichern!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich denke, die Organisatoren haben so auch schon genug zu tun...

Gruß und Waidmannsheil
derBasti
 
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Brockmaster schrieb:
Wie will ich denn dem Herrn Polizist glaubhaft machen, daß ich mit meiner Waffe zur Jagd fahre und nicht zur nächsten Bank, wenn ich nicht wenigstens einen kleinen Zettel vom Pächter habe?

Schöne Grüße

Brockmaster

Ich kann es kaum in bessere Worte fassen:

Ließ das hier und verstehe das du dem Polizist garnichts nachweisen mußt sondern im Gegenteil er dir !

Zitat Wiki:

Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.
 
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Hinack besorge dir dieses Buch.

http://www.amazon.de/Lehrbuch-Jägerprüfung-Jäger-sein-Recht/dp/3897155087

Du benötigst keinen Jagderlaubnisschein um eine Waffe ins Revier zu führen.

Es ist lediglich so das oftmals, so auch bei uns seinerzeit, die Empfehlung ausgesprochen wird einen Jagderlaubnisschein oder eine Einladung dabei zu haben, wen man mal in eine Kontrolle gerät. Und egal wer jetzt wieder was palavert.... es soll auch Menschen geben die ihre Zeit anderes Verbringen wollen als im Gespräch mit "Kontrolleuren".
 
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Nochmal: Was macht ein Beständer?

Die Untertanen lassen sich eine Bescheinigung der UJB ausstellen. :roll:
 
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Brockmaster schrieb:
....Wie will ich denn dem Herrn Polizist glaubhaft machen, daß ich mit meiner Waffe zur Jagd fahre und nicht zur nächsten Bank, ...
Wie machst Du denn dem Herrn Polizisten glaubhaft, daß Du mit Deinem besten Stück auf dem Weg zum Klo bist und nicht zur nächsten Vergewaltigung?
Hast Du da auch einen Zettel? Und wenn ja, von wem?
 
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Fritz1 schrieb:
Brockmaster schrieb:
....Wie will ich denn dem Herrn Polizist glaubhaft machen, daß ich mit meiner Waffe zur Jagd fahre und nicht zur nächsten Bank, ...
Wie machst Du denn dem Herrn Polizisten glaubhaft, daß Du mit Deinem besten Stück auf dem Weg zum Klo bist und nicht zur nächsten Vergewaltigung?
Hast Du da auch einen Zettel?

Wer stellt den dann aus? der Pächter? :lol:
 

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